Signatur | StAZH ABl 1991 (S. 2001-2005) |
Titel | 3182 Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Beitrags an die Stiftung des Zürcher Heimatschutzes zu Lasten des Fonds für gemeinnützige Zwecke (vom …) |
Datum | 04.10.1991 |
P. | 2001–2005 |
Antrag des Regierungsrates vom 11. September 1991
Der Kantonsrat,
nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
I. Für die Renovation des Hauptgebäudes der HaumühleEmbrach wird der Stiftung des Zürcher Heimatschutzes zu Lasten desFonds für gemeinnützige Zwecke ein Beitrag von Fr. 1 000 000 gewährt.
II. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.
Die im Gebiet der Gemeinde Embrach am Wildbach liegendeHaumühle wurde 1365 erstmals urkundlich erwähnt. Um die Mitte des17. Jahrhunderts erhielt das Hauptgebäude mit einem Wasserrad seineheutige Form; eine zweite Mühle und eine Säge wurden späterhinzugefügt. Ebenfalls aus dem 17. Jahrhundert stammen eine grosseScheune und ein nur noch rudimentär erhaltenes Trottengebäude.
Ihre grösste Blütezeit erlebte die Haumühle im 19. Jahrhundert;Mühle und Säge wurden um eine Fuhrhalterei und einen Landwirtschaftsbetrieb erweitert. Das 20. Jahrhundert hingegen bescherte derAnlage ein jähes Ende: Die wirtschaftlichen und mechanischenEinrichtungen zerfielen unaufhaltsam. 1987 gelangte die Haumühle mitScheune, Weiher und Umgebung (insgesamt rund 7,5 ha Grundfläche)testamentarisch in den Besitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft,welche das ganze Gebiet wiederum dem Schweizerischen Bund für
[p. 2002]Naturschutz (SBN) und dem Zürcherischen Naturschutzbund (ZNB)abtrat. Es wurde 1989 als 500. Reservat des SBN gefeiert.
SBN und ZNB schlossen mit der Stiftung des Zürcher Heimatschutzes einen Baurechtsvertrag ab, welcher bezweckt, die noch vorhandenen Gebäude soweit wie möglich zu retten und einer neuen Nutzungzuzuführen. Die Bauten bilden zusammen mit Wald, Bachlauf, Kanälen, Weiher, Obstgärten, Wiesen und Weiden einen Gesamtkomplex,eine vom Menschen gestaltete, in naturnahem Zustand erhalteneKulturlandschaft. Als solche ist sie einmalig im Kanton Zürich.
1988 liess die Stiftung über dem Hauptgebäude ein Notdacherrichten; darnach erfolgten erste Vermessungen, Planungen, Baugesuche und Geldsammelaktionen. Die einzelnen Gebäudeteile wurdengeräumt und gesäubert, diverse Fundgegenstände deponiert. Darunterbefinden sich Dokumente, Ausweise, Schriften und Bücher aus demNachlass des letzten Besitzers, ferner Kachelöfen, Türen, Täfer- undFensterteile sowie wesentliche Elemente von Mühle und Säge wieRadlager, Wasserradschaufeln oder Antriebswellen.
Das Mauerwerk blieb erhalten und wurde in alter handwerklicherTradition mit Kalkmörtel ausgebessert. Neu ist hingegen das imSommer 1990 eingebaute Holzwerk. Auch das Dach wurde bereitswieder mit alten Biberschwanzziegeln gedeckt.
Die Haumühle Embrach ist ein Teil einer Kette von einfachenländlichen mechanischen Anlagen entlang des Wildbachs. Ein darausgespiesenes Kanalsystem versorgte insgesamt vier Mühlen und eineSpinnerei.
Die Stiftung des Zürcher Heimatschutzes möchte die Haumühle nunzu einem Ort umwandeln, an welchem diese historische Kulturlandschaft zusammen mit dem heutigen Naturschutzgebiet dokumentiertwird. Unter den Besuchern erwartet man vor allem Schulklassen aufheimatkundlichen Exkursionen. Bahn- und Busstation Embrach sind5 Gehminuten von der Haumühle entfernt; der Verbindungsweg mussallerdings noch etwas ausgebaut werden. Der Kontrast zum Güterumschlags- und Lagerzentrum «Embraport» gehört ebenso zur Bereicherung der Anlage wie die zahlreichen Wanderziele in der näherenund weiteren Umgebung (Irchel, Tössegg usw.). Für den Privatverkehrbesteht keine direkte Zufahrtsmöglichkeit.
[p. 2003]Das Baugrundstück liegt in der Landwirtschaftszone. Der Kantonerteilte die baurechtliche Bewilligung unter der Auflage, dass dieHaumühle nicht zu Wohn- oder Arbeitszwecken genutzt wird. DieEinrichtung des Gebäudes als Museum oder Dokumentationszentrummit Hauswartwohnung wurde hingegen als zulässig erklärt.
Die Stiftung des Zürcher Heimatschutzes beabsichtigt, im Hauptgebäude der Haumühle das folgende Raumprogramm zu realisieren:
- Grosser Mahlraum (114m2) mit altem Mahltisch aus dem 17.Jahrhundert als Mehrzweckraum für Ausstellungen, Vorträge,Zusammenkünfte usw.
- Kleiner Mahlraum (52 m2) mit herkömmlichem Mühlebetrieb, angetrieben durch Wasserrad Nr. 2.
- Mühlestube (25 m2) mit Kachelofen als Aufenthaltsraum undCafeteria
- Grosse, beim tiefen Radkanal angebaute Säge (als laufendeGattersäge), angetrieben durch Wasserrad Nr. 2.
- Kleiner Mühlesaal (60m2) als Klassenzimmer, Schulungs- undKonferenzraum.
- Dreigeschossiger Dachraum (180 m2) mit grosser Winde für Ausstellungen: Regionalgeschichte; Dokumentation der Anlage, ihrerBetriebe und des Naturschutzgebiets.
- Zwei Erkerzimmer (je 24 m2) als Büros bzw. Reserveräume.
- Fünfzimmerwohnung.
- Nebenräume wie Keller, Toiletten, Garderoben usw.
Für die Renovation von Hauptgebäude (H) und Scheune (S) wirdmit den folgenden Kosten gerechnet:
(H) Vorbereitungsarbeiten | Fr. 171 500 |
Gebäude: | |
Rohbau I | Fr. 942 500 |
Rohbau II | Fr. 284 500 |
Elektroanlagen | Fr.38 000 |
Heizungs -, Lüftungs- und Klimaanlagen | Fr.40 000 |
Sanitäre Anlagen | Fr.54 000 |
Ausbau I | Fr.140 000 |
Ausbau II | Fr. 272 000 |
Honorare | Fr. 258 500 |
Umgebung | Fr.48 500 |
Baunebenkosten | Fr.50 500 |
(S) Vorbereitungsarbeiten | Fr45 000 |
Gebäude | Fr.672 500 |
Umgebung | Fr.46 000 |
Baunebenkosten | Fr5 500 |
Unvorhergesehenes/Reserve | Fr.71 000 |
Fr. 3 140 000 |
Die Finanzierung soll nach dem folgenden Plan geregelt werden:
Eigenmittel Stiftung | Fr. 420 000 |
Sammelaktion Stiftung/ZNB | Fr. 230 000 |
Beitrag ZNB | Fr.150 000 |
Darlehen ZNB | Fr. 500 000 |
Beitrag Zürch. Vereinigung für Heimatschutz | Fr.100 000 |
Beitrag Schweizerischer Heimatschutz | Fr.10 000 |
Hypothekardarlehen (Wohnung) | Fr. 375 000 |
Beitrag Gemeinde Embrach | Fr.16 000 |
Beitrag Kanton Zürich (Hauptgebäude) | Fr. 1 000 000 |
Beitrag Kanton Zürich (Scheune/Denkmalpflege) | Fr.84 000 |
Weitere Gönner (Stiftungen, Firmen, Private) | Fr. 255 000 |
Fr. 3 140 000 |
Im Gegensatz zur Scheune ist das Hauptgebäude weder imkommunalen noch im kantonalen Inventar der Denkmalschutzobjekteverzeichnet, da die Restaurierung aufgrund der extrem dürftigen, 1987noch vorhandenen Bausubstanz als Neubau eingestuft werden musste.Eine Subvention mit Denkmalpflegemitteln ist daher nicht möglich.
Für Vorbereitungsarbeiten und Notsanierungen sind von dererwähnten Gesamtsumme bis anhin bereits rund Fr. 800 000 eingenommen und ausgegeben worden.
Für das Naturreservat sind weiterhin SBN und ZNB zuständig;Pflege und Unterhalt der Gebäude sichert die Stiftung des Zürcher
[p. 2005]Heimatschutzes. Für den Kanton Zürich ergeben sich keine Folgekosten.
Gestützt auf die obenstehenden Erwägungen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, den Beitrag von Fr. 1 000 000 zu Lasten desFonds für gemeinnützige Zwecke zu gewähren.
Zürich, den 11. September 1991
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident:Gilgen
Der Staatsschreiber:Roggwiller