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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH ABl 1989 (S. 1645-1647)
Titel3028 Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat zur Motion Nr. 2369 betreffend die Parkierungsanlage Sihlquai (Änderung des kantonalen Gesamtplans) (vom 11. Oktober 1989)
Datum03.11.1989
P.1645–1647

[p. 1645]

Der Kantonsrat hat am 22. September 1986 dem Regierungsrat diefolgende, von Kantonsrat Dr. Walter Fischer, Zürich, am 9. Juni 1986eingereichte Motion Nr. 2369 zur Berichterstattung und Antragstellungüberwiesen:

Der im kantonalen Verkehrsplan festgehaltene Standort der Parkierungsanlage Sihlquai entspricht nicht mehr dem Konzept der Linienführung der städtischen Expressstrassen. Dagegen bietet es sich an, denStandort in den Raum Central zu verschieben, wo eine direkte Zufahrtvon der Expressstrasse gewährleistet ist.

Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, eine entsprechende Änderung des kantonalen Gesamtplans in die Wege zu leiten und demKantonsrat zu unterbreiten.

[p. 1646]

Der Regierungsrat erstattet hiezu folgenden Bericht:

Im kantonalen Gesamtplan vom 10. Juli 1978 hat der Kantonsrat imVerkehrsplan als Parkierungsanlagen von kantonaler Bedeutung diePark-and-ride-Anlagen in Bülach, Wetzikon, Winterthur, Flughafen(bestehend) und Dietikon (geplant) sowie die Cityrand-Parkhäuser ander Expressstrasse beim Sihlquai (geplant) und bei der Kaserne Zürich(geplant) festgesetzt. Im Bericht (Seite 32, Ziffer 3.3.4 am Ende) wurdeergänzt, dass die Parkhäuser Sihlquai und Kaserne nur Zufahrten vonden Expressstrassen erhalten würden und eine Verbindung mit deminnerstädtischen Strassennetz nicht erfolgen solle.

Da Planungen nach § 9 PBG neuen Erkenntnissen und Entwicklungen anzupassen sind, stellt sich die Frage, ob der Standort für eineParkierungsanlage im Raum Sihlquai aufzuheben und durch die Festlegung eines neuen Standortes zu ersetzen sei. Die Beurteilung derwesentlichen Gesichtspunkte führt zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen hiefür zurzeit nicht erfüllt sind.

a) Realistischerweise muss damit gerechnet werden, dass auch beiVollausbau und Vollauslastung der öffentlichen Verkehrsmittel einerheblicher Teil des Verkehrs aus der näheren und weiteren Umgebungin das Zentrum der Stadt Zürich und zurück sich weiterhin mit Personenautos und anderen privaten Motorfahrzeugen abwickeln wird undabwickeln muss. Ob und wenn ja in welchem Ausmass im Rahmen derMassnahmenplanung Lufthygiene eine Reduktion des Parkraumangebots durchführbar sein wird, ist heute noch nicht abzusehen. Es lässt sichauch nicht schlüssig beantworten, wie der in der Motion verlangte Ersatzder Parkierungsanlage Sihlquai lufthygienisch zu beurteilen ist.

b) Die geplante Anordnung je einer unterirdischen Parkierungsanlage an der Expressstrasse Milchbuck-Sihlhölzli auf beiden Seiten vonHauptbahnhof und Gleisanlagen ist nach wie vor eine planerisch guteDisposition. Die Verlegung vom Raum Sihlquai in den Raum Centralwürde den zusätzlichen Vorteil bieten, dass von dort aus sowohl deruntere Teil des Limmatquais und der Altstadt rechts der Limmat alsauch Universitätsspital, ETH-Zentrum, Universität und kantonale Zentralverwaltung von den vielen Besuchern bequem zu Fuss erreichtwerden könnten. Am Central ergäben sich gute Umsteigemöglichkeitenzu Tram, Bus und SBB.

c) Aus verschiedenen Äusserungen städtischer Amtsstellen und allgemeinen Verlautbarungen des Stadtrates von Zürich ist anderseitsbekannt, dass eine Parkierungsanlage im Raum Central mit dessenVerkehrspolitik und mit seinen planerischen Vorstellungen nicht in

[p. 1647]

Einklang steht. Der Stadtrat hat denn auch einen Ideenwettbewerb überdas Gebiet Lettenhang durchgeführt, bei dem wohl die Stillegung derSBB-Strecke, nicht aber die allfällige Verwendung des Bahntunnels undeines Teilstücks des Bahntrassees als Zufahrt zu einer unterirdischenParkierungsanlage zu den Vorgaben gehörte. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 7. September 1988 und Urnenabstimmung vom 5. März1989 wurde sodann, unabhängig vom Wettbewerbsresultat, über bisheriges Bahnareal unterhalb und oberhalb der Kornhausbrücke eine kommunale Freihaltezone festgesetzt. Diese Zone ist aber infolge einesRekurses der SBB, die andere Bedürfnisse für die Weiterverwendungdes Bahntunnels geltend gemacht haben, noch nicht rechtskräftig.

d) Ein direkter Anschluss einer Parkierungsanlage an den südlichenAusgang des Milchbucktunnels brächte zweifellos eine Entlastung derheute überlasteten Strassen und Knotenpunkte im Raum Stampfenbachund Walcheplatz, Central, Bahnhofquai und Bahnhofplatz. Ob dieBenützung des nicht mehr benötigten Bahntunnels im Letten für die Zuund Wegfahrt eine sinnvolle Lösung darstellen würde, lässt sich aberheute noch nicht ausreichend beurteilen. Da die generelle Projektierungfür den Zusammenschluss der Expressstrassen noch nicht abgeschlossenist, kann noch nicht gesagt werden, ob allenfalls nicht eine andereVerbindung zwischen diesen und einer Parkierungsanlage im RaumCentral möglich ist, Probleme im Gebiet Lettenhang/Wasserwerkstrassevermeiden würde und gesamthaft zweckmässiger wäre.

Die erwähnten offenen Fragen führen zum Schluss, dass für eineÄnderung des kantonalen Verkehrsplans jedenfalls einstweilen keineausreichenden Grundlagen bestehen. Wenn sich die wesentlichen Randbedingungen geklärt haben werden, wird der Regierungsrat die Frageder Festsetzung eines neuen Standortes für eine Parkierungsanlage anden Expressstrassen erneut prüfen und dem Kantonsrat entsprechendenAntrag stellen.

Gestützt auf diese Erwägungen beantragt der Regierungsrat demKantonsrat, die Motion Nr. 2369 abzuschreiben.

Zürich, den 11. Oktober 1989

Im Namen des Regierungsrates

Der Vizepräsident:Künzi

Der Staatsschreiber i. V .:Hirschi