Signatur | StAZH MM 24.30 KRP 1852/0018 |
Titel | [Motion betreffend das Gesetz über die Ordnungs- & Polizeistrafen.] |
Datum | 28.01.1852 |
P. | 487–488 |
[p. 487] Nach gepflogener Berathung über das Traktandum No. 11. Motion betreffend das Gesetz über die Ordnungs- & Polizeistrafen wird die Motion welche folgendermaßen lautet:
Der Große Rath möge:
1) auf dem Wege einer authentischen Interpretation des Gesetzes betreffend die Ord- [p. 488] nungs- & Polizeistrafen, besonders der §. 30 desselben (Bd. 8. pag: 88.) erklären:
daß die Bestimmungen dieses Gesetzes überall jedenfalls die in §. 7. enthaltene Verjährungsbestimmung keine Anwendung finden sollen, auf die Uebertretung des Gesetzes betreffend den Wucher;
2) Eventuell möge er dieses durch Erlaß einer neuen Gesetzesbestimmung thun, &
3. den Regierungsrath einladen, dem Großen Rathe einen Gesetzesentwurf über die Verjährungen der Uebertretungen des Gesetzes betreffend den Wucher zu hinterbringen.
– erheblich erklärt u. dem Regierungsrathe zu überweisen beschlossen.