Signatur | StAZH ABl 1956 (S. 238-242) |
Titel | 552 Beschluss des Kantonsrates über die Erhöhung des jährlichen Staatsbeitrages an die Volkshochschule des Kantons Zürich. (Vom ...) |
Datum | 17.02.1956 |
P. | 238–242 |
Antrag des Regierungsratesvom 2. Februar 1956.
Der Kantonsrat,
nach Einsicht eines Antrages des Regierungsrates,
beschliesst:
I. Der Staatsbeitrag an die Volkshochschule des Kantons Zürich wird mit Wirkung ab 1956 von Fr. 20 000 .- aufFr. 40 000.- erhöht.
II. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
III. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.
Die Volkshochschule des Kantons Zürich wurde im Jahre1920 durch den Zusammenschluss der zwei Organisationen«Volkshochschulkurse» und «Volksbildungskurse» gegründetund nahm im Winter 1920/21 ihre Tätigkeit auf. Schon imersten Jahre wurden in der Stadt Zürich im Wintersemester28 und im Sommersemester 18 Kurse durchgeführt, bei einerBeteiligung von 2465 Personen im Winter- und 1390 Personenim Sommersemester. Zugleich wurden in Oerlikon, Wald, Horgen, Rüti und Stäfa Kurse veranstaltet (23 im Winter-, 9 imSommersemester); die Tätigkeit im ganzen Kantonsgebiet warvon Anfang an eine der wichtigsten Zielsetzungen der Volkshochschule.
Im Jahre 1928 hat sich die Volkshochschule des KantonsZürich die juristische Form einer Stiftung gegeben; auch einzelne örtliche Volkshochschulen sind inzwischen als Stiftungen
[p. 239]zu juristischen Persönlichkeiten geworden. Die Zahl der Volkshochschulen hat sich bis zum Wintersemester 1955/56 auf 59erhöht.
Im Wintersemester 1954/55 wurden in der Stadt Zürich80 Kurse und in 51 örtlichen Volkshochschulen des Kantonsweitere 80 Kurse durchgeführt; im Sommersemester 1955 inder Stadt Zürich 64 Kurse. Im Jahre 1954/55 besuchten imWintersemester 8013 Personen Volkshochschulkurse in derStadt Zürich, 6188 Personen Kurse im übrigen Kantonsgebiet,wozu noch 3806 Personen im Sommersemester 1955 kamen.
Laut Stiftungsurkunde vom 1. Dezember 1928, Artikel 2,hat die Stiftung Volkshochschule des Kantons Zürich dieDurchführung von Volkshochschulkursen im Gebiet des Kantons Zürich auf politisch und religiös neutraler Grundlage zumZwecke. Sie kann ihr Arbeitsgebiet durch weitere volksbildende Tätigkeit erweitern.
Von den zahlreichen in Zürich bestehenden Institutionender Erwachsenenbildung, die sich in ähnlicher Weise wie dieVolkshochschule durch die Veranstaltung von Kursen oder vonEinzelvorträgen betätigen, unterscheidet sich die Volkshochschule vor allem dadurch, dass sie mit keiner politischen, konfessionellen oder wirtschaftlichen Organisation verbunden istund darum auch auf deren finanzielle Unterstützung keinenAnspruch erheben kann. Ihre Neutralität beruht auf der Zusammenarbeit der verschiedensten Bevölkerungskreise. Entsprechend setzt sich der Stiftungsrat zusammen aus Vertreternder Behörden, der Dozentenschaft, der Hörerschaft, der einzelnen Volkshochschulen und weiteren Mitgliedern. Die gleicheZusammensetzung weist auch der Vorstand auf.
Die Tätigkeit der Volkshochschule des Kantons Zürich ermöglicht an so vielen Orten des Kantonsgebietes eine Erfassung der Bevölkerung, wie dies in keinem andern Kantonerreicht wird. Ihre Leistungen werden denn auch allgemeinanerkannt. Dank der Mitarbeit von Gelehrten, Fachleuten undKünstlern ist es der Volkshochschule gelungen, alljährlich invielen Tausenden von Einwohnern ein besseres Verständnisder Natur, der Lebensvorgänge, der kulturellen Werte und dersozialen Verhältnisse zu wecken und sie zu einer auf eigenerKenntnis und Erfahrung beruhenden selbständigen Beurteilung der Probleme unserer Zeit anzuleiten. Die Tätigkeit derVolkshochschule, die sich sowohl gegen die Vermassung wie
[p. 240]gegen blosses Spezialistentum richtet, dient auch den demokratischen Einrichtungen, die ohne wache Teilnahme am Geschehen, ohne Bereitschaft zur Einordnung und ohne Einsichtin die Bedürfnisse der andern nicht bestehen könnte. Manchemhat die Volkshochschule auch zu vermehrtem beruflichemKönnen verholfen, auf das das Volk in so hohem Masse angewiesen ist.
Mit Wirkung ab 1947 hat der Kanton Zürich den jährlichen Staatsbeitrag an die Volkshochschule von Fr. 15 000 .auf Fr. 20 000.- erhöht. Auch die Stadt Zürich hat ab 1953ihren Beitrag von Fr. 8 000. - auf Fr. 15 000.- heraufgesetzt.Trotzdem ist das Betriebsergebnis der Volkshochschule meistens negativ. Die Kosten für die Volkshochschulkurse habensich in den letzten Jahren zwischen Fr. 130 000.- und Fr.140 000.- bewegt. Dazu kommen noch Verwaltungskosten vonrund Fr. 75 000.- bis Fr. 80 000.-. Demgegenüber stehen Einnahmen aus Kursgeldern, die zwischen Fr. 150 000.- undFr. 180 000.- schwanken, und Verwaltungseinnahmen in derHöhe von Fr. 4 000 .- bis Fr. 10 000.-.
Unter den Kurskosten sind alle Ausgaben, welche in Zusammenhang mit der Durchführung der Kurse stehen, aufgeführt. Im Geschäftsjahr 1954/55 lauten beispielsweise die einzelnen Positionen:
Fr. | Fr. | |
Dozenten: Honorare | 73 500.- | |
Reisespesen | 2 800.- | 76 300.- |
Kurslokale (Licht, Reinigung, Miete) | 17 500.- | |
Hilfskräfte (Aufsicht usw.) | 8 100.- | |
Anschaffungen für Kurse | 6 800.- | |
Propaganda | 20 200.- | |
zusammen | 128 900.- |
Die Universität Zürich und die ETH stellen ihre Räume fürdie Durchführung der Volkshochschule unentgeltlich zur Verfügung. Die Volkshochschule hat lediglich für Licht und Reinigung aufzukommen.
Die wichtigsten Ausgaben bei den Verwaltungskostenstellen die Saläre dar. Als ständiges Personal sind beschäftigt:1 Direktor, 1 Prokurist für Betrieb und Buchhaltung sowiezwei Kanzlistinnen. Die ihnen ausgerichtete Entschädigungbeläuft sich im Geschäftsjahr 1954/55 auf brutto Fr. 55 300.-.
[p. 241]Von den verbleibenden Verwaltungsausgaben in der Höhe vonFr. 24 600.- entfallen im erwähnten Geschäftsjahr 1954/55Fr. 7.400.- auf Miete, Heizung und Reinigung der Büros,Fr. 4 500.- auf den Beitrag an die kantonale Beamtenversicherung, Fr. 2 800.- auf den Arbeitgeberbeitrag an die AHV,Fr. 2 200.- auf Büromaterial, Fr. 2000.- auf Porti, Fr. 1400 .auf Druckkosten für den Jahresbericht sowie Fr. 4 300.- aufverschiedene weitere kleinere Ausgaben. Im abgeschlossenenGeschäftsjahr hatte die Volkshochschule ausserdem noch Fr.6 300.- für Umzugskosten zu verausgaben, weil sie vomZunfthaus Meise an die Fraumünsterstrasse 27 in Zürich umziehen musste. Am neuen Sitz hat die Volkshochschule einenum Fr. 1 000.- höhern Mietzins von Fr. 6 000.- zu bezahlen.Ferner stellen sich die Reinigungskosten annähernd doppeltso hoch, weil eine pauschale Entschädigung von Fr. 2 300 .an die Besoldung der von der Stadt Zürich als Liegenschafteneigentümerin angestellten Hauswärtin zu entrichten ist. DieVolkshochschule ist in den neuen Lokalitäten sehr gut untergebracht.
In den vergangenen zehn Jahren betrug der Betriebsrückschlag der Volkshochschule insgesamt Fr. 71 700.-. Zur Dekkung dieses Defizites wurden hauptsächlich der Jubiläumsfonds der Stadt Zürich und der aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke geäufnete Fonds für praktische Kurse herangezogen. Ein ungedeckter Rest von rund Fr. 20 000.- musstedem Betriebskapital belastet werden. Nun ist aber der Jubiläumsfonds erschöpft und das Betriebskapital beträgt nur nochFr. 7 500.-; dagegen beläuft sich der Bestand des Fonds fürpraktische Kurse noch auf Fr. 16 400.-. Dieser Betrag ist jedoch zweckgebunden und kann nicht für die Deckung von allgemeinen Ausgaben der Volkshochschule herangezogen werden.Die Volkshochschule sieht sich deshalb gezwungen, den KantonZürich um Erhöhung des Staatsbeitrages auf Fr. 40 000.- zuersuchen.
Seit der letzten Erhöhung des Staatsbeitrages im Jahre1947 hat sich die Volkshochschule weiter entwickelt. So hatsich die Zahl der örtlichen Volkshochschulen um 24% vermehrt. Den dadurch entstehenden Mehrbedarf an finanziellenMitteln beziffert die Leitung der Volkshochschule mit Fr.10 000.-. Ausserdem möchte die Volkshochschule ihr Wirkenvertiefen und strebt zu diesem Zwecke eine Herabsetzung derHörerzahlen in den Vortragskursen und eine Vermehrung der
[p. 242]praktischen Kurse an. Die daraus erwachsenden Mehrausgabenwerden ebenfalls mit Fr. 10 000.- veranschlagt. Diese Mehraufwendungen ergeben zusammen bereits die nachgesuchteSubventionserhöhung.
Um die Volkshochschule in der Stadt Zürich den besondern Bedürfnissen der städtischen Bevölkerung gemäss auszubauen und um die Honorare der Dozenten der Teuerung anpassen zu können, hat der Vorstand beschlossen, die Stadt Zürich ebenfalls um Erhöhung ihrer Subvention auf Fr. 40 000 .zu ersuchen.
Angesichts der Verdienste, welche sich die Volkshochschule erworben hat, rechtfertigt es sich, dieser unabhängigenInstitution, die im ganzen Kantonsgebiet eine lebhafte Tätigkeit entfaltet, die erforderliche Hilfe angedeihen zu lassen.
Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat die Vorlagezur Annahme.
Zürich, den 2. Februar 1956.
Im Namen des Regierungsrates,
Der Präsident:F. Egger.
Der Staatsschreiber:Dr. Isler.