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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH ABl 2001 (S. 44-45)
Titel3767 a Beschluss des Kantonsrates über die Erheblicherklärung der Motion KR-Nr. 128/ 1995 betreffend Liberalisierung der Gesetze und Vorschriften für Verkauf, Anbietung, Ausübung und Zulassung von Naturmedizin, Naturheilverfahren sowie Naturheilprodukten (vom …)
Datum19.01.2001
P.44–45

[p. 44]

Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit*vom 26. September 2000

Der Kantonsrat,

nach Einsicht in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom22. März 2000,

beschliesst:

I. Die Motion KR-Nr. 128/1995 betreffend Liberalisierung derGesetze und Vorschriften für Verkauf, Anbietung, Ausübung undZulassung von Naturmedizin, Naturheilverfahren sowie Naturheilprodukten wird erheblich erklärt.

II. Mitteilung an den Regierungsrat.

* Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit besteht aus folgenden Mitgliedern: Jürg Leuthold, Aeugst am Albis (Präsident); Kurt Bosshard,Uster; Dr. Oskar Denzler, Winterthur; Hans Fahrni, Winterthur; Franziska Frey-Wettstein, Zürich; Kathi Furrer, Dachsen; Dr. Ruth Gurny Cassee, Maur; WillyHaderer, Unterengstringen; Dr. Armin Heinimann, Illnau-Effretikon; SilviaKamm, Bonstetten; Ursula Moor-Schwarz, Höri; Blanca Ramer-Stäubli, Urdorf;Christoph Schurch, Winterthur; Theresia Weber-Gachnang, Uetikon a. S .; ErikaZiltener, Zürich; Sekretär: Roland Brunner. [p. 45]

Begründung

Der Kantonsrat hat die Motion KR-Nr. 128/1995 betreffend Liberalisierung der Gesetze und Vorschriften für Verkauf, Anbietung, Ausübung und Zulassung von Naturmedizin, Naturheilverfahren sowieNaturheilprodukten am 22. April 1996 zur Berichterstattung und Antragstellung an den Regierungsrat überwiesen und am 20. August 1999der Fristerstreckung für Bericht und Antrag um ein Jahr zugestimmt.Der Regierungsrat erstattete dem Kantonsrat mit der Vorlage 3767vom 22. März 2000 fristgerecht Bericht und beantragt, die Motion erheblich zu erklären.

Der Motionär hatte verlangt, dass die einschlägigen Gesetze undVerordnungen der sich entwickelnden Erfahrungsmedizin sowie demwachsenden Wissen und der Verantwortung der Bürger anzupassenund grosszügig zu liberalisieren sind. Der Regierungsrat legt in seinemBericht dar, dass dieser Systemwechsel im Entwurf zu einem neuenGesundheitsgesetz vorgesehen ist. Die Auswertung der entsprechenden Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Freigabe der alternativ- bzw.komplementärmedizinischen Therapien von einer breiten Mehrheitder Vernehmlassungsadressaten grundsätzlich begrüsst wird.

Die Finanzkommission wurde nach § 49 a Kantonsratsgesetz zumMitbericht eingeladen. Sie hat keine Einwendungen gemacht. DemAntrag auf Erheblicherklärung der Motion kann daher zugestimmtwerden.

Zürich, 26. September 2000

Im Namen der Kommissionfür soziale Sicherheit und Gesundheit

Der Präsident:Jürg Leuthold

Der Sekretär:Roland Brunner