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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH ABl 1993 (S. 1913-1916)
Titel3351 Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Beitrages zu Lasten des Fonds für gemeinnützige Zwecke (vom …)
Datum07.12.1993
P.1913–1916

[p. 1913]

Antrag des Regierungsrates vom 10. November 1993

Der Kantonsrat,

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

I. Zu Lasten des Fonds für gemeinnützige Zwecke wird zugunsten der Volkshausstiftung Zürich ein Beitrag von Fr. 1 500 000 gewährt.

II. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.

Weisung

1. Einleitung

Das Volkshaus Zürich wurde in den Jahren 1909/10 errichtet. Es warunterteilt in Restaurationsräume, mehrere Säle und Klublokale, einenLaden, Büros, Badeanlagen sowie eine Verwalterwohnung. DemGebäude fehlte ein grosser Theatersaal. Erst 1927/28 konnte der Saal -zusammen mit zwei Bibliotheken, einem Lesesaal und mehreren Büros- gebaut und am 6. Oktober 1928 eingeweiht werden. 1984/85 wurde derältere Hausteil renoviert und teilweise umgebaut. Die letzte Sanierungdes Theatersaals datiert von 1962. Der gesamte Bau ist seit 1986Denkmalpflegeobjekt von kommunaler Bedeutung.

In der Sozial- wie auch in der Kulturgeschichte der Stadt Zürich unddes Quartiers Aussersihl hat das Volkshaus immer eine bedeutendeRolle gespielt (Versammlungslokal der Gewerkschaften und desSATUS, Bildungsveranstaltungen, öffentliche Badeanlagen). Auchheute entspricht das Haus, dessen Leitung verpflichtet ist, die Gebührenfür das Benutzen der Einrichtungen so niedrig als möglich zu halten,einem ausgewiesenen Bedürfnis. 1991 fanden in den Räumlichkeitendes Volkshauses rund 3000, 1992 3074 Veranstaltungen und Anlässestatt.

Gebäude und Betrieb werden von der Volkshausstiftung getragen.

[p. 1914]

2. Der Theatersaal

Bei Theaterbestuhlung fasst der Saal 1200 Personen. Bei Popkonzerten sind 1500 Besucher zugelassen. Jährlich finden in diesem Raum rund200 Veranstaltungen statt. Dazu zählen Gewerkschafts- und Genossenschaftsanlässe, Firmenveranstaltungen, Bankette, Tanzdarbietungen,Filmabende, Vorträge, Ausstellungen und allgemeine Unterhaltungsanlässe. Der Theatersaal gilt als eines der wichtigsten Lokale fürgrössere Rockkonzerte in Zürich, er wird aber auch gerne für Auftrittevon italienischen Cantautori sowie kleinerer Musik- und Theaterformationen der verschiedensten Richtungen benutzt.

Das Publikum besteht hauptsächlich aus jungen Leuten, welche diebesondere, ungezwungene Atmosphäre schätzen. Etwa 1/3 der Besucherstammt aus der Stadt Zürich, 2/3 kommen aus dem übrigen Kantonsgebiet sowie den Kantonen Aargau, Zug, St. Gallen. Der Einzugsbereich des Volkshauses erstreckt sich bis in den süddeutschen Raum.

Allerdings entspricht die technische Ausrüstung seit langem nichtmehr den heutigen Bedürfnissen von Musik- und Theatergruppen.Ebensowenig genügt die vorhandene Infrastruktur den betrieblichenAnforderungen. Somit wird es zusehends schwieriger, einen für alleBeteiligten akzeptablen Betriebsablauf zu gewährleisten.

3. Sanierungsprojekt

Für den Theatersaal bestehen zurzeit umfangreiche Sanierungsauflagen:

- Die Feuerpolizei verlangt neben Brandschutzmassnahmen dieVerbesserung der Fluchtwege aus Garderobe und Bühnenbereichsowie eine Brandmeldeanlage im gesamten Gebäude.

- Damit die Vorgaben der Luftreinhalteverordnung eingehaltenwerden können, muss die Heizzentrale saniert werden.

- Zusätzliche Räume sind mit einer Lüftungsanlage zu versehen, inden Neuanlagen sind Einrichtungen für die Wärmerückgewinnungeinzubauen.

- Aufgrund der Lärmschutzverordnung müssen zum Schutze derumliegenden Wohnbauten die Fenster mit einem hohen Schallschutzwert ausgestattet werden.

Die Renovation umfasst weitere Bereiche. So wird das Dach desSaales wärmegedämmt. Der Saal erhält nebst einer neuen Ventilationsanlage eine neue Beschallungs- und Übertragungsanlage. Aus denkmal-

[p. 1915]

pflegerischen Gründen behält man die vorhandene Beleuchtung bei -baut jedoch technische Neuerungen ein. Die der Bühne vorgelagerte,multifunktionale Hebebühne wird neu bis ins 2. Untergeschoss geführt.Weiterhin kann wahlweise die Bühnenfläche vergrössert oder einOrchestergraben gebildet werden. Zudem dient diese Hebebühne demTransport der Tische und Stühle ins Stuhllager. Mit dem Einbau einesneuen Lifts im Eingangsbereich entsteht eine rollstuhlgängige Verbindung vom Keller bis ins 1. Obergeschoss. Im Bühnenbereich werdenneue Garderoben erstellt und die Flucht- und Transportwege verbessert.

Der Kassenbereich erhält einen zusätzlichen Billettschalter sowieeinen Zugang von der Stauffacherstrasse.

4. Kosten

Der Gemeinderat der Stadt Zürich bewilligte mit Beschluss vom6. Oktober 1993 der Volkshausstiftung ein zinsloses Darlehen an dieRenovation des Theatersaals von 9,52 Mio. Fr. Damit verbunden ist dieAuflage, die Fassadenrenovation in die Bauarbeiten zu integrieren.

Die Kosten inklusive Fassadenrenovation gliedern sich wie folgt:

Theatersaal: Fr.
- Gebäude aussen (u. a. Baumeister -, Bedachungs -,Malerarbeiten) 245 000
- Gebäude innen/Übriges (u. a. Baumeisterarbeiten, Fenster,Elektro -, Heizungs -, Sanitäranlagen) 9 790 000
- Betriebseinrichtungen (u. a. Bühnenanlagen,Bestuhlung Galerie) 2 425 000
Umgebung (u. a. Strassen, Abschrankungen) 20 000
- Baunebenkosten (u. a. Bewilligungen, Gebühren,Eigenkapitalzinsen) 780 000
- Ausstattung (u. a. Möbel, Textilien) 280 000
- Unvorhergesehenes/Reserve 1 360 000
Zwischentotal 14 900 000
- Zuschlag Bauherrschaft für die Ungenauigkeitder Berechnungsgrundlagen 750 000
Total 15 650 000
[p. 1916]

5. Finanzierung

Das Vermögen der Volkshausstiftung betrug am 31. Dezember 1992Fr. 13,18 Mio. Davon entfallen Fr. 12,6 Mio. auf die Liegenschaft. DieEinnahmen der Stiftung stammen aus Zinsen, Mieten und den Erträgender Sauna- und Restaurationsbetriebe. Bei Gesamteinnahmen von Fr.1 642 382 (1991: Fr. 1 521 648) und Ausgaben von Fr. 1 640 423 (1991: Fr.1 517 947) wies die Rechnung 1992 einen Gewinn von Fr. 1959 aus (1991:Verlust von Fr. 3700).

Die Volkshausstiftung unterstützt die geplanten Renovationsarbeiten mit einem Betrag von Fr.2,39 Mio. Die kantonale Gebäudeversicherung leistet Fr. 100000. Zusammen mit dem Darlehen der StadtZürich sind die Renovationskosten bis zur Höhe von Fr. 12010 000gedeckt. Es verbleiben Restkosten von Fr. 3 640 000.

Die Volkshausstiftung Zürich ersucht den Kanton zu Lasten desFonds für gemeinnützige Zwecke um einen Beitrag an die budgetiertenRestkosten.

Ein Beitragsgesuch an den Investitionsfonds des Kantons wird alswenig aussichtsreich beurteilt, da die Aufhebung dieses Fonds Teil desHaushaltsanierungsplans 1996 ist.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der Volkshausstiftung Zürich den Beitrag von insgesamt Fr. 1 500 000 zu Lasten des Fondsfür gemeinnützige Zwecke zu gewähren. Der Beitrag ist der Bedeutungdes Volkshauses angemessen, ebenso der städtischen Beteiligung amSanierungsvorhaben.

Zürich, den 10. November 1993

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident:Honegger

Der Staatsschreiber:Roggwiller