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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH ABl 1991 (S. 121-124)
Titel3127 Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Gründungsbeitrages an die Stiftung Spielzeug-Eisenbahnen Dr. Bommer zu Lasten des Fonds für gemeinnützige Zwecke (vom …)
Datum25.01.1991
P.121–124

[p. 121]

Antrag des Regierungsrates vom 19. Dezember 1990

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

I. Der Stiftung Spielzeug-Eisenbahnen Dr. Bommer wird einGründungsbeitrag von Fr. 10000 000 zu Lasten des Fonds für gemeinnützige Zwecke gewährt. An diesen Betrag anzurechnen ist der mitBeschluss des Regierungsrates vom 27. September 1989 für Inventarisierungsarbeiten ausgerichtete Betrag von Fr. 300 000.

Die Zuwendung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Stiftungmit der beabsichtigten Zweckbestimmung gegründet wird und insbesondere Dr. A. Bommer und die Stiftung Technorama der Schweiz denvereinbarten Verpflichtungen nachkommen.

II. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.

Weisung

1. Einleitung

Dr. Alois Bommer sammelt seit über 50 Jahren Blechspielzeuge allerArt wie Autos, Schiffe, Dampfmaschinen, vor allem aber Eisenbahnen.Er ist Eigentümer einer der grössten Kollektionen der Welt an Spielzeug-Eisenbahnen samt den dazugehörenden Anlagen wie Bahnhöfe,Signalanlagen usw. Es handelt sich dabei nicht um massgetreueModelle, sondern um nostalgisch kunstvolle Spielzeuge aus den Jahren1870 bis etwa 1960. Das Aufkommen maschinell gefertigter Serienprodukte aus Metallguss und Kunststoff setzte der Sammelgutepocheein Ende.

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Bei einem bedeutenden Teil der Objekte aus der Sammlung vonDr. Bommer handelt es sich um Raritäten, die als (bewegliche) Kulturgüter hoher und höchster Schutzkategorien einzustufen und damitgrundsätzlich auch zu inventarisieren sind. Es erstaunt deshalb nicht,dass sich Museen, Sammler und Auktionäre für die Spielzeuge interessieren. Der Handelswert ist - entsprechend der Nachfrage - hoch. Es istDr. A. Bommer seit langem ein Anliegen, dass seine Spielzeug-Eisenbahnen bzw. die wertvollsten davon zusammenbleiben und als Sammlung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.Damit sein Ziel realisiert werden kann, ist er zu erheblichen Eigenleistungen bereit.

2. Projekt

Es liegt auf der Hand, dass der Erhalt und die Präsentation einerAuswahl von seltenen Objekten aus der Sammlung Dr. Bommer nurmöglich ist, wenn verschiedene günstige Voraussetzungen erfüllt sind.Jahrelange Bemühungen der Stadt Zürich, die Sammlung für einebreitere Öffentlichkeit zu erwerben, blieben aus verschiedenen Gründen erfolglos. Die Abklärung, ob und unter welchen Voraussetzungendas Vorhaben grundsätzlich im Technorama verwirklicht werdenkönnte, hat folgendes ergeben:

Das Technorama verfügt über ausreichend Raum, um die Sammlungin ansprechender Weise in wechselnder Ausstellung präsentieren zukönnen. Es ist insbesondere ohne grössere bauliche Massnahmen möglich, die Sammlung in den Ausstellungsbetrieb des Technoramas zuintegrieren und gleichzeitig den eigenständigen Charakter der Sammlung zu wahren. Die Spielzeug-Eisenbahn-Sammlung fügt sich grundsätzlich gut ins Konzept des Technoramas ein und stellt zweifellos einebedeutende Attraktivität im Museumsbetrieb dar. Aus der Sicht desSammlers ist unbedingt sicherzustellen, dass die Sammlung dauerndzusammengehalten und öffentlich zugänglich gemacht werden kann.Dieser Zweck kann durch Schaffung eines selbständigen Rechtsträgerserfüllt werden. Ohne Unterstützung der öffentlichen Hand ist die Realisierung des Projektes hingegen ausgeschlossen.

Der Regierungsrat steht dem Vorhaben, die Sammlung zu erhaltenund ins Technorama zu integrieren, grundsätzlich positiv gegenüber. ImHinblick auf die aufwendigen Vorarbeiten, insbesondere die Inventarisierung, hat er deshalb mit Beschluss vom 27. September 1989Fr. 300 000 aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke zur Verfügunggestellt.

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3. Konkrete Ausgestaltung

Es ist vorgesehen, eine Stiftung zu gründen, mit dem Zweck, dieSpielzeug-Eisenbahn-Sammlung Dr. Bommer zu erhalten und nachMöglichkeit zu erweitern bzw. zu vervollständigen. Dr. A. Bommerwird in die zu gründende Stiftung genau bezeichnete Spielzeug-Eisenbahnen und Zubehör, gut 2000 Objekte, einbringen. Davon gelten 725Objekte der Marken Märklin, Bing, Carrette, Plank, Falk und Jssmayrals besonders schützenswert. Der Handelswert der gut 2000 Objektewird auf rund 19 Mio. Franken geschätzt. Dr. Bommer ist bereit, derStiftung aus seinem Vermögen rund 1500 Objekte mit einem Schätzwertvon 10 Mio. Franken zu widmen; für die besonders schützenswerten 725Objekte will er mit 9 Mio. Franken entschädigt werden. Dr. Bommerhat sich zudem verpflichtet, der Stiftung gut 60 genau bezeichneteObjekte der Marken Schoener, Basset-Loke (d.h. unter dieser Firmagehandelte Objekte), Löwenstein und Brandenberger zu einem Preisvon 1 Mio. Franken zu überlassen, sofern dafür innert vier JahrenSponsoren gefunden werden können. Bis zum Ablauf dieser Frist erhältdie Stiftung - gegen Verzinsung des vereinbarten Kaufpreises - dieseObjekte als Leihgabe.

Das Technorama verpflichtet sich, geeignete Ausstellungs- undLagerräumlichkeiten und die notwendige Infrastruktur für den Betriebzur Verfügung zu stellen. Die Ausstellung würde im Untergeschoss aufinsgesamt rund 450 m2 (Besucherwege und Infrastruktur eingeschlossen)gezeigt werden. Gemäss Konzept soll Mittelpunkt der Ausstellung eineals optischer Blickfang gestaltete, in Betrieb stehende Eisenbahnanlagesein, die auch vom Erdgeschoss aus betrachtet werden kann. Es werdenverschiedene Zeitepochen, geordnet nach Herstellern, präsentiert. EinTeil ist dem Thema «die Eisenbahn und ihre Zeit» gewidmet, wo dieeinzelnen Bahnen, eingebettet in ihre ursprüngliche Umgebung, gezeigtwerden. Zudem werden die Nachbildung einer Werkstatt und zumVergleich heutige Produktionsmethoden für Modelleisenbahnen dargestellt. Die permanente Ausstellung, die ab und zu geändert und allenfalls ergänzt werden soll, soll durch Wanderausstellungen im In- undAusland bekanntgemacht werden.

Den Hauptteil der der Stiftung Spielzeug-Eisenbahnen Dr. Bommererwachsenden Betriebskosten hat die Stiftung Technorama zu tragen,die sowohl die Ausstellungs- und Lagerräumlichkeiten als auch dienotwendige Infrastruktur (Büro -, Ausstellungs- und Werkstattbereichund Betreuung der Sammlung) unentgeltlich zur Verfügung stellt.Zudem überlässt das Technorama der Stiftung Spielzeug-EisenbahnenDr. Bommer einen Anteil an den Eintrittsgeldern, damit der Stiftung

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zur Erfüllung ihrer Aufgaben, zusätzlich zum Ertrag aus Ausleihungen/Ausstellungen und Zuwendungen Dritter Mittel zur Verfügung stehen.Die Leistungen des Technorama für die Stiftung Spielzeug-EisenbahnenDr. Bommer belasten die Betriebsrechnung nicht direkt; sie sind aberauf rund Fr. 200 000 zu schätzen (Anteil Eintrittsgelder Fr. 20 000, Infrastrukturkosten/Betreuung gut Fr. 110000, erzielbare Mieteinkünfte fürden zur Verfügung zu stellenden Raum knapp Fr. 70 000).

4. Beitrag des Kantons

Der Kanton soll Fr. 10000 000 in die Stiftung einbringen.Fr. 9 000 000 sind für den Kauf der besonders schützenswerten Objektebestimmt; Fr. 1 000 000 für die Inventarisierung, notwendige baulicheMassnahmen, für die ordnungsgemässe Lagerung und Ausstellung undweitere im Zusammenhang mit Errichtung und Betrieb entstehendeAufwendungen. Die bereits gewährten Fr. 300 000 sind an den Gesamtbetrag anzurechnen. Mit der Beteiligung des Kantons am Projekt können einerseits die besonders kostbaren Objekte aus der Sammlung Dr.Bommer zusammengehalten und einer breiteren Öffentlichkeit gezeigtwerden, andererseits bewirkt die Integration der Sammlung ins Technorama, die auch aus sachlichen Gründen zu befürworten ist, zweifelloseine Attraktivitätssteigerung. Auf diesem Grund lässt sich das Engagement des Technoramas - auch wenn es sich nicht direkt in der Betriebsrechnung niederschlägt - rechtfertigen. In diesem Zusammenhang sollallerdings nicht unerwähnt bleiben, dass das Technorama zur Erfüllungder bisherigen Aufgaben, insbesondere auch für verschiedene, bisherimmer aus Kostengründen zurückgestellte Arbeiten (insbesondere dieVerbesserung und Aktualisierung der bestehenden Ausstellung), aufvermehrte öffentliche Unterstützung angewiesen ist.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der Stiftung Spielzeug-Eisenbahnen Dr. Bommer einen Gründungsbeitrag vonFr. 10 000 000 zu gewähren, sofern die Stiftung wie geplant gegründetwird.

Zürich, den 19. Dezember 1990

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident:Künzi

Der Staatsschreiber:Roggwiller