Signatur | StAZH MM 24.29 KRP 1849/0135 |
Titel | Instruction für die Ehrengesandtschaft betf. die Sonderbunds- u. Jesuitenfrage. |
Datum | 20.12.1849 |
P. | 346 |
[p. 346]
Instruction
für die
Ehrengesandtschaft des Standes Zürich
auf die außerordentliche Tagsatzung des Jahres 1847.
„Die Gesandtschaft wird in der Angelegenheit des Sonderbundes beauftragt, zu allen Maßregeln mitzuwirken, welche erforderlich sind, um dem Beschlusse der Tagsatzung vom 20. Juli noch im Laufe d. J. seine Vollziehung zu verschaffen, in der Meinung jedoch, daß die Gesandtschaft zunächst zu allen gütlichen Mitteln stimmen soll, welche jenem Zwecke unbeschadet sich anwenden lassen. Sollten diese jedoch nicht zum Ziele führen, so wird die Gesandtschaft auch zu einer bewaffneten Exekution Hand bieten.
Die Gesandtschaft wird im Fernern ermächtigt, mit Beziehung auf die Entfernung der Jesuiten namentlich aus dem Vororte Luzern zu allen erforderlichen Vollziehungsmaßregeln mitzuwirken.“