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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH ABl 1986 (S. 1662-1670)
Titel2803 Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat zur Volksinitiative über die Aufhebung des Bezirks Dietikon (vom 12. November 1986)
Datum12.12.1986
P.1662–1670

[p. 1662]

Der Kantonsrat hat am 15. September 1986 dem Regierungsrat eineVolksinitiative für die Aufhebung des Bezirks Dietikon überwiesen. DieInitiative hat folgenden Wortlaut:

Volksinitiativefür die Aufhebung des Bezirkes Dietikon

Gestützt auf Art. 29 Abs. 3 Ziff. 1 der Staatsverfassung des KantonsZürich und § 2 des «Gesetzes über das Vorschlagsrecht des Volkes» vom1. Juni 1969 stellen die unterzeichneten, im Kanton Zürich wohnhaftenStimmberechtigten das folgende Begehren in der Form der einfachenAnregung:

Das «Gesetz vom 10. März 1985 über die Bildung eines neuenBezirks Dietikon und den Übergang der Gemeinde Zollikon vom BezirkZürich an den Bezirk Meilen» ist so zu ändern, dass

- kein Bezirk Dietikon gebildet wird und die Gemeinden Aesch,Birmensdorf, Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwila. d. L ., Schlieren, Uitikon, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen wie bisher beim Bezirk Zürich verbleiben;

- die Zuteilung der Gemeinde Zollikon zum Bezirk Meilen wirksambleibt.

Beginn der Unterschriftensammlung: 13. Januar 1986

Begründung:

Am 10. März 1985 hat das Zürchervolk der Neubildung einesBezirks Dietikon zugestimmt in der Annahme, einem seit langem gehegten Wunsch der 11 Limmat- und Reppischtalgemeinden solidarisch zuentsprechen. Die Stimmbürger mussten diesen «Wunsch» um so mehrals Tatsache annehmen, als behauptet wurde, die 11 Gemeinden kämpf-

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ten seit 30 Jahren für einen eigenen Bezirk und gegen die Unterdrükkung durch die Stadt Zürich.

Das Abstimmungsresultat in den betroffenen Gemeinden zeigtehingegen ein völlig anderes Bild: Sämtliche 11 Gemeinden, welche denneuen Bezirk bilden sollten, haben die Vorlage im Stimmenverhältnis10:6 abgelehnt.

Diese absurde politische Situation kann nicht hingenommen werden.Sie entspricht nicht dem Willen der betroffenen Gemeinden. Zudemwäre die Realisierung dieses unerwünschten Bezirks mit ganz erheblichen Kosten verbunden, die im beleuchtenden Bericht des Regierungsrates vom März 1985 mit 22 Millionen Franken für Investitionen und mit5-6 Millionen Franken jährlich wiederkehrenden Ausgaben veranschlagt werden.

Das Argument, ein Volksentscheid sei auch in diesem Falle zuakzeptieren, ist nicht stichhaltig, da es hier ausschliesslich um diebetroffene Region geht und nicht um übergeordnete Interessen.

Die erwähnten Gemeinden sind deshalb - ihrem Willen entsprechend - beim Bezirk Zürich zu belassen.

Initiativkomitee für die Aufhebung des Bezirks Dietikon

Präsident: Hug Pierre, Präs. Gemeindeverein, alte Zürcherstr. 47,8903 Birmensdorf

Mitglieder: Bachmann Armin, Gemeindepräs ., Chalet Halden, 8821Hütten; Basler Konrad, Dr. phil ., Nationalrat, Oberlandstr. 2, 8133Esslingen; Bataillard Victor, Dr. oec. publ ., Howielstr. 13, 8903 Birmensdorf; Bauer Hans, Ing ., Vizedir ., Rauchackerstr. 6, 8102 Oberengstringen; Bieri Werner, Kaufmann, Harossenstr. 21, 8311 Brütten; Blocher Christoph, Dr. iur ., Nationalrat, Rainstr. 265, 8706 Feldmeilen;Böckli Hanspeter, Geschfhr ., Vorbüelstr. 21, 8707 Uetikon; BortoluzziToni, Kantonsrat, Betpurstr. 6, 8910 Affoltern; Breiter Heinz, Gemeinderat, im Chüefer, 8415 Gräslikon-Berg; Brenner Hans, Gemeinderat,im Hagenbrünneli 10, 8046 Zürich; Bretscher Hans J ., Kaufmann,Breitistr. 9, 8903 Birmensdorf; Bucher Jürg, Mechaniker, Taleggstr. 5,8953 Dietikon; Bühler Walter, dipl. Landwirt, Hüttikerstr. 5, 8955Oetwil; Conrad Jean Claude, dipl. Ing. ETH, Brunnmattstr. 20, 8103Unterengstringen; Dinkel Felix, alte Zürcherstr. 57, 8903 Birmensdorf;Dörig Werner A ., Kantonsrat CVP, Wängistr. . 10, 8142 Uitikon;Dübendorfer Karl, Kantonsrat, Wehntalerstr. 98, 8057 Zürich; Eggimann Othmar, Kaufmann, Staffelackerstr. 23, 8953 Dietikon; EnderliHans, Kaufmann, Rotfarbweg 6, 8802 Kilchberg; Enderli Willy, a.

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Gemeindepräs ., Löbern, 8475 Ossingen; Ernst Hans, Geschfhr ., Hüttikerstr. 31, 8955 Oetwil; Farner Hans, Kantonsrat, im Bild 133, 8477Oberstammheim; Fehlmann Urs, Dr. med ., Herbstackerstr. 27, 8472Seuzach; Fehr Hans, Gemeinderat, Salomon Landoltweg 30, 8193Eglisau; Felber Norbert, dipl. El .- Ing. ETH, Bergstr. 23, 8142 Uitikon;Fenner Beat, Dr. iur ., Strubenacher 15, 8126 Zumikon; Fitz Ursula,Hausfrau, Widenbüelstr. 11, 8103 Unterengstringen; Frauchiger Beat,Restaurateur, Bahnhofplatz 5, 8401 Winterthur; Frei Hans, Ing .,Chratzstr. 10, 8954 Geroldswil; Frei Hansjörg, Dr. iur ., Kantonsrat, imBrand, 8617 Mönchaltorf; Frei Kurt, Gemeinderat, Lättenstr. 47, 8142Uitikon; Frey Walter, Präs. SVP Stadt Zürich, Haldenstr. 53, 8142Uitikon; Furrer Albert, a. Gemeindepräs ., Zürcherstr. 13, 8903 Birmensdorf; Furrer Emma, a. Gemeinderätin, Zürcherstr. 13, 8903 Birmensdorf; Gadola Ernst, Kantonsrat, Haldensteig 12, 8708 Männedorf;Ganz Armin, dipl. Ing. ETH, Bucolica, 8903 Landikon; Ganz Walter,Gemeinderat, Heiligbergstr. 34, 8401 Winterthur; Gebs Walter,Gemeinderat, Hinterdorfstr. 22, 8444 Henggart; Geiger Hans, Dr. oec.publ ., Zürcherstr. 5, 8104 Weiningen; Gräff Walter, Kantonsrat, Winterthurerstr. 14, 8605 Gutenswil; Gerber Max, a. Kantonsrat, DavidHess-Weg 34, 8038 Zürich; Graf Hansueli, Dr. iur ., Nationalrat, Bahnhofstr. 44, 8180 Bülach; Greter Marco, lic. iur ., Bungertenstr. 8, 8307Effretikon; Greuter Robert, Landwirt, Büelstr. 11, 8545 Rickenbach;Hänni Rolf, Wolfgrabenstr. 15d, 8135 Langnau; Hauser Roger, Lettenmattstr. 27, 8903 Birmensdorf; Hedinger Alfred, Kaufmann, Rütistr. 4,8903 Birmensdorf; Hess Arthur, Geschäftsführer, Winzerstr. 5, 8953Dietikon; Hochstrasser Robert, Dr ., Gemeindepräsident, Säntisstr. 1,8442 Hettlingen; Hönig Robert A ., Rebhaldenstr. 18, 8103 Unterengstringen; Hofmann Hans, Kantonsrat, Pappelweg 28, 8810 Horgen; HugHenri, Dr. sc. techn. ETH, Gstalderstr. 4, 8134 Adliswil; Huwiler Fritz,Landwirt, Oberdorfstr. 43, 8194 Wasterkingen; Keller Alfred, Dr. Ing .,a. Stadtrat, Hermikonstr. 25, 8600 Dübendorf; Klein Walter, Betriebsbeamter PTT, Heugasse 1, 8602 Wangen; Kleb Rolf, Gemeinderat,Ringlikerstr. 45, 8142 Uitikon; Klopfer Rainer, Dr. iur ., Bezirksrichter,Friedhofstr. 1, 8903 Birmensdorf; Knabenhans Walter, Gemeinderatspräs ., Kanzleistr. 122, 8004 Zürich; Knecht Erwin, Gemeindepräsident,Dorfstr ., 8479 Dägerlen-Oberwil; Küng Beda, Gemeinderat, Schneiterstr. 74, 8523 Hagenbuch; Kunz Marianne, Rotachstr. 15, 8003Zürich; Kunz Max, Kantonsrat, Rotachstr. 15, 8003 Zürich; KradolferFredy, Gemeinderat, Kreuzacherweg 32, 8906 Bonstetten; LabhardPaul, pens. Sekundarlehrer, Sonnhalde 12, 8903 Birmensdorf; LabhardTrudy, Sonnhalde 12, 8903 Birmensdorf; Lampert Peter, Betriebsleiter,Stallikonerstr. 59, 8903 Birmensdorf; Lamprecht Ernst, dipl. Ing. ETH,Hüttikerstr. 10, 8955 Oetwil; Landolt Peter, Kaufmann, Haslenstr. 16,

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8903 Birmensdorf; Lang Bruno, Dr. rer. pol ., Etzelstr. 49, 8038 Zürich;Laubi Ernst, Geschäftsführer, Kampstr. 7, 8952 Schlieren; LienhardRobert, Landwirt, Wöllimoos, 8164 Bachs; Lüchinger Werner, dipl.Ing. FH, Wängistr. 12, 8142 Uitikon; Lutz Reinhard, Dr. iur ., Stationsstr. 5, 8903 Birmensdorf; Mathis Margrit, Hausfrau, im Hang 23,8903 Birmensdorf; Mathis Hansruedi, Kaufmann, im Hang 23, 8903Birmensdorf; Maurer Ueli, Kantonsrat, Rebacher 12, 8340 Hinwil;Meier Jakob, Dr ., Gemeindepräsident, Buelstr. 24, 8103 Unterengstringen; Meier Jakob, dipl. Ing. HTL, Haldenring 9, 8604 Volketswil; Merz-Grossmann Tonio, Weidstr. 14, 8103 Unterengstringen; Meyer Alfons,Apotheker, Birmensdorferstr. 51, 8142 Uitikon; Meyer Ernst, Kantonsrat, bei der Post, 8450 Adlikon; Meyer Peter, Bauing ., Kirchhaldenstr.3, 8903 Birmensdorf; Möhr Hans, lic. iur ., Alpenstr. 31, 8800 Thalwil;Mörgeli Christoph, lic. phil ., Bergstr. 16, 8712 Stäfa; Morf Arnold, Dr.iur ., Oberrichter, Anemonenstr. 23, 8953 Dietikon; Müller Werner,Kantonsrat, Kirchgasse 12a, 8472 Seuzach; Muggli Jakob, Chauffeur, imHof, 8107 Buchs; Muheim Rezio, techn. Sachbearbeiter, Schaffhauserstr. 97, 8400 Winterthur; Neidhart Christian, Druckereibesitzer,Rütistr. 7, 8903 Birmensdorf; Nievergelt Hans, Direktor, Landikonerstr. 1, 8903 Landikon; Noser Hansulrich, El .- Ing. HTL, Grossholz,8932 Mettmenstetten; Ober Robert, Kaufmann, Feldgüetliweg 186,8706 Feldmeilen; Oggenfuss Albert, Kaufmann, Neuhausstr. 41, 8142Uitikon; Peyer Emil, Schulhausabwart, Bremgartnerstr. 15, 8953 Dietikon; Peter Willy, Gemeindeschreiber, 8479 Tägerlen; Prager Ueli,Freudenberg, 8932 Mettmenstetten; Ramseyer Samuel, Instruktor -BAINF, Steinackerstr. 3, 8172 Niederglatt; Ribi Martha, a. Nationalrätin, Hoffnungstr. 3, 8038 Zürich; Reichling Rudolf, Nationalrat, Seestr.149, 8712 Stäfa; Ringger Hans, Redaktor, Frohbüel, 8627 Grüningen;Ritzmann Roland, Prokurist, Hölibachstr. 120, 8912 Obfelden; SeyfferRudolf, Waldegg 5, 8126 Zumikon; Siegmann Walter, a. Nationalrat,Beethovenstr. 24, 8022 Zürich; Soldenhoff Kurt, Pilot, Niederhaslistr.144, 8105 Watt; Sonderegger Erich, eidg. dipl. Malermeister, Gertrudstr. 2, 8953 Dietikon; Spühler Karl, Dr. iur, Oberrichter, Bergblumenstr. 6, 8408 Winterthur; Straub Max, Fischerei/Jagdverw ., GeneralWillestr. 46, 8706 Feldmeilen; Strümlin Eduard, lic. iur ., Talackerstr.42, 8001 Zürich; Sturzenegger Emil, Direktor, lic. oec ., Talacherring 23,8103 Unterengstringen; Stutz Hans, Unternehmer, Rietwisstr. 2, 8142Uitikon; Suter Arnold, Gärtnermeister, Kreuzstr. 25, 8802 Kilchberg;Schären Margrit, dipl. Zahntech ., Dorfstr. 22, 8954 Geroldswil; SchaudtGustav, Dr. med ., Kirchhalde 8, 8903 Birmensdorf; Schläfli Hans A .,Dr. iur ., Haldenstr. 49, 8142 Uitikon; Schläfli Peter, Sekundarlehrer,auf der Au, 8821 Hütten; Thalmann Karl, Riedtstr. 23, 8903 Birmensdorf; Traub Karl, Kaufmann, Gemeinderat, Risigrundstr. 12, 8903

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Birmensdorf; Türler Liliane, Gemeinderätin, Schlierenstr. 34, 8142Uitikon; Urech Walter, Gemeinderat, Kirchstr. 10, 8953 Dietikon;Vogler Werner, Kaufmann, Weissenbrunnen 27, 8903 Birmensdorf;Vogler Ruth, Vizepräsprimarsch ., 8903 Birmensdorf, Weber Peter,Dr. oec ., Rütistr. 5, 8903 Birmensdorf; Wehrli Martin, Dr ., KantonsratFDP, Lättenstr. 32, 8142 Uitikon; Weilenmann Edwin, Kantonsrat,Sonnental, 8354 Hofstetten; Weilenmann Peter, Dr. sc. techn ., Landstr.19, 8450 Andelfingen; Widmer Fred A ., Arch. HTL, Chliwisstr. 33,8142 Uitikon; Wiederkehr Hans, Kantonsrat SVP, Schützenstr. 40, 8953Dietikon; Wiederkehr Thomas, Landwirt/Besamungstechn ., Fondlistr.3, 8953 Dietikon; Wismer Gertrud, Gemeinderätin, Stallikonerstr. 2,8903 Birmensdorf; Witzig Hermann, Winzer, Z. Linde, 8448 Uhwiesen;Zollinger Ernst, Einsatzleiter, Breitistr. 2, 8606 Greifensee; ZuppigerBruno J ., kant. Gewerbesek ., Rebhaldenstr. 10, 8340 Hinwil.

Das Initiativkomitee ist berechtigt, diese Volksinitiative mit Mehrheitsbeschluss zurückzuziehen.

Die Volksinitiative wurde am 11. Juli 1986 dem Büro des Kantonsrates eingereicht.

Der Regierungsrat erstattet hiezu folgenden Bericht:

1. Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich nahmen in der Volksabstimmung vom 10. März 1985 die Vorlage «Gesetz über die Bildungeines neuen Bezirks Dietikon und den Übergang der Gemeinde Zollikon vom Bezirk Zürich an den Bezirk Meilen» an. Der Entscheid ist inRechtskraft erwachsen.

Das Gesetz sieht im wesentlichen vor, dass der bisherige BezirkZürich aufgeteilt werde; der neue Bezirk Zürich umfasst nur noch dieStadt Zürich, die Gemeinde Zollikon wird dem Bezirk Meilen zugeteilt,und die übrigen Gemeinden des Bezirks (Aesch, Birmensdorf, Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat, Schlieren,Uitikon, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen) bilden den neuenBezirk Dietikon mit dem Hauptort Dietikon.

§ 6 des Gesetzes bestimmt, dass der Regierungsrat das Gesetz etappenweise in Kraft setzen kann. Er beschloss am 3. Juli 1985, dieGemeinde Zollikon auf den 1. Januar 1986 dem Bezirk Meilen zuzuteilen. Dieser Übergang ist vollzogen. Ferner beschloss er am 20. November 1985, das Statthalteramt und den Bezirksrat des gegenwärtigenBezirks Zürich auf den Beginn der neuen Amtsdauer der Bezirksbehör-

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den im Jahre 1989 aufzuheben und durch die Statthalterämter undBezirksräte der neuen Bezirke Zürich und Dietikon zu ersetzen. Mit derKonstituierung dieser neuen Behörden sind nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes die neuen Bezirke Zürich und Dietikon errichtet. Die Aufteilung derübrigen Bezirksbehörden, insbesondere der Strafverfolgungsbehördenund des gegenwärtigen Bezirksgerichtes Zürich, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; dies setzt voraussichtlich noch eine Volksabstimmungüber die Errichtung eines neuen Bezirksgebäudes in Dietikon voraus.Das Statthalteramt und der Bezirksrat Dietikon werden bis dahin inDietikon eingemietet werden können.

2. Die Annahme des Gesetzes erfolgte im Kanton mit 155080 Ja-Stimmen gegen 114543 Nein-Stimmen. Sämtliche Bezirke, mit Ausnahme von Andelfingen, wiesen einen Überschuss an Ja-Stimmen auf.Die Stadt Zürich nahm mit 40 633 Ja gegen 35 970 Nein das Gesetzebenfalls an, desgleichen die Gemeinde Zollikon mit 3854 Ja gegen 688Nein. Dagegen wiesen die Gemeinden, welche dem neuen BezirkDietikon zugewiesen wurden, ablehnende Mehrheiten von unterschiedlicher Grösse auf.

Am 29. April 1985 versagte der Kantonsrat einer parlamentarischenInitiative, welche zum Ziele hatte, das Gesetz, mit Ausnahme desÜbergangs der Gemeinde Zollikon an den Bezirk Meilen, rückgängig zumachen und damit die dem Bezirk Dietikon zuzuteilenden Gemeindenbeim Bezirk Zürich zu belassen, die vorläufige Unterstützung, womitdieser Vorstoss erledigt war.

In der Folge wurde die vorliegende Volksinitiative lanciert. DieInitianten reichten fristgemäss 12 190 Unterschriften ein, wovon 10 558als gültig beglaubigt wurden. Der Kantonsrat stellte am 15. September1986 das Zustandekommen der Initiative fest und überwies sie gleichzeitig dem Regierungsrat zur Berichterstattung und Antragstellung.

3. Die Initiative bezweckt praktisch eine Wiederholung der Volksabstimmung vom 10. März 1985. Ein Unterschied besteht nur soweit, alssie den Übergang der Gemeinde Zollikon zum Bezirk Meilen bestehenlassen will, doch handelt es sich hier um einen Nebenpunkt, der imganzen nichts daran ändert, dass eine Wiedererwägung verlangt wird.Nicht die Behandlung der Gemeinde Zollikon, sondern die Bildung desneuen Bezirks Dietikon bildete ja den Schwerpunkt der Vorlage, umden sich die Auseinandersetzungen drehten.

Eine solche Wiederholung der Volksabstimmung über eine Gesetzesvorlage ist ungewöhnlich, denn grundsätzlich soll VolksentscheidenVerbindlichkeit zukommen, und die pflegen nicht bereits widerrufen zu

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werden, bevor sie in Kraft treten. Allerdings sind solche Begehrenrechtlich nicht unzulässig. Dass die Landgemeinden des Bezirks Zürich,mit Ausnahme von Zollikon, anders gestimmt haben als vielerortserwartet wurde, rechtfertigt jedoch die Aufhebung des am 10. März1985 angenommenen Gesetzes nicht.

4. Zunächst lässt sich nicht sagen, wegen der ablehnenden Mehrheiten in jenen Gemeinden sei das Gesetz vom 10. März 1985 nicht mehrhaltbar. Es handelte sich um eine kantonale Abstimmung, in welcher dieStimmberechtigten des ganzen Kantons darüber zu befinden hatten, wiedie Bezirksverhältnisse im Raume Zürich-Limmattal neu zu gestaltenseien. Selbstverständlich war dabei die Stellungnahme der betroffenenGemeinden von Gewicht. Es ging indessen nicht darum, ihnen einEntgegenkommen zu bezeugen, das gegenstandslos wurde, weil sich inihnen ablehnende Mehrheiten bildeten. Es handelte sich um eine Frageder Organisation des Kantons im allgemeinen, bei der die Stimmen derübrigen Kantonseinwohner nicht weniger zählten als diejenigen imBereich des gegenwärtigen Bezirkes Zürich.

Zudem ist unbekannt und nicht mehr feststellbar, aus welchenGründen die Stimmberechtigten so und nicht anders gestimmt haben.Das gilt für die Stimmberechtigten des Kantons ebensogut wie fürdiejenigen der Landgemeinden des Bezirks Zürich. Es lässt sich nichtunterstellen, erstere hätten der Vorlage nur darum überwiegend zugestimmt, weil sie glaubten, diesen Gemeinden einen Gefallen zu tun; esist ebenso wahrscheinlich, dass sie sich so verhielten, weil sie überzeugtwaren, die vorgeschlagene Lösung sei objektiv und sachlich richtig.Ebensowenig ist auszumachen, dass sich in den Landgemeinden desBezirks Zürich ablehnende Mehrheiten bildeten, weil sie überzeugtwaren, es sei sachlich und organisatorisch am besten, wenn sie mit derStadt Zürich im gleichen Bezirksverbande blieben; es ist nicht auszuschliessen, dass für das Zustandekommen dieser Mehrheiten andersgelagerte Überlegungen schliesslich den Ausschlag gaben.

5. Für die Beurteilung der Initiative kann deshalb nur die Fragemassgebend sein, ob die Aufteilung des Bezirks Zürich sachlich zweckmässig sei oder nicht. Der Regierungsrat ist nach wie vor der Überzeugung, dass diese Frage bejaht werden muss. Der heutige Bezirk Zürichist zu gross, als dass seine Behörden noch über die erforderliche Bürgernähe verfügen könnten. Das gilt besonders für die Landgemeinden, diezu den vor allem auf die städtischen Verhältnisse zugeschnittenenBezirksbehörden nicht mehr gleich intensive Beziehungen haben können, wie dies in den Landbezirken möglich ist; sie können auch auf dieBestellung dieser Behörden nicht mehr den gleichen Einfluss ausüben

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wie in einem Landbezirk. Aber auch in organisatorischer Beziehungergeben sich in einem so grossen Bezirk Probleme, die nur durch eineAufteilung befriedigend gelöst werden können.

6. Das zeigt sich am deutlichsten daran, dass auf verschiedenenwichtigen Gebieten die Aufteilung praktisch ganz oder teilweise seitlängerer Zeit schon verwirklicht wurde, indem die Landgemeinden vonder Stadt auf der Bezirksebene abgetrennt wurden. Das gilt z. B. für dasVolksschulwesen (vgl. Gesetz betreffend die Aufteilung grosser Bezirksschulpflegen vom 14. Juni 1981), für die Jugendhilfe (vgl. Jugendhilfegesetz vom 14. Juni 1981, § 17), für das reformierte Kirchenwesen(Gesetz über die evangelisch-reformierte Landeskirche vom 7. Juli1963, § 24), für die zivile Kriegsorganisation (Verordnung über die zivileKriegsorganisation des Kantons vom 16. Juli 1970, § 3), für die Stützpunkteeinteilung und die Ausbildung im Feuerwehrwesen, womit nurdie wichtigsten Gegenstände erwähnt sind.

All diese Sonderlösungen wären unterblieben, wenn der gegenwärtige Bezirk Zürich nicht zu gross und eine befriedigendere Strukturvorhanden wäre.

7. Mit dem Gesetz vom 10. März 1985 wurden diese verschiedenenAnsätze zusammengefasst und zu einem logischen und konsequentenAbschluss geführt. Durch dieses Gesetz wird vermieden, dass die Aushöhlung und Aufteilung der Bezirksbehörden in unkoordinierter Kleinarbeit Schritt für Schritt weitergeht. Sonst erhielte der Bezirk Züricheine Sondergestalt, die äusserst unübersichtlich würde und die von derallgemeinen Ordnung, welche für die Bezirke vorgezeichnet ist, immermehr abweichen würde. Diese unerwünschte Entwicklung lässt sich nurverhindern - und, soweit sie schon eingeleitet wurde, wieder rückgängigmachen -, wenn der Schritt zur grundsätzlichen Aufteilung vollzogenwird. Das Gebiet der Landgemeinden des Bezirks Zürich erhält damitwieder eine übersichtliche Struktur, wie sie die anderen Landbezirkevon jeher besitzen. Wenn dagegen die Initiative angenommen würde,müsste sich die Frage stellen, ob die bereits vollzogene, auf einzelneSachgebiete beschränkte Aufteilung nicht wieder rückgängig gemachtwerden müsste. Sie stände dann im Widerspruch zu einem Volksentscheid, welcher die Einheit des bisherigen Bezirks grundsätzlich bejaht.Dass solche Änderungen unzweckmässig wären, liegt jedoch auf derHand, da sich diese Sonderregelungen durchaus bewährt haben und denVerhältnissen entsprechen.

8. Endlich ist im vorliegenden Zusammenhang der finanzielleAspekt der Bildung des neuen Bezirks unerheblich. Nicht dieser, son-

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dern der Kanton hat diese Lasten zu tragen, und das kantonale Ergebnisder Abstimmung vom 10. März 1985 darf als ein Grundsatzentscheiddafür gewertet werden, dass er dazu bereit ist. In bezug auf die Kostenentschieden die Stimmberechtigten der fraglichen Gemeinden nicht inihrer Eigenschaft als Gemeindeeinwohner, sondern als Stimmberechtigte des Kantons; ihre Nein-Stimmen haben in diesem Zusammenhangkeine andere Bedeutung als diejenigen aus den anderen Bezirken, wo esebenfalls zum Teil ansehnliche verwerfende Minderheiten gab, die sichmöglicherweise aus finanziellen Überlegungen der Vorlage widersetzten.

9. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Volksinitiative für die Aufhebung des Bezirks Dietikon den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen.

Zürich, den 12. November 1986

Im Namen des Regierungsrates

Der Vizepräsident:Gilgen

Der Staatsschreiber:Roggwiller