Signatur | StAZH MM 24.115 KRP 1985/125/0002 |
Titel | Motion Dr. Ursula Koch (SP, Zürich) vom 3. Juni 1985 betreffend Einführung der Mutterschaftshilfe (schriftlich begründet, Entgegennahme) |
Datum | 09.09.1985 |
P. | 7003–7004 |
[p. 7003] Die Motion hat folgenden Wortlaut: Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Kantonsrat Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen über die Einführung der Mutterschaftshilfe nach den Beispielen der Kantone St. Gallen, Schaffhausen oder Zug. Die schriftliche Begründung wurde wie folgt abgegeben: Ziel der Mutterschaftsbeiträge ist, den erwerbstätigen und hilfebedürftigen Müttern zu erlauben, ihr Kind möglichst lange persönlich zu betreuen. Ein entsprechendes Gesetz soll eine finanzielle Hilfe an Mütter oder Eltern ermöglichen, die wegen Schwangerschaft oder Geburt in eine finanzielle Notlage geraten. Damit könnte im Sinne eines aktiven Familien- und Mutterschutzes eine wesentliche Lücke im Bereich der sozialen Sicherheit geschlossen werden. Erwerbstätige Frauen gemessen nach der heutigen Regelung bei Schwangerschaft und Geburt einen Kündigungsschutz während acht Wochen vor und nach der Geburt. Können Frauen wegen der Schwangerschaft ihre Erwerbstätigkeit nicht mehr ausführen, haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Alleinstehende erwerbstätige Mütter beispielsweise gemessen einen gewissen wirtschaftlichen Schutz von wenigen Wochen. Sie sind deshalb häufig gezwungen, sofort wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, und müssen dann die Betreuung der Neugeborenen fremden Personen überlassen. Mit der Mutterschaftshilfe könnten solche Frauen die persönliche Betreuung der Neugebore- [p. 7004] nen während mindestens 6 Monaten bis ca. 12 Monaten selber übernehmen.
Ratspräsidentin G. Erismann: Der Regierungsrat ist bereit, die Motion zur Prüfung entgegenzunehmen.
Es wird kein anderer Antrag gestellt. Die Motion ist überwiesen.
Das Geschäft ist erledigt.