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Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online: Kantonsratsprotokolle

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SignaturStAZH MM 24.43 KRP 1896/0063
Titel[Verordnung] betr. Staatsbeiträge an Straßen.
Datum30.03.1896
P.476–478

[p. 476] Der Regierungsrath hat dem Kantonsrathe eine Verordnung betreffend die Ertheilung von Staatsbeiträgen an Bau und Unterhalt von Straßen, datirt 21 März 1896,

(Beilage)

zur Genehmigung vorgelegt. Dieselbe wurde zur Vorbehandlung an eine Kommission gewiesen, die nun in ihrer Vorlage, datirt 21. März

(Beilage)

zu verschiedenen Paragraphen Abänderungs- [p. 477] vorschläge macht. Herr Nationalrath Heß referirt Namens der Kommission.

In der artikelweisen Behandlung wird den Abänderungsanträgen der Kommission betreffend §§ 4, 9 Ziff. 1, 14, 16 Abs. 1 u. 3, 18, 21 Abs. 2, 22 Abs. 2 zugestimmt, bei § 16 mit Mehrheit gegenüber dem Antrage des Herr Frick, daß Gemeinden mit einem Steuerfuß von 6–8‰ ebenfalls Beiträge erhalten sollen, sonst einstimmig

Betreffend § 4 ist am Protokoll vorzumerken, daß, entsprechend der Anregung des Herrn Dr Usteri und der bezüglichen Erklärung des Herrn Regierungspräsidenten Bleuler, mit den Beitragsgesuchen nicht zugleich die Baurechnungen einzureichen seien.

§ 6 soll gemäß dem unwidersprochenen Antrage des Herrn Dr Usteri lauten:

In die Einnahmen sind zu bringen, sämmtliche freiwillige Beiträge, Mehrwerthsbeiträge nach § 17 des Gesetzes betreffend die Abtretung von Privatrechten und den §§ 31 ff des Baugesetzes für Ortschaften mit städtischen Verhältnissen, Erlöse für … Baumaterial u. s. w.

Bei § 25 stellt Herr Stadtrath Schneider den Antrag, daß an die Stadt Zürich ein jährlicher Beitrag von Fr. 1000 pr Kilometer zu leisten sein solle; der Kantonsrath entscheidet sich aber mit 100 gegen 60 Stimmen für den Ansatz des Regierungsrathes und der Kommission, nämlich für Fr 450. [p. 478] Die Verordnung des Regierungsrathes vom 30 Januar 1896 ist also mit Vorbehalt der hievor angedeuteten Aenderungen gutgeheißen.