Signatur | StAZH MM 24.17 KRP 1835/0153 |
Titel | Gesetz betreffend einige Veränderungen in den Bestimmungen des Steuergesetzes vom 29. Brachmonath 1832. |
Datum | 24.09.1835 |
P. | 1–2 |
[p. 1] Es folgte die Behandlung des von der Staatshaushalts-Revisions-Commission unterm 27. August d. J. hinterbrachten Gesetzesentwurfes betreffend einige Veränderungen in den Leistungen des Steuergesetzes vom 29. Brachmonath 1832. Nach Verlesung der diesfälligen Begleitweisung und Beendigung des ersten Rathschlages wurde zur artikelweisen Berathung geschritten, wie folgt:
Dem §. 1. nebst Überschrift, wie sie im gedruckten Antrage enthalten sind, wird der Antrag gegenübergestellt, daß dieser §. an die Staatshaushalts-Revisions-Commission zurückgewiesen werden möchte, mit dem Auftrage einen Gesetzesentwurf zu bearbeiten, bey welchem für alle in dem Ragionenbuch [p. 2] einzutragenden Kaufleute und Fabrikanten anstatt einer Erwerbsteuer das System einer Classensteuer zum Grunde zu legen sey.
In Folge dieses Antrages wird nun darüber abgestimmt, ob in Berathung des §. 1. eingetreten, oder aber derselbe in dem angedeuteten Sinne zurückgewiesen werden solle. Mit 80 gegen 60 Stimmen wird für Rückweisung entschieden.