Signatur | StAZH ABl 1992 (S. 268-275) |
Titel | Anhang 2 Detailregelungen zum Lokaltarif |
Datum | 28.02.1992 |
P. | 268–275 |
Der Lokaltarif umfasst die öffentlichen Verkehrslinien in einer politischen Gemeinde (Lokalnetz). In Ausnahmefällen kann der Geltungsbereich des Lokalnetzes ausgeweitet werden.
Ein Lokalnetz kann auf eine oder wenige Haltestellen in Nachbargemeinden ausgedehntbzw. es können Haltestellen von Gemeinden ohne Lokalnetz zu einem solchen verbundenwerden. Dazu muss eines der folgenden drei Kriterien erfüllt sein:
1) Erreichung von Spitälern, Altersheimen, Schulen, Sport- oder Freizeitanlagen, andenen eine Gemeinde beteiligt ist, die aber in der Nachbargemeinde liegen.
2) Erreichung wichtiger Ziele wie nahe Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten, kulturelleZentren oder Naherholungsgebiete in der Nachbargemeinde, sofern gleichwertigeAngebote in der eigenen Gemeinde nicht vorhanden bzw. nicht mit dem öffentlichenVerkehrsmittel erschlossen sind.
In diesen beiden Fällen darf die Ausdehnung eines Lokalnetzes in die Nachbargemeinde0,8 Streckenkilometer ab Gemeindegrenze betragen.
3)Erreichung eines Gemeindeteils vorausgesetzt, dass
a) der Gemeindeteil vom Zentrum der eigenen Gemeinde mindestens gleich weitentfernt ist, wie von demjenigen der Nachbargemeinde, und ...
b) die Verkehrsbeziehungen des Gemeindeteils in die Nachbargemeinde bedeutender sind als zur eigenen Gemeinde, und ...
[p. 269]c) zwischen dem betroffenen Gemeindeteil und dem nächsten Siedlungsgebiet in
Richtung eigenem Gemeindezentrum zum Zeitpunkt der Gewährung derAusnahme eine nach dem Planungs- und Baugesetz nicht überbaubare Zonefestgelegt ist.
Nach diesen Kriterien umfasst die Ausdehnung von Lokalnetzen auf Haltestellen in anderenGemeinden folgende Fälle:
Haltestelle | Gemeinde | zusätzlichim Lokalnetz |
Abzweigung BläsimühleAdlibogenAegelseeAescherstrasseAltersheim FeuerthalenAltersheim FlaachAndelfingen BahnhofAretshaldenAusserdorfBahnhof StettbachBahnhof TiefenbrunnenBalgristBalsbergBalsberg BahnhofBalsberg/WerftBerg am IrchelBezirksgebäudeBillikonBirmensdorferstrasseBiswindBonstetten-Wettswil BahnhofBrunaustrasse (Fahrweid)BussentalChliriet, VolkilandDänikonDättlikon | RussikonNiederhasliUnterengstringenBirmensdorfFeuerthalenFlaachAndelfingenSeegräbenWeiningenZürichZürichZürichKlotenOpfikonKlotenBerg am IrchelDielsdorfKyburgDietikonHerrlibergBonstettenDietikonBäretswilVolketswilDänikonDättlikon | WildbergNiederglattWeiningenAeschFlurlingenBerg am IrchelKleinandelfingenWetzikonUnterengstringenDübendorfZollikonZollikonOpfikonKlotenOpfikonFlaachRegensbergIlInau-EffretikonUrdorfErlenbachWettswilGeroldswilBaumaSchwerzenbachDällikonPfungen |
Haltestelle | Gemeinde | zusätzlichim Lokalnetz |
Dietlikon BahnhofEffretikon BahnhofEglisau BahnhofEnderholzEngelErlenFahrweidFeldeggFinsterseebrückeFlaach PostFridtalFriedhof EnzenbühlFrohsinnFüchsenwieswegGattikerhofGattikerhöheGattikonGibswil BahnhofGrafstalGrafstal OberdorfGräslikonGrünauGrüt PostGuntalingenHärtiplatzHerrliberg-F. BahnhofHinterbirchHirslenHirsmühleHofackerstrasseHolzwiesHutzikonIm StreuliIndustrie | DietlikonIlInau-EffretikonEglisauHorgenBuchbergDielsdorfGeroldswilUrdorfausserhalb KantonFlaachTurbenthalZürichOberstammheimHorgenThalwilThalwilThalwilFischenthalLindauLindauBerg am IrchelGossau ZHGossau ZHWaltalingenDürntenMeilenBülachBülachRegensbergAdliswilHerrlibergTurbenthalErlenbachFällanden | Wangen-BrüttisellenLindauHüntwangenHirzelRüdlingenNiederhasliDietikonSchlierenHüttenBerg am IrchelWildbergZollikonUnterstammheimOberriedenLangnauLangnauLangnauWaldIlInau-EffretikonIlInau-EffretikonBuch am IrchelWetzikonWetzikonUnter-/OberstammheimRüti ZHHerrlibergHochfeldenHochfeldenDielsdorfKilchbergErlenbachWildbergHerrlibergSchwerzenbach |
Haltestelle | Gemeinde | zusätzlichim Lokalnetz |
Itschnach FallacherKircheKirchstrasseKittenmühleKloten Balsberg BahnhofKrankenhaus SanitasLettenLindenhofLuberzenMarthalen BahnhofMettliMittelleimbachNauenNeuthalOberesslingenOberglatt BahnhofOberstammheim PostOeggisbüelplatzParadiesPflugsteinRehalpRickenbach-A. BahnhofRifackerRingstrasseRorbas-Freienstein PostSäntisstrasseSchönenwerdSchulhaus WeiningenSchwerzenbach BahnhofSitzberg SternenSonnenbergSpital BülachSpital DielsdorfSpital LimmattalSportanlage Au | KüsnachtBuchbergFeuerthalenHerrlibergKlotenKilchbergBirmensdorfGossau ZHUrdorfMarthalenThalwilZürichDürntenBäretswilEggOberglattOberstammheimThalwilOberengstringenErlenbachZürichRickenbachGossau ZHDübendorfFreienstein-TeufenHorgenDietikonWeiningenSchwerzenbachausserhalb KantonDürntenBülachDielsdorfSchlierenWallisellen | ZumikonRüdlingenFlurlingenErlenbachOpfikonAdliswilAeschWetzikonDietikonTrüllikonOberriedenAdliswilRüti ZHBaumaOetwil am SeeNiederhasliUnterstammheimOberriedenUnterengstringenHerrlibergZollikonWiesendangenGrüningenWallisellenRorbasOberriedenSchlierenGeroldswilVolketswilWilaRüti ZHHochfeldenRegensbergUrdorfOpfikon |
Haltestelle | Gemeinde | zusätzlichim Lokalnetz |
StadtgrenzeStammheim BahnhofStockerSunnauTann-Dürnten BahnhofTannenbachThaleggThalheim-Altikon BahnhofThalwil BahnhofTösseggTruttikonVolken PostWeingartenWerftWidenbachWidmerheimWollerau BahnhofZentrum EffretikonZentrum OberengstringenZiegelhütte | ZürichUnterstammheimHorgenZürichDürntenOberriedenLindauDinhardThalwilWildbergTruttikonVolkenFlaachKlotenHirzelHorgenFreienbachIlInau-EffretikonOberengstringenFlaach | KilchbergOberstammheimOberriedenAdliswilRüti ZHHorgenIllnau-EffretikonThalheim/AltikonRüschlikonTurbenthalOssingenFlaachBerg am IrchelOpfikonHorgenOberriedenRichterswil/WollerauLindauUnterengstringenRüdlingen/Buchberg |
In verschiedenen Fällen wurden vor allem aus verkehrstechnischen Gründen Haltestellendem Lokalnetz einer anderen Gemeinde zugeteilt:
Haltestelle | Gemeinde | umgeteiltin Lokalnetz |
Abzweigung AuliAbzweigung UttenbergBuchenstockBüelChäfer | TurbenthalKnonauTurbenthalTurbenthalTurbenthal | WilaMettmenstettenWilaWilaWila |
Haltestelle | Gemeinde | umgeteiltin Lokalnetz |
ForchFreckmündGirenbad b. TurbenthalGlattfelden BahnhofGosswilHandHerferswilKellersackerLimmatbrückeNeue ForchSchäfliSchmidrüti PostSihlwaldTablatTösseggTraubenUrdorf BahnhofVollenweid TürlenWängiWeissenthalWilden | KüsnachtTurbenthalTurbenthalBülachTurbenthalZellMettmenstettenTurbenthalWeiningenKüsnachtWollerauTurbenthalHorgenTurbenthalZellTurbenthalSchlierenHausenAeugst a.A.KyburgTurbenthal | MaurWilaSchlattGlattfeldenWilaSchlattRifferswilWilaDietikonMaurFeusisbergWilaLangnauWilaWildbergWilaUrdorfRifferswilAffoltern a.A.ZellWila |
Grundsätzlich beschränkt sich ein Lokalnetz auf eine politische Gemeinde. Aus verkehrstechnischen Gründen (Linienführung) wurden in folgenden Fällen Ausnahmen zugelassen undjeweils zwei Lokalnetze zusammengelegt:
Die Zusammenlegung dieser beiden Gemeinden im Kanton St. Gallen ergibt sich primär ausverkehrstechnischen Gründen. Sie hat für den Zürcher Verkehrsverbund keine finanziellenAuswirkungen. Zudem hat diese Ausnahmeregelung kaum eine präjudizielle Wirkung, weil dieAnwendung des Verbundtarifes und damit des Lokaltarifes in diesem Fall nicht auf der
[p. 274]Tarifhoheit des Zürcher Verkehrsverbundes sondern auf einer Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen basiert.
Die Zusammenlegung ist erforderlich, weil die gemeindeinterne Busverbindung Richterswil -Samstagern zum Teil mit einer Linienführung über Wollerau sichergestellt wird.
Ein Teil der gemeindeinternen Verbindungen von Thalheim erfordert eine Fahrt durch dasGemeindegebiet von Altikon. Da beide Gemeinden ein relativ geringes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln aufweisen und sich keine überlangen Fahrstrecken zum Lokaltarifergeben, kann die Zusammenlegung in diesem Fall gewährt werden.
In folgenden zwei Fällen sind keine Lokalnetze möglich:
a) Gemeinden ohne Bedienung durch öffentliche Verkehrsmittel:Adlikon, Bertschikon, Hofstetten und Schleinikon.
b) Gemeinde, die nicht durch Linien bedient wird, auf welchen der Verbundtarif gilt:Hagenbuch
Folgende Gemeinden mit nur einer bzw. mit zwei nicht miteinander verbundenen Haltestellenhaben kein Lokalnetz und sind auch keinem Lokalnetz einer Nachbargemeinde angeschlossen:
Benken, Dorf, Elgg, Hedingen, Henggart, Humlikon, Hüttikon, Islisberg, Knonau,Oberneunforn, Oberweningen, Schöfflisdorf, Spreitenbach.
[p. 275]Zürcher VerkehrsverbundVerbundtarif 92Anhang 3