Signatur | StAZH ABl 1996 (S. 746-752) |
Titel | Aus den Verhandlungen des Regierungsrates Sitzung vom 20. März 1996 |
Datum | 26.04.1996 |
P. | 746–752 |
Für den Bau einer Amphibienschutzanlage am Stadler- und Chärnensee, Gemeinden Neerach und Stadel, wurde ein Kredit von 590 000Franken bewilligt. Die Ausführung erfolgt in zwei Etappen in denJahren 1997 und 1998. Der Bund hat einen Beitrag von 159 000 Frankenzugesichert. Seit rund 20 Jahren werden von freiwilligen Helfern jedenFrühling Tausende von Amphibien über die Stadler- und Kiesstrasse indie Laichgewässer transportiert. Eine dauerhafte Schutzanlage fürAmphibien soll diese nicht ungefährlichen Einsätze von Freiwilligenablösen. Geplant sind neun Amphibiendurchlässe unter der Stadlerund Kiesstrasse sowie Dauerabschrankungen von 40 cm Höhe beidseitsdes Strassenrandes.
Den Besucherinnen und Besuchern des Universitätsspitals wird dieOrientierung auf dem rund 13 Hektaren umfassenden Spitalarealerleichtert: Der Regierungsrat hat einen Kredit von 220 000 Franken fürdie Erneuerung der Aussenbeschilderung bewilligt. An 15 Standortenwerden Leuchtkästen mit Hinweistafeln auf die verschiedenen Kliniken, Institute, Hörsäle usw. aufgestellt. Die Aussenbeschriftung entspricht dem neuen Erscheinungsbild des Universitätsspitals. Diebisherige Beschilderung ist unübersichtlich und uneinheitlich. DieOrientierung wird zudem durch die unmittelbare Nachbarschaft zu denLiegenschaften der ETH, des Rotkreuzspitals und des Zahnmedizinischen Instituts mit ihren eigenen Hinweisschildern erschwert.
[p. 747]Der Regierungsrat hat die Zahl der Prorektoren an der Universität aufdrei (bisher zwei) festgelegt. Die vom Senat der Universität vorgenommene Wahl der drei Prorektoren wurde genehmigt. Prof. Dr. IngeStrauch, ordentliche Professorin für Klinische Psychologie an derPhilosophischen Fakultät I, und Prof. Dr. Clive C. Kuenzle, ordentlicher Professor für Veterinär-Biochemie an der Veterinär-medizinischen Fakultät, wurden in ihrem Amt als Prorektoren bestätigt. Neugewählt wurde Prof. Dr. Konrad Meyer, ordentlicher Professor fürBetriebswissenschaftslehre an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Prof. Meyer ist Leiter des Projekts «Universitätsreform».
Der Regierungsrat hat den Kommandanten der Kantonspolizei, EugenThomann, auf Ende März 1996 aus dem Staatsdienst entlassen. Erwurde auf den 1. Juni 1994 zum Kommandanten der Kantonspolizeigewählt, nachdem er während zehn Jahren Stabschef und 1. Stellvertreter des Kommandanten gewesen war. Im Zusammenhang mit demDisziplinarverfahren gegen den vormaligen Chef der TechnischenAbteilung der Kantonspolizei wurde Eugen Thomann am 18. August1995 in sämtlichen Funktionen als Kommandant eingestellt, weil die inder Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe geeignet waren, auch dieHandlungsfähigkeit des Kommandanten zu beeinträchtigen. Die Würdigung der Ergebnisse, die aus den später angeordneten Untersuchungen resultieren, und das nachhaltig gestörte Vertrauensverhältniszwischen dem Kommandanten und der Polizeidirektion veranlasstenden Regierungsrat, das Dienstverhältnis aufzulösen.
Der Regierungsrat hat Prof. Dr. Peter Köhler, deutscher Staatsangehöriger, Hinteregg, auf den 1. März 1996 zum nebenamtlichen Extraordinarius für biochemische und molekulare Parasitologie an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität gewählt.Der Regierungsrat hat Prof. Dr. Steffen Gay, deutscher Staatsangehöriger, Zürich, auf den 1. März 1996 zum nebenamtlichen Extraordinariusfür experimentelle Rheumatologie an der Medizinischen Fakultät derUniversität gewählt.Der Regierungsrat hat Prof. Dr. Anton Leist, Zollikerberg, Extraordinarius für Ethik an der Philosophischen Fakultät I der Universität, auf
[p. 748]den 1. März 1996 zum Ordinarius ad personam mit gleicher Lehrumschreibung befördert.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Einzelinitiativebetreffend Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer imVerhältnis Eltern/Kinder nicht definitiv zu unterstützen. Der Kantonsrat hat die Initiative am 27. März 1995 vorläufig unterstützt. Sie verlangt,dass die Steuergesetzgebung so geändert werde, dass auf Erbanfällenund Schenkungen von Eltern an Kinder keine Erbschafts- bzw.Schenkungssteuer mehr erhoben wird.
Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vom 28. September 1986ist seit Januar 1987 in Kraft. Nach dem total revidierten Gesetz sind fürNachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel) die ersten 100000 Frankeneiner Erbschaft oder einer Schenkung steuerfrei. Der Steuersatz fürdarüber hinaus gehende Beträge ist abgestuft zwischen zwei und siebenProzent. Dieser Steuersatz gilt für Nachkommen und Eltern. Vonandern Empfängern von Erbschaften und Schenkungen werden höhereSteuern erhoben. Der Zufluss von Vermögenswerten aus Erbschaftoder Schenkung erhöht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erbenoder Beschenkten. Die Besteuerung der Erbschaften und Schenkungenist somit ein wesentlicher Bestandteil einer Steuerordnung, die auf derwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruht. Nur die Ehegatten sind vonder Steuerpflicht befreit, was aber im System der Familienbesteuerungbegründet ist. Weitergehende Ausnahmen von der Steuerpflichtwurden vom Kantonsrat in den letzten Jahren immer abgelehnt.Insgesamt entspricht die Besteuerung von Vermögenszugängen ausErbschaft und Schenkungen einer gerechten Steuerordnung. Überdieswürde die Umsetzung der Einzelinitiative Steuerausfälle von über110 Mio. Franken pro Jahr verursachen, welche ohne entsprechendeKompensation nicht hingenommen werden können. Der Regierungsratbeantragt deshalb, die Einzelinitiative nicht definitiv zu unterstützen.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, für die Wohnbauförderung einen zusätzlichen Rahmenkredit von 18 Millionen Frankenauf die Dauer von drei Jahren zu bewilligen. Mit den Wohnbauförde-
[p. 749]rungskrediten werden Bau und Sanierung von Wohnungen für Familien, Personen im Alter von über 60 Jahren und Behinderten mithöchstens mittlerem Einkommen und Vermögen gefördert, indemverzinsliche oder unverzinsliche Darlehen gewährt werden. Nach demWohnbauförderungsrecht, das seit 1991 in Kraft steht, wurden vomKantonsrat bereits zwei Rahmenkredite von je 42 Millionen Frankenund ein ausserordentlicher Rahmenkredit von 18 Millionen Frankenbewilligt. Mit dem zusätzlichen Rahmenkredit können rund 20 Millionen Franken Bundesbeiträge für 300 Wohneinheiten ausgelöst werden.
Das kantonale Projekt für die Verwaltungsreform «WirkungsorientierteFührung der Verwaltung des Kantons Zürich» (Projekt WIF!) wird voneinem Lenkungsausschuss geleitet, das aus drei Mitgliedern desRegierungsrates besteht. Nach dem Ausscheiden von RegierungsratMoritz Leuenberger bestand der Lenkungsausschuss nur noch aus zweiMitgliedern. Insbesondere im Hinblick auf die enge Zusammenarbeitmit den Gemeinden wurde nun das neugewählte Mitglied des Regierungsrates, Dr. Markus Notter, Direktor des Innern und der Justiz, inden Ausschuss gewählt. Der Ausschuss wird von Finanzdirektor Dr.Eric Honegger geleitet, und weiter gehört ihm der Erziehungsdirektor,Prof. Ernst Buschor, an.
Der Regierungsrat hat zwölf Beiträge zu Lasten des Fonds fürgemeinnützige Zwecke im Betrag von insgesamt 1,372 MillionenFranken zugesprochen.Der Verein Fragile Suisse mit Sitz in Zürich erhält einen Beitrag von117000 Franken für die Herstellung von Drucksachen sowie für denKauf eines mobilen Ausstellungsstandes und für Büroinvestitionen. Der1990 gegründete Verein unterstützt Menschen mit Hirnverletzungensowie deren Angehörige. Einen Beitrag von 400000 Franken erhält dieGesellschaft für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur. DieGesellschaft beabsichtigt, an der Jägerstrasse 25 bis 47 in Winterthurzwölf Arbeiterhäuser zu erwerben, zu sanieren und als Studentenwohnungen zu vermieten. Bei den unter Denkmalschutz stehendenGebäuden handelt es sich um die ersten in Winterthur in der Form vonReihenhäusern erstellten Arbeiterunterkünfte.Der Interessengemeinschaft Rote Fabrik wird an die Kosten von 350 000Franken für den Ersatz der Tonanlage im grossen Saal der Roten Fabrik
[p. 750]Zürich-Wollishofen ein Beitrag von 150000 Franken zugesichert. DemFotomuseum Winterthur wird für die geplante Ausstellung «Dasbürgerliche Leben von Winterthur und Zürich, ein Sittenbild von 1870bis 1950 in den Auftragsfotografien der Linck-Dynastie» ein Beitrag von100000 Franken zugesichert. Die Hausgenossenschaft Rössli, Stäfa,erhält für die Sanierung des Saaltrakts einen Beitrag von 120000Franken. Hauptbenutzer des Saalbaus ist der Verein «KulturkarussellRössli», der seit 20 Jahren ein gut gemischtes kulturelles Programmanbietet. Der Genossenschaft Kino Wildenmann, Männedorf, wurde fürden Neubau eines Kinosaals mit rund 80 Plätzen ein Beitrag von 330 000Franken zugesichert. Der bisherige Kinosaal im Restaurant Wildenmann ist 1994 durch einen Brand zerstört worden. Der neue Saal sollauch für andere kulturelle Veranstaltungen benützt werden können.
Die restlichen sechs Beiträge bewegen sich zwischen 10000 und 50 000Franken. Der Zirkus Chnopf erhält einen Beitrag an die Investitionskosten für den Wagenpark, der Blaukreuzverein Winterthur erhälteinen Investitionskostenbeitrag für den Ausbau der LiegenschaftRosenstrasse 5, ein Druckkostenbeitrag wird für die Monographie überWalter Robert Corti, den Gründer des Kinderdorfes Pestalozzi inTrogen, ausgerichtet, der Verein Mütterzentrum Winterthur erhält fürRenovationsarbeiten am neuen Domizil einen Beitrag, die GesellschaftSchweizerischer Bildender Künstlerinnen erhält einen Beitrag an dieAusstellung «Täuschungen» vom Mai und Juni in Zürich, und ProInfirmis Kanton Zürich erhält einen Starthilfebeitrag für den Aufbaueiner Dienstleistung für Menschen mit leichter geistiger Behinderung,welche selbständig in der eigenen Wohnung leben wollen.
Der Regierungsrat hat Prof. Dr. Beat Gähwiler, Zürich, Extraordinariusfür Hirnforschung und Direktor ad interim des Instituts für Hirnforschung an der Medizinischen Fakultät der Universität, auf den 1. März1996 zum Ordinarius ad personam mit gleicher Lehrumschreibungbefördert. Prof. Gähwiler ist seit dem Sommersemester 1987 Extraordinarius für Hirnforschung und Mitglied der Direktion des Instituts fürHirnforschung.
Der Regierungsrat hat Bettina Groth, lic. iur ., Horgen, auf den1. April 1996 zur ausserordentlichen Bezirksanwältin mit Amtsbefugnisim ganzen Kantonsgebiet bei der Bezirksanwaltschaft Zürich gewählt.
[p. 751]Nach einer zweijährigen Tätigkeit am Bezirksgericht Horgen wechselteBettina Groth als Auditorin zur Bezirksanwaltschaft Zürich. Seit Juli1995 ist sie Juristische Sekretärin bei der Bezirksanwaltschaft Zürich.
Der Regierungsrat hat Marc Théodore Jean-Richard-dit-Bressel, lic. iur,Rümlang, auf den 1. April 1996 zum ausserordentlichen Bezirksanwaltbei der Bezirksanwaltschaft Dielsdorf gewählt. Er ist seit 1994 Auditorbeziehungsweise Juristischer Sekretär bei der Bezirksanwaltschaft IIIdes Kantons Zürich (Wirtschaftsdelikte Zürich) tätig. Vorher wirkte erin gleicher Funktion bei der Bezirksanwaltschaft Affoltern und amBezirksgericht Zürich.
Der Regierungsrat hat aufgrund eines beschränkten Wettbewerbs dieLiefgerung der neuen Wäschereianlagen für die Psychiatrische KlinikRheinau der Firma Hewanco-Provap AG (Hepro), Zürich, als preisgünstigster Anbieterin, zur Offertsumme von rund 780000 Frankenvergeben. Die Wäschereianlagen werden im Rahmen der Sanierung desWirtschaftsgebäudes Neurheinau installiert.
Gegen die Firma, die den Auftrag erhalten hat, ist öffentlich derVorwurf erhoben worden, sie habe mit vorgetäuschter Kurzarbeit«mehr als 126 000 Franken» aus der Arbeitslosenkasse erschlichen. 1993haben ehemalige Mitarbeiter der Firma Strafanzeige eingereicht. DasStrafverfahren ist von der Bezirksanwaltschaft sistiert worden, um einenEntscheid des Sozialversicherungsgerichts abzuwarten. Vor diesemGericht ist eine Rückforderungsverfügung des KIGA hängig, die vonder Firma angefochten worden ist. Die Firma hat ihrerseits gegen dieAnzeigeerstatter Verfahren wegen Verletzung des Konkurrenzverbotseingeleitet. Mit dem Entscheid über die Rechtsbeständigkeit derRückforderungsverfügung ist frühestens ab Sommer 1996 zu rechnen.Ein Zuwarten bis zu diesem Zeitpunkt konnte wegen dem Zusammenhang mit weiteren Bauarbeiten nicht in Kauf genommen werden. InAnbetracht des Verfahrensstandes gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Aufgrund des eindeutigen Submissionsergebnisses hat der Regierungsrat daher entschieden, den Auftrag an die Hewanco-Provap AG(Hepro), Zürich, zu vergeben. Sollte sich aus den hängigen Verfahrenergeben, dass die Firma ihren Pflichten gegenüber dem Staat nichtnachgekommen ist, liegt gemäss der Submissionsverordnung bei einer
[p. 752]künftigen Bewerbung ein Grund zum Ausschluss von der Vergebungvor.
Es sind gewählt worden:
als Hauptlehrer für berufskundlichen Unterricht an der AllgemeinenBerufsschule Zürich: Rolf Meili, Fällanden;
als Hauptlehrerin für Bildnerisches Gestalten mit reduziertem Pensumam Liceo artistico (Kantonsschule Freudenberg): Susanne Schmidt,dipl. Zeichenlehrerin II, Zürich;
als Hauptlehrer für Bildnerisches Gestalten mit reduziertem Pensum amLiceo artistico (Kantonsschule Freudenberg): Rudolf Hefti, dipl.Produktegestalter HFG, Zürich;
als Hauptlehrer für Singen und Musik (Klassenunterricht) mit halbemPensum an der Kantonsschule Wiedikon: Alwin Waldhoff, Niederuzwil;
als Hauptlehrer für Geographie mit halbem Pensum an der Kantonsschule Im Lee Winterthur: Prof. Dr. Hans Maag, Elgg;
als Hauptlehrer für Geographie mit halbem Pensum an der Kantonsschule Im Lee Winterthur: Daniel Weber, dipl. geogr ., Zürich;
als Hauptlehrerin für Deutsch, evtl. auch Englisch an der KantonsschuleZürcher Unterland: Dr. Gabriele Rödter, Zürich.
Unter Verdankung der geleisteten Dienste sind aus dem Staatsdienstentlassen worden:
Tobias Walter Kauer, lic. iur ., ordentlicher Bezirksanwalt des BezirksZürich mit Spezialfunktion und ausserordentlicher Bezirksanwalt mitAmtsbefugnis im ganzen Kantonsgebiet bei der Bezirksanwaltschaft IIIfür den Kanton Zürich, seinem Gesuch entsprechend auf Ende Mai1996;
Paul Hofer, Adjunkt beim Verkehrsverbund, altershalber auf EndeOktober 1996;
Benedikt Holdener, lic. iur ., ordentlicher und ausserordentlicher Bezirksanwalt bei der Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton Zürich,altershalber auf Ende November 1996;
Prof. Valerie Blanc, dipl. math ., Hauptlehrerin für Mathematik an derKantonsschule Hottingen, altershalber auf Ende des Frühlingssemesters1996: