Signatur | StAZH MM 24.14 KRP 1834/0071 |
Titel | Petitionen. |
Datum | 09.04.1834 |
P. | 355–360 |
[p. 355] Es werden nachfolgende Petitionen behandelt.
Über No. 1519. Eingabe des Gemeindrathes Bauma vom 29. v. M. worin um die Begnadigung des sich im Zuchthause befindenden Johannes Jucker von Fälmis Gemeinde [p. 356] Bauma angesucht wird, – wird zur Tagesordnung geschritten, weil dem Großen Rathe das Begnadigungsrecht nur bey Todesurtheilen zusteht.
No. 1523. Ebenso wird über die Eingabe des B. J. Lizius, dat. Zürich d[en] 20. Merz 1834. worin sich derselbe über ihn vom hiesigen Statthalteramt gemachte Eröffnung: „daß die Regierung nach den Ergebnissen einer vom Polizeyrathe geführten Untersuchung, ihrem frühern Beschlusse gemäß dem Statthalteramte seine Entfernung aus dem Canton Zürich binnen 48 Stunden aufgetragen habe.“ – beschwert, zur Tagesordnung geschritten, weil es sich aus der Petition selbst ergiebt, daß der Petent keine Aufenthaltsbewilligung erhalten hat, auch nicht nachgewiesen ist, daß er einem Staate angehöre, der mit der Schweitz in einer dießfälligen Reciprocität stehe.
No . 1520 Eingabe des Hs. Joh. Wild in Wald d[en] 17. Merz 1834.
“ 1521. Eingabe Hs. Joh. Keller im Niederholz 20. “ “ [p. 357]
No . 1522. Eingabe dHr. Hess auf dem Hinterberg bey Wald, d. d. 20. v. M.
worin übereinstimmend gewünscht wird, daß die Farrenrechte gegen Entschädigung des ursprünglichen Rechtes loskäuflich erklärt werden, – werden dem Regierungsrathe überwiesen.
Ebenso No . 1535. Eingabe des Herrn Oberstlieutenant und Cantonsrath Hartmann vom 4. dieß, worin dafür angesucht wird, daß die Einleitung für Erhöhung der Besoldung des Herrn Oberstinstructors Sulzberger vorgenommen werde.
Die Eingabe No . 1524. des Herrn Otto Anton Werdmüller, Pfarrer von Uster vom 24. Merz 1834 & No . 1525. dHrn. J. Caspar Pfenninger, Pfarrer und Cammerer im Schönenberg vom 2. dieß, welche die Beschwerde enthalte, daß das Gesetz über die Besoldung der Geistlichkeit nicht auf die außerhalb des Cantons geleisteten Dienste berücksichtige, und demnach mit dem Wunsche schließen, daß das dießfällige Gesetz aufgehoben werde, – werden an die Commission zur Revision des Gesetzes über die Besol- [p. 358] dung der Geistlichkeit überwiesen.
No . 1526. Eingabe des Hs. Jacob Ziegler-Steiner von Winterthur den 29. März 1834., worin um gänzliche Aufhebung des Brücken-Zolles zu Andelfingen für den Transport von Holz, Steinkohlen oder Brennmaterial überhaupt, so wie auch von Kalk und Ziegelwaren angesucht wird, – wird dem Regierungsrathe mit der Einladung überwiesen, dießfalls einen Antrag auf die nächste Sitzung des Großen Rathes zu hinterbringen.
Über No . 1527. Eingabe des Herrn Johannes Kunz in Würi bey Münchaltorf vom 26. Januar 1834., welcher vom Großen Rathes Befreyung von lästigen Zumuthungen, welche ihm von der Gemeinde Münchaltorf, mit Hinsicht auf das Weidrecht gemacht werden, verlangt, – wird zur Tagesordnung geschritten, weil das Begehren nicht in die Competenz des Großen Rathes fällt.
No . 1528. Über das Gesuch der Gemeinde Dänikon vom 26. Febr. 1834 um Erhebung dieser Gemeinde zu einer eigenen Civilgemeinde wird wegen Unerheblichkeit [p. 359] zur Tagesordnung geschritten.
Über No . 1529. Gesuch der Vorsteherschaft der Gemeinde Uhwiesen vom 4. Febr. 1834, daß wenigstens bis zum Eintritt günstigerer Zeiten für den Weingärtner einige Modificationen in dem Rechtstrieb-Gesetze eintreten möchten, – wird ebenfalls zur Tagesordnung geschritten, weil sich dasselbe auf ein kürzlich erlassenes Gesetz bezieht.
No . 1530. Eingabe dHerrn Bezirksrichters Baumgartner von Weyach vom 31. v. M. &
No . 1531. Eingabe der Gemeinde Weyach vom 3ten dieß, betreffend eine Erweiterung der Competenzbestimmungen der Zunftgerichte in Strafsachen & namentlich in Bezug auf Diebstähle von Gegenständen, die ihrer Natur nach nicht hinlänglich verwahrt werden können, wie z. B. Holzfrevel, werden an die bereits verordnete Commission über den Gesetzesvorschlag betreffend Veränderung der Competenzbestimmungen in Strafsachen überwiesen.
Über No . 1532. Eingabe des alt-Schulmeister Hofmann in Niederuster ohne Datum betreffend seine schon früher vorgebrachte Klagen über Entsetzung von der Schulmeister- [p. 360] stelle, und wegen seines Fallimentes, wird zur Tagesordnung geschritten.