Signatur | StAZH MM 24.26 KRP 1844/0061 |
Titel | Behandlung des Gesetzesentwurfes, betreff. die Notariatseintheilung der Gemeinden Herrliberg[,] Uetikon u. Männedorf. |
Datum | 20.06.1844 |
P. | 331–333 |
[p. 331] Es wird auf die Behandlung des Gesetzes-Entwurfes, betreffend die Notariatseintheilung der Gemeinden Herrliberg, Uetikon und Männe- [p. 332] dorf übergegangen:
§. 1.[,] §. 2.[,] §. 3. werden mit Einmuth unverändert angenommen, ebenso das Ganze, entgegen einem Antrage auf Verwerfung.
Geprüfter Gesetzes-Vorschlag
betreffend
die Notariatseintheilung der Gemeinden
Herrliberg, Uetikon und Männedorf.
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Der Große-Rath
auf den Antrag des Regierungsrathes
beschließt:
§. 1. Der bisherige Notariatskreis Herrliberg ist aufgehoben und wird mit dem Notariatskreise Meilen vereinigt.
§. 2. Die Gemeinde Männedorf wird von dem Notariatskreise Meilen getrennt, und bildet in Verbindung mit der bisher zum Notariatskreise Wädenschweil gehörigen Gemeinde Uetikon einen eigenen neuen Notariatskreis.
§. 3. Der Regierungsrath, beziehungsweise das Obergericht, sind mit der Vollziehung die- [p. 333] ses Gesetzes beauftragt.