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Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online: Kantonsratsprotokolle

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SignaturStAZH MM 24.18 KRP 1837/0065
TitelBerathung der Tagsatzungs-Instruction.
Datum26.06.1837
P.279–286

[p. 279] Hierauf wurde zur Berathung der von dem Regierungsrathe mit Weisung vom 22. d. M. im Entwurfe hinterbrachten Instruction für die Ehrengesandtschaft auf die diesjährige ordentliche Tagsatzung geschritten & da nie- [p. 280] mand im allgemeinen Rathschlage das Wort begehrte sofort zur artikelweisen Behandlung geschritten, wie folgt:

Unverändert & einmüthig wurden nach dem Entwurf angenommen:

§. 1. Constituirung der Tagsatzung.

§. 2. Eidgenössische Kanzley.

§. 3. Eidgenössisches Archiv.

§. 4. Verwaltungsrath der eidgen. Kriegsgelder.

§. 5. Eidgenössische Militärschule in Thun.

§. 6. Eidgenössisches Übungslager.

§. 7. Trigonometrische Vermessungen.

§. 8. Inspectionen der Cantons-Contingente.

§. 9. Feldbefestigungen.

§. 10. Eidgenössischer Generalstab.

§. 11. Bestand u. Ausrüstung des Bundesheeres.

§. 12. Versuche in Bezug auf Verbess[er]ung der Vertheidigungsmittel.

§. 13. Revision der bestehenden Militär-Gesetze & Reglemente. – litt a. angenommen. [p. 281] Die Berathung über litt. b. wurde, nachdem mit Mehrheit die Frage, ob über das Materielle des Strafverfahrens eingetreten werden solle, bejahend entschieden worden war, beschlossen zu suspendiren, um in der Zwischenzeit verschiedene auf den Gegenstand bezügliche Actenstücke beizubringen.

Unverändert wurden wieder & einmüthig nach dem Entwurfe angenommen:

§. 14. Hülfsquellen, durch welche die Ausgaben bestritten werden sollen, die durch die revidirte Eidgenössische Militär-Organisation veranlaßt werden.

§. 15. Vollziehung der revidirten Eidgenössischen Militär-Organisation.

§. 16. Rechnungen über die Eidgenössischen Militär-Ausgaben.

§. 17. Eidgenössische Militär-Ausgaben.

§. 18. Eidgenössische Militär-Aufsichtsbehörde.

§. 19. Verwendung des von Herrn Heinrich von Boissier von Genf der Eidgenossenschaft ge- [p. 282] machten Legates von 12000 Frs. de France.

§. 20. Eidgenössische Kriegsfonds.

§. 21. Schweizerische Grenz- & Territorial-Verhältnisse.

§. 22. Revision des Bundesvertrages zwischen den 22 Cantonen der Schweiz, vom 7. August 1815.

§. 23. Revision der Mannschaftsscala.

§. 24. Revision der Eidgenössischen Geldscala.

§. 25. Titulaturen & Formen der Eidgenössischen Correspondenz.

§. 26. Eidgenössische Gewährleistung der Cantons-Verfassungen.

§. 27. Gewährleistung der in der Schweiz befindlichen Klöster & Capitel.

§. 28. Rücktritt eines Cantons von einem einmal eingegangenen Concordate.

§. 29. wurde litt. a. einmüthig in folgender Fassung angenommen:

„Es wird nun der Bericht des Vorortes zu vernehmen seyn, ob der Bezirk Schwyz [p. 283] seiner Verpflichtung der auf 11 März d. J. abzutragenden ersten Zahlung an die Kosten der Militär-Organisation während des Jahres 1833 ein Genüge geleistet habe und im Falle, daß solches nicht geschehen wäre, die Ehrengesandtschaft bevollmächtigt, an diesfälligen Berathungen & einem angemessenen Vollziehungsbeschlusse Theil zu nehmen.“

litt. b. nach dem Entwurfe,

ebenso wurde angenommen, nach dem Entwurfe:

§. 30. Angelegenheiten des Cantons Basel; &

§. 31. Angelegenheiten des Cantons Neuenburg,

litt. a. – litt. b. hingegen wurde mit Mehrheit in folgender veränderter Fassung angenommen: „In Übereinstimmung mit dem vorjährigen Antrag des Standes Waadt (Abschied p. 287.) wird die Gesandtschaft darauf dringen, daß das faktische Verhältniß & der Grund der Beschwerden verschie- [p. 284] dener Neuenburgischer Angehöriger über Vollziehung von Strafen für politische Vergehen durch eine Commission der Tagsatzung näher untersucht & ausgemittelt werde, inwiefern zufolge der Capitulation vom 27. December 1831 oder sonst eine Intervention der Eidgenossenschaft von Rechtswegen zuläßig sey.“

In der Minderheit blieb der Antrag auf die Fassung nach dem Entwurfe:

„Die Ehrengesandtschaft wird beauftragt, darauf hinzuwirken, daß endlich von der Regierung dieses Standes den wegen politischer Vergehen Beurtheilten eine Amnestie ertheilt werde, welche als bestes Mittel zu dortiger Beruhigung im Allgemeinen dienen wird.“

Unverändert wurden wieder nach dem Entwurfe angenommen.

§. 32. Concordat wegen gegenseitiger Auslieferung der Ausreißer von besoldeten [p. 285] Cantonstruppen.

§. 33. Heimathlosigkeit in der Schweiz.

§. 34. Antrag des Cantons Neuenburg auf Berathung u. Abschluß eines Concordates betreffend die Regulierung der Bedingungen, unter welchen Angehörige des eigenen Cantons Angehörige des andern ehelichen können.

§. 35. Zollwesen.

§. 36. Maaß & Gewicht.

§. 37. Münzwesen. Erstes Lemma angenommen. – Mit Mehrheit wurde hingegen beschlossen, das zweite Lemma des Entwurfes, dahin lautend: „Übrigens wird die Ehrengesandtschaft erklären, daß der hiesige Stand einen gemeinsam gleichen Münzfuß wünsche & allenfalls nicht ungeneigt wäre, den französischen anzunehmen, insoferne sich eine Mehrheit der Stände dafür entscheiden würde;“ – nicht in die Instruction aufzunehmen. [p. 286]

§. 38. Rechnung über die Verwaltung der Central-Cassa. Litt. a. wurde nach dem Entwurfe angenommen; litt. b. ebenfalls nur mit folgender etwas abweichender Redaction am Ende: „Die Ehrengesandtschaft wird erklären, daß der hiesige Stand diese Ausgabe nicht genehmigen könne, & also verlange, daß die fragliche Summe von dem bemeldeten Cantone nach gegebener Zusage, ohne Zinsberechnung in die Central-Cassa refundirt werde.“

Unverändert wurden wieder nach dem Entwurfe angenommen:

§. 39. Linth-Unternehmen.

§. 40. Eidgenössische Gesundheitspolizeianstalten.

[Fortsetzung MM 24.18 KRP 1837/0068]