Signatur | StAZH ABl 1982 (S. 198-208) |
Titel | 2492 Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Kredites für die Aufhebung von fünf Niveauübergängen an der Bahnlinie Glattbrugg-Niederglatt sowie zur Verlängerung der Flughofstrasse I. Kl. Nr. 10 in Rümlang, Niederhasli und Oberglatt (vom . . . ) |
Datum | 19.02.1982 |
P. | 198–208 |
Antrag des Regierungsrates vom 20. Januar 1982
Der Kantonsrat
nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates
beschliesst:
I. Für die Aufhebung von fünf Niveauübergängen an der Bahnlinie Glattbrugg-Niederglatt sowie zur Verlängerung der FlughofstrasseI. Kl. Nr. 10 in Rümlang, Niederhasli und Oberglatt wird zu Lasten desHauptstrassenfonds, unter Vorbehalt der Genehmigung der zugesicherten Beiträge von 1,9 Mio. Franken der SBB und von 3,5 Mio. Frankendes Bundesamtes für Strassenbau, ein Kredit von 26,8 Mio. Frankenbewilligt.
II. Die Kreditsumme erhöht oder ermässigt sich entsprechend derBauverteuerung oder -verbilligung zwischen der Aufstellung desKostenvoranschlages (Preisstand Januar 1981) und der Bauausführung.
III. Dieser Beschluss unterliegt der Volksabstimmung.
IV. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil.
V. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.
Der Ausbau der Bahnlinie Oerlikon-Bülach auf Doppelspur sollnach dem Bauprogramm der Schweizerischen Bundesbahnen im Jahr
[p. 199]1985 abgeschlossen sein. Bis jetzt wurden die Teilstrecken Oerlikon-Glattbrugg (1979) sowie Niederglatt-Bülach (1980) doppelspurig inBetrieb genommen und gleichzeitig 14 Niveauübergänge mittels Ersatzbauwerken und Strassenverlegungen aufgehoben.
Damit auch das noch fehlende Teilstück Glattbrugg-Niederglatttermingemäss (1985) fertiggestellt werden kann, drängt sich eine mitdem Bahnbau koordinierte Aufhebung von neun weiteren niveaugleichen Kreuzungen Bahn/Strasse aus Gründen der Verkehrssicherheitund Kostenersparnis auf. Diese Niveauübergänge stellen sowohl eineVerkehrsgefährdung als auch ein Verkehrshindernis für Bahn undStrasse dar und werden täglich von über 190 Zügen befahren; nach derInbetriebnahme der Doppelspur soll die Anzahl der Züge im Tag aufüber 200 steigen.
Mit dem Ausbau des in Frage stehenden letzten Teilstückes wurdeauf Gemeindegebiet Oberglatt im September 1981 begonnen. In einerersten Etappe werden vorerst nur vier Niveauübergänge von Gemeindestrassen tangiert. Für die Fertigstellung des restlichen Abschnittes müssen indessen in den Gemeinden Rümlang, Niederhasli und Oberglatt dienachstehend genannten, fünf letzten Niveauübergänge zwischen Oerlikon und Bülach aufgehoben werden:
Bahn-km 10.467 Klotenerstrasse I/2 RümlangBahn-km 10.755 Oberglatterstrasse I/5 RümlangBahn-km 10.975 Hellbuckstrasse I/6 RümlangBahn-km 11.929 Flurweg Rümlang(Aufhebung fällt ohne zusätzliche Kosten an.)Bahn-km 12.414 Kaiserstuhlstrasse I/1 Niederhasli/Oberglatt
Der Verkehr im unteren Glattal wickelt sich gemäss den im Zusammenhang mit dem Bau der N 20 durchgeführten Untersuchungen vorwiegend über die Glattal-/Kaiserstuhlstrasse I. Kl. Nr. 1 ab. Dieserstark frequentierte Strassenzug führt in zahlreichen Kurven durch dieDorfkerne von Rümlang und Niederglatt sowie durch überbauteGebiete von Oberglatt. Er genügt den heutigen Anforderungen teilweise nicht mehr. Auch als Zubringer zur N 20 ist diese Strasse wedergeeignet noch erwünscht. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisseund Entlastung der Wohngebiete sowie als Zufahrt zur N 20 kommtdeshalb nur eine Umfahrung der erwähnten Dörfer in Frage. Diese istim kantonalen Verkehrsplan enthalten. Im Einvernehmen mit denGemeinderäten Rümlang, Niederhasli und Oberglatt wurde dieser
[p. 200]Strassenzug zudem zwischen dem Anschluss Birchstrasse und demZusammenschluss mit der Kaiserstuhlstrasse mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2789/1980 als Zufahrtsstrasse zur Nationalstrasse N 20erklärt. Das vorliegende Projekt umfasst im Hinblick auf die Dringlichkeit der Bahnbauten als erste Etappe die Umfahrung von Rümlang, d. h.die Sanierung und Verlängerung der Flughofstrasse zwischen demAnschluss Birchstrasse und der Kaiserstuhlstrasse in Oberglatt, welcheentsprechend dem Entwurf der regionalen Verkehrspläne mit dembestehenden Strassennetz in den Gemeinden Rümlang, Niederhasli undOberglatt verbunden wird. Die Sicherung des Trassees der späterenFortsetzung des Strassenzuges als Umfahrung von Niederglatt undOberglatt erfolgt bereits heute im Rahmen der Güterzusammenlegung.
Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit den SBB sowie denGemeinderäten Rümlang, Niederhasli und Oberglatt ausgearbeitet. DieProjektunterlagen wurden im Juni 1981 den betroffenen Gemeinden,dem Bezirksrat Dielsdorf sowie den zuständigen eidgenössischen, kantonalen und regionalen Stellen zur Vernehmlassung zugestellt.
Dem Projekt wurde in allen Stellungnahmen grundsätzlich zugestimmt. Hingegen wies der Gemeinderat Rümlang darauf hin, dass diedefinitive Wahl des südlichen Anschlusses von Rümlang - d.h. desAnschlusses Ifangstrasse oder der Variante Anschluss Hofwiesen - vomEntscheid des Stimmbürgers der Gemeinde Rümlang abhänge. Da dasProjekt beide Anschlussmöglichkeiten erlaubt, kann die Wahl derGemeinde überlassen werden. Dem Begehren des GemeinderatesOberglatt, unter der Riedmattstrasse eine Rad- und Gehwegunterführung zu erstellen, kann zugestimmt und das Problem im Rahmen derDetailprojektierung näher geprüft werden. Auf weitere Anregungen fürkleinere Änderungen oder Ergänzungen des Projektes kann ebenfallsim Laufe der Detailprojektierung näher eingetreten werden.
Das Projekt gliedert sich in folgende drei Abschnitte:- Sanierung der bestehenden Flughofstrasse I. Kl. zwischen der Birch
strasse und der Klotenerstrasse auf Gemeindegebiet Rümlang sowieVerlängerung in nordwestlicher Richtung und Anschluss mit einer
[p. 202]Linkskurve an die bestehende Riedmattstrasse, Verlängerung derRiedmattstrasse und Anschluss mit einer Rechtskurve an die bestehende Kaiserstuhlstrasse I. Kl.
Weitere Projektbestandteile bilden der Bau einer parallel zurFlughofstrasse liegenden Erschliessungsstrasse im IndustriegebietHofwiesen sowie die Erstellung von Rad- und Gehwegen längs derFlughof-/Riedmattstrasse I. Kl. und der Ifangstrasse III. KI.Erstellung des südlichen Anschlusses von Rümlang entweder imGebiet Eichhof mittels Bau der Ifangstrasse III. Kl. mit Unterführung unter der SBB-Linie bei Bahn-km 9.100 oder je nach demEntscheid der Gemeinde Rümlang im Gebiet Hofwiesen mittels Baueiner Anschlussstrasse mit Unterführung unter der SBB-Linie (vgl.oben 2.a).- Überführung der Rümlangerstrasse I. Kl. auf Gemeindegebiet Nie
derhasli bei Bahn-km 12.360 mit Anschluss an die verlängerte Riedmattstrasse I. Kl. Damit der Durchgangsverkehr auf der Glattalstrasse I. Kl. und somit in den Wohngebieten wesentlich reduziertwerden kann, wird dieser Strassenzug nicht direkt an die neueUmfahrung angeschlossen, sondern in die Rümlangerstrasse geführt.Während mit der Überführung der Rümlangerstrasse der am meistenbelastete Niveauübergang der Glattal-/Kaiserstuhlstrasse I. Kl. beiBahn-km 12.414 aufgehoben werden kann, ermöglichen die Sanierungund Verlängerung der Flughofstrasse mit den Ersatzbauwerken beimAnschluss Ifangstrasse oder Hofwiesen (Variante) die Beseitigung derübrigen vier Niveauübergänge der Klotenerstrasse I/2 (Bahnkm 10.467), der Oberglatterstrasse I/5 (Bahn-km 10.755), der Hellbuckstrasse I/6 (Bahn-km 10.975) und eines Flurweges (Bahn-km 11.929).Zusätzlich notwendige Rad- und Fusswegverbindungen in Rümlangüber die Bahnlinie müssen im Rahmen der kommunalen Planung gelöstwerden.
Die im regionalen Verkehrsplan enthaltenen Radwegverbindungensind im vorliegenden Projekt berücksichtigt.
Dem Projekt liegen folgende Hauptabmessungen zugrunde:
Länge | |
Flughof-/Riedmattstrasse inkl. Verlängerung | 5,1 km |
Rümlanger -, Glattal- und Ifangstrasse inkl. Ersatzstrasse für die Erschliessung | 3,0 km |
Rad- und Gehwege | 2,7 km |
Trottoire | 1,3 km |
Sämtliche im Projekt enthaltenen Strassen sind zweispurig konzipiertund weisen mit Ausnahme der Ersatzstrassen für die Erschliessung imNormalfall eine 7,50 m breite Fahrbahn auf, die im Bereich von Einmündungen zwecks Schaffung von Linksabbiegespuren entsprechendausgeweitet wird. Die Knoten werden grundsätzlich als T-Einmündungen ausgebildet, die es ermöglichen, längerfristig auf die Errichtung vonVerkehrsregelungsanlagen zu verzichten. Die neuen Rad- und Gehwegeweisen im Normalfall eine Breite von 3,0 m auf.
Die Überführung der Rümlangerstrasse über das Trassee der Bahnlinie und der verlängerten Riedmattstrasse bei Bahn-km 12.360 wird inStahlbeton erstellt und besteht je aus einer separat geführten Fahrbahnund einer Rad- und Gehwegbrücke. Die Gesamtbreite der beidenBauwerke beträgt 16,80 m bzw. 3,80 m. Die Spannweiten betragen jevom Brückenanfang bis zur Mittelstütze 15,70 m bzw. 17,70 m, d.h.total 33,40 m.
Die Unterführung der Ifangstrasse III. Kl. bei Bahn-km 9.100 wirdals Rahmenkonstruktion in Stahlbeton erstellt und weist eine lichteWeite von 14,70 m, eine Länge von 18,30 m sowie eine lichte Höhe von4,50 m auf.
Aus Gründen des Landschaftsschutzes ist vorgesehen, die ganzeAusbaustrecke mit einer geeigneten Bepflanzung zu versehen, die aufdie notwendigen Sichtverhältnisse sowie auf die Besonderheiten derunmittelbaren Umgebung Rücksicht nimmt.
Für die Realisierung des Bauvorhabens müssen zwischen Oberglattund dem Anschluss Birchstrasse rund 1500 m2 Wald gerodet werden.Eine ausreichende Ersatzaufforstung ist bei der Überführung Rümlangerstrasse (bestehendes Wäldchen) gewährleistet.
Zum Schutze des Grundwassers ist auf Weisung des Amtes fürGewässerschutz und Wasserbau das gesamte Strassenoberflächenwasserüber Ölrückhaltebecken abzuleiten. Für die Entwässerung der im Projekt enthaltenen Strassen sind drei Ölrückhaltebecken erforderlich, diein den Gebieten Riedmatt, Glatthof und Eichhof erstellt werden. Im
[p. 207]Zusammenhang mit dem vorliegenden Projekt müssen die öffentlichenGewässer, welche die Flughof- bzw. die Riedmattstrasse kreuzen, miteinem entsprechenden Durchlass versehen und teilweise saniert werden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist vorgesehen, den neuenStrassenzug durchgehend mit einer Beleuchtung zu versehen.
Das Bauvorhaben ist im Strassenbauprogramm 1981-83 enthalten.Der Baubeginn ist 1982 vorgesehen.
Die Kosten (Preisstand Januar 1981) für das projektierte Bauvorhaben setzen sich wie folgt zusammen:
Erwerb von Grund und Rechten. | Fr. 6 200 000 | |
Bauarbeiten | Fr. 23 000 000 | |
Nebenarbeiten | Fr. 1 300 000 | |
Technische Arbeiten | Fr. 1 800 000 | |
Spezialbauwerke | ||
- Kunstbauten | Fr. 3 100 000 | |
- Bachdurchlässe | Fr. 600 000 | |
- Ölrückhaltebecken | Fr. 1 000 000 | Fr. 4 700 000 |
Total Anlagekosten | Fr. 37 000 000 |
Die Bruttobaukosten von insgesamt 37 Mio. Fr. reduzieren sich umvoraussichtlich 10,2 Mio. Fr ., so dass sich Nettobaukosten von26,8 Mio. Fr. ergeben: Gemäss § 24 Abs. 5 des Finanzhaushaltsgesetzeskönnen Verpflichtungskredite netto beschlossen werden, wenn die Beiträge Dritter in ihrer Höhe rechtskräftig zugesichert sind oder vorbehalten werden. Die erste Voraussetzung erfüllen die Beiträge der Gemeinden Rümlang (4,0 Mio. Fr. Mindestbeitrag für kostengünstigereVariante Hofwiesen, evtl. 4,6 Mio. Fr. für Anschluss Ifangstrasse),Niederhasli (0,4 Mio. Fr.) und Oberglatt (0,4 Mio. Fr.). Die Beiträgeder SBB von 1,9 Mio. Fr. und des Bundesamtes für Strassenbau von3,5 Mio. Fr. bedürfen noch der formellen Genehmigung; es ist daher einentsprechender Vorbehalt anzubringen.
[p. 208]Die Gesamtaufwendungen erhöhen oder vermindern sich um dieMehr- oder Minderkosten, die durch eine allfällige Bauverteuerungoder -verbilligung in der Zeit zwischen der Aufstellung der Kostenberechnung (Preisstand Januar 1981) und der Bauausführung entstehen.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der Kreditvorlagezuzustimmen.
Zürich, den 20. Januar 1982
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident:Wiederkehr
Der Staatsschreiber:Roggwiller