
| Signatur | StAZH MM 24.51 KRP 1918/057/0409 |
| Titel | Interpellation Reithaar (Traktandum 13). |
| Datum | 16.12.1918 |
| P. | 1317–1333 |
[p. 1317] Reithaar - Zürich und 30 Mitunterzeichner haben dem Kantonsrat am 7. Dezember 1918 folgende Interpellation eingereicht:
„1. Welche Schritte hat der Regierungsrat unternommen, oder welche gedenkt er eventuell noch zu tun, um die Stadt Zürich vollständig von Truppen zu befreien?
2. Hat der Regierungsrat Kenntnis davon, daß im Anschluß an den Landesstreik in vielen Gemeinden des Kantons die Bildung sogenannter Bürgerwehren betrieben wird?
3. Ist der Regierungsrat darüber orientiert, daß diese Vereinigungen gegen Verfassung und Gesetz die Anwendung von Gewaltmitteln gegen andere Volksteile empfehlen und vorbereiten ?
4. Was gedenkt der Regierungsrat gegenüber diesem zum Bürgerkrieg führenden Treiben zu tun?"
Reithaar - Zürich begründet die Interpellation im Namen der sozialdemokratischen Fraktion. Er erinnert an die Rede des Regierungsratspräsidenten im Eingang der Debatte über das Truppenaufgebot; sie rief einer allgemeinen Enttäuschung im Volke. Bundesrat und Regierungsrat des Kantons Zürich mochten damals das Gefühl haben, ihr Begründungsmaterial sei nicht hinlänglich gewesen; man suchte nach russischen Bolschewikigeldern und nach aufrührerischen ausländischen Elementen. Während der ganzen Novemberdebatte waren [p. 1318] die bürgerlichen Parteien ihrer Sache nicht sicher, sonst hätten sie sich nicht drei Tage lang mit den Sozialdemokraten herumgestritten. Die Folgen des Truppenaufgebotes waren derart, daß eine richtige Regierung alle Kräfte eingesetzt hätte, den begangenen Fehler durch schleunigen Rückzug des Militärs gutzumachen. Statt dessen hat in der bürgerlichen Presse eine schamlose Hetze gegen die sozialdemokratische Partei eingesetzt und sie und ihre Führer für alle schlimmen Folgen der Grippeepidemie verantwortlich erklärt. Die Schuld an der weitern Ausbreitung der Seuche liegt nicht nur im Truppenaufgebot, sie liegt auch in der unwürdigen Behandlung der Soldaten, wie sie lange vor dem Generalstreik bei uns üblich geworden ist. Während in ganz Europa Waffenstillstand eintrat, überall Friedensverhandlungen angeknüpft wurden und der Ruf nach Abrüstung greifbare Gestalt annahm, erging man sich bei uns in militärischen Spielereien, die für die Epidemie von schlimmsten Folgen sein mußten. Ohne sichere Anhaltspunkte hat man im politisch-feindlichen Lager nach fremden Geldern, nach Bomben und Höllenmaschinen gesucht. Gefunden wurde natürlich nichts. Die an Kommandant Sonderegger im Ratsaal geübte Kritik hat sich als richtig bestätigt: Sonderegger ist ein Draufgänger schlimmster Sorte; er hat die Regierung so behandelt, wie es sich die Arbeiterführer nie gestattet hätten. Seine ganze Haltung war eine direkte Provokation der Arbeiterschaft. Der Redner zitiert ein Schreiben, das aus Arbeiterkreisen an den Fabrikanten Sonderegger gerichtet wurde und aus welchem hervorgeht, daß dieser Arbeitgeber seine Arbeiter nicht nur ungenügend entlöhnt, sondern in ganz ungeeignetem Zeitpunkt sogar Lohnreduktionen vorgenommen hat. Daß übrigens das Truppenaufgebot und das Vorgehen gegen die streikende Arbeiterschaft auch in einem Teil der Bourgoisie Mißfallen erregt hatte, ergab sich aus den Verhätschelungen, mit denen man die Soldaten überhäufte. Nachdem aus obersten Militärkreisen gegen die Behauptung, das Truppenaufgebot sei nicht gegen die Arbeiterschaft gerichtet gewesen, Stellung genommen wurde, verlangt die sozialdemokratische Partei eine bestimmte Erklärung darüber, warum die Truppen bis heute nicht gänzlich aus Zürich und Umgebung zurückgezogen wurden. Daß zu solchen Truppenaufgeboten mit Vorliebe die Kavallerie, die im modernen Krieg [p. 1319] sonst nicht mehr übliche Waffengattung, mobilisiert wird, befremdet den Redner nicht, weil er weiß, aus welcher Bevölkerungsklasse sich diese Truppe rekrutiert.
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung war bis anhin Aufgabe der Organe des Staates und nicht einer privaten Veranstaltung. Es bestätigt sich immer mehr, daß es sich doch um eine politische Maßnahme handelte, als man zur Vermehrung der Zahl der Polizisten schritt; man setzte bei gewissen Vorkommnissen zu wenig Zutrauen in die Stadtpolizei. Der Regierung steht jederzeit ausgerüstetes, mit scharfer Munition versehenes Militär zur Verfügung. Was sollen da die Bürgerwehren zu tun haben? Das Bürgertum bewaffnet sich! Die Folgen dieses Vorgehens haben sich bereits in einigen Zwischenfällen gezeigt. Daß die Regierung diese Bürgerwehren begrüßt und ihnen Schutz und Unterstützung in Aussicht stellt, bedeutet ein Novum, über das die sozialdemokratische Partei aufgeklärt zu sein wünscht. Sie entschlägt sich jeder Verantwortlichkeit, wenn Bürgerkrieg die Folge des Vorgehens in bürgerlichen Kreisen sein sollte.
Regierungspräsident Dr. Keller beantwortet die an die Regierung gerichteten Fragen. Auf die erste Frage hat der Regierungsrat in der Sitzung vom 11. November genügend Auskunft gegeben; der Kantonsrat hat das Truppenaufgebot am Schluß jener großen Debatte ausdrücklich gebilligt. Trotzdem die Arbeit im Kanton Zürich in der Hauptsache erst am Montag nach der Streikwoche wieder aufgenommen wurde, hat der Regierungsrat beim Bundesrat schon am Freitag vorher, also am 15. November, die Zurücknahme eines Teiles der Truppen befürwortet. Am 18. November richtete dann der Regierungsrat ein zweites Schreiben nach Bern, er halte den Zeitpunkt für gekommen, da die Truppen, welche nicht für den Grenzdienst oder für den innern Sicherheitsdienst Verwendung finden, zurückgenommen werden können. Der Regierungsrat hat also das im Kantonsrat abgegebene Versprechen eingelöst; der Beschluß des Kantonsrates ist – das muß betont werden – in loyaler Weise und rechtzeitig erfüllt worden. Über den vom Interpellanten erwähnten Fall des Füsiliers Vogel ist die Untersuchung noch nicht abgeschlossen. Der erste Fachexperte hat festgestellt, daß es sich nicht um einen Prellschuß, sondern um einen im [p. 1320] Rücken des Getroffenen abgefeuerten Nahschuß handle, und der ärztliche Sachverständige hat erklärt, die Wunde rühre vom Geschoß einer Browningpistole her. Es muß als durchaus unstatthaft bezeichnet werden, daß Offiziere, denen die Möglichkeit der Verteidigung fehlt, auf eine Weise wie das nun wiederholt geschehen ist, im Ratsaal angegriffen werden. Oberst Sonderegger hat seine Instruktionen vom Bundesrat und vom Armeekommando erhalten; Beschwerden gegen ihn sind in Bern anzubringen. Von einer Spielerei mit Truppen darf nicht gesprochen werden; auf was sich der Interpellant mit der bezüglichen Bemerkung bezog, war eine planmäßige Ausbildung des Angriffs im Stellungsgefecht, wie ihn die Erfahrungen des letzten Krieges gelehrt haben.
Es hat nun eine Verständigung zwischen Bundesrat und Regierung dahingehend stattgefunden, daß ein Regiment Infanterie bis auf weiteres in Zürich verbleibe. Der Regierungsrat vertritt damit die Ansicht, es treffen zurzeit die Voraussetzungen zu einer gänzlichen Befreiung Zürichs von Truppen nicht zu. Die anarcho-sozialistische Gruppe und die restlosen Verehrer des Bolschewismus haben die Fortdauer der Besetzung Zürichs notwendig gemacht; diese Ansicht hat auch der Stadtpräsident von Zürich geteilt. Die Regierung bleibt bei der Behauptung, daß sich das Aufgebot nicht gegen die Arbeiterschaft richtete, die sich der Verfassung und den Gesetzen unterzieht. Vor wenig Tagen wurde bekannt, in Deutschland stehe der Generalstreik mit bewaffnetem Proletariat bevor. Ein Vertreter Zürichs im Nationalrat bekennt sich heute uneingeschränkt zur extremen revolutionären Partei. Eher als die Fragen der Interpellation ist heute die Frage berechtigt: Was für Maßnahmen sind zu treffen, daß das „Volksrecht" endlich seine hetzerische Tätigkeit einstellt? Es ist nun allerdings während der Generalstreikdebatte der Versuch gemacht worden, die bolschewistischen Grundsätze abzuschwächen; so lange aber die revolutionären Bewegungen fortschreiten und so lange wir in Zürich eine Spartakusgruppe haben, so lange wird unsere Polizei zu wenig Sicherheit für Aufrechterhaltung der Ordnung bieten, solange wird auch in Zürich ein gewisser Truppenbestand ein Gebot der Notwendigkeit sein. Auch der Regierungsrat empfindet das Bedürfnis, die Truppen so rasch als möglich zu entlassen, und er fordert die [p. 1321] sozialdemokratische Partei auf, ihn in seinen Bestrebungen zu unterstützen. Der Regierungsrat ist also zurzeit der Auffassung, das Truppenaufgebot habe in Zürich und Umgebung zu verbleiben und es müsse seine Wegnahme der Würdigung späterer Verhältnisse vorbehalten bleiben.
Die zweite Frage der Interpellation beantwortet der Regierungsrat mit „Ja", die dritte Frage mit „Nein", denn er bestreitet die Richtigkeit dessen, was in dieser Frage niedergelegt ist. Die Berechtigung zur Organisation von Bürgerwehren ist durch § 94, Ziffer 9, des Gemeindegesetzes begründet, der die Ausübung der gesamten Ortspolizei, die Sorge für die Sicherheit von Personen und Eigentum, gegen Schädigungen und Gefahren jeder Art, den Gemeindebehörden zuweist. Schon im Herbst 1914 sind auf Grund dieser Bestimmung des Gemeindegesetzes Bürgerwehren gegründet worden; damals ist ihre gesetzliche Berechtigung von keiner Seite bestritten worden; sie bedeuteten eben nichts mehr als eine Verstärkung der Ortspolizei, von der man glaubte, sie sei den kommenden Aufgaben nicht gewachsen. Handlungen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen: das Schließen von Fabriken, das Anhalten von Bahnzügen, Störungen des Hausfriedens, Abhalten von der Arbeit, haben zur Gründung dieser Bürgerwehren geführt. Der Regierungsrat hat sich auf den Standpunkt gestellt, es solle die Gründung dieser neuen Institution nicht willkürlich, sondern im ganzen Kanton einheitlich vor sich gehen. Die Bürgerwehren sollen kein Offensivmittel, sondern ein Abwehrmittel sein gegen Verletzung von Verfassung und Gesetz. Etwas wesentlich anderes als die Gemeindewehren ist nun die Stadtwehr in Zürich, die sich als Verein gegründet hat, über dessen Konstituierung der Regierungsrat noch nicht näher unterrichtet ist. Wenn sich in den Statuten dieses Vereins Bestimmungen vorfinden, die gegen Verfassung und Gesetz gehen, wird der Regierungsrat die nötigen Berichtigungen vornehmen. Über die Frage der Bewaffnung werden besondere Vorschriften erlassen werden; zweifellos ist die Bewaffnung zulässig bei den Gemeindewehren, wahrscheinlich aber nicht bei der Stadtwehr. Die Sozialdemokraten dürfen beruhigt sein, daß der Regierungsrat darüber wacht, daß sich in Zürich keine Organisation bildet, die gegen Verfassung und Gesetz verstößt.
[p. 1322] Der Rat beschließt, über die Interpellation die Diskussion ergehen zu lassen.
Prof. Dr. Rütsche - Zürich nimmt die Interpellation Reithaar nicht ernsthaft. Sie bedeutet beinahe ein komisches Intermezzo, wenn man beobachtet, wie nun die rücksichtslosesten Verfechter der Gewalt so ängstlich darum besorgt sind, daß nichts geschehen möge, was Verfassung und Gesetze verletzen, was den bürgerlichen Frieden stören könnte. Der Verein der Stadtwehr steht vorläufig unter dem Schutz der Bundesverfassung, da er weder unsittliche, noch die öffentliche Ordnung störende Zwecke verfolgt. Es kann nicht befremden, wenn die bürgerlichen Kreise Zürichs sich endlich dazu aufraffen, der Gewalt mit Gewalt zu begegnen. Wir erlebten in Zürich nun wiederholt, was sich eine tyrannisierende Minderheit durch Gewaltakte herausnehmen konnte. Der jämmerlich zusammengebrochene Generalstreik hat den Bürgerlichen gezeigt, was sich durch Zusammenschluß erreichen läßt. Der Verlauf der Revolution in Rußland steht in keinem Verhältnis zu den für sie aufgewendeten Mitteln; er ist in der Frechheit in der Wahl und Durchführung der Mittel von Seite der Revolutionierenden und in der Zusammenhangslosigkeit und Feigheit der von ihr betroffenen Volkskreise begründet. Der Organisation der bürgerlichen Kreise wird es gelingen, hemmende Steine in das Räderwerk der Revolutionsmaschinerie zu werfen. Der Vorwurf der Bewaffnung ist nicht gerechtfertigt, da die Stadtwehr eine Bewaffnung vorderhand nicht vorsieht; sie soll eine Wach- und Notwehrmannschaft sein zum Schutz von Gebäuden und Betrieben, sie soll ein Schutz sein auch gegen organisierte Verbrecherbanden. Das Überrumpelungsmoment, auf das man von gewisser Seite so große Hoffnungen baute, und das in Rußland und Deutschland eine so wichtige Rolle spielte, soll ausgeschaltet werden. Die Stadtwehr ist keine Organisation der Kapitalisten; auch einfache Leute aus dem Volke haben sich ihr angeschlossen, Leute, welche die Sozialisten bisher zu den ihrigen zählten. Die Interpellation Reithaar darf heute als ein Reklamemittel für die Stadtwehr bezeichnet werden. Es wird eine Zeit kommen, da die gemäßigten Elemente der Sozialdemokratie froh sind, sich unter den Schutz der Stadtwehr stellen zu können. Im Ausspruche: „Nicht Angriff, sondern Verteidigung – nicht Kampf, sondern Ab- [p. 1323] wehr“ ist der Grundzug der heute in Stadt und Land im Werden begriffenen Organisationen gekennzeichnet. Wer der Bürgerwehr einen andern Charakter beilegt, begeht eine Verleumdung.
Dr. Schmid - Winterthur macht geltend, Verfassung und Gesetz seien nicht von den Sozialdemokraten, sondern von den vom Volke eingesetzten Behörden verletzt worden. Dem vom Regierungspräsidenten erwähnten Kantonsratsbeschluß vom 13. November hat die sozialdemokratische Fraktion nicht zugestimmt. Im ganzen Schweizerlande besteht Unwillen darüber und werden Klagen laut, wie die Militärgerichte heute arbeiten, und unwillkürlich fragt man sich: Auf welcher Grundlage bauen sich die Entscheide dieser Gerichtsinstanz auf? Gegen das bestehende Militärstrafgesetz ist die Initiative ergriffen worden, die in den eidgenössischen Räten längst hätte behandelt werden sollen. Man hat es glücklich dahin gebracht, den ausgesprochenen Volkswillen auf Abänderung dieses Bundesgesetzes zu unterdrücken. Was heute in Militärstrafurteilen vollzogen wird, geschieht also tatsächlich unter dem Schutz einer Verletzung der Bundesverfassung. Nicht die sozialdemokratischen, sondern die bürgerlichen Kreise haben die Revision der Militärstrafgesetzgebung hintertrieben und damit eine Gesetzesübertretung begangen. Die Verordnung des Bundesrates zum Militärstrafgesetz ist ein Produkt aus Klassenkreisen; sie hätte vor ihrem Inkrafttreten der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden sollen.
Wenn der Kantonsrat die Vorkommnisse, die sich vor etwas mehr als Monatsfrist in Zürich abspielten, zum Gegenstand seiner Beratung machen wollte, konnte die Person des Oberst Sonderegger nicht ungenannt bleiben. Die Hetze geht mehr als vom „Volksrecht" von der bürgerlichen Presse aus. Die Bildung und Bewaffnung der Bürgerwehren bedeutet die direkte Vorbereitung zum Bürgerkrieg. Der von der Spartakusgruppe in Deutschland in Aussicht gestellte bewaffnete Generalstreik ist ein Akt der Notwehr; man hat dieser Gruppe die Gebäude beschlagnahmt und ihr mit Waffengewalt gedroht. Der Ausspruch des Regierungspräsidenten, es sollen für die Bürgerwehren erst noch Vorschriften erlassen werden, beweist, daß man über diese neue Institution noch nicht im klaren ist. Es liegt in der Pflicht eines geordneten Staates, die Bewaffnung [p. 1324] einzelner Gruppen des Volkes zum Schaden der andern zu verhindern. Eine Vergewaltigung der Presse, eine Einschränkung der Preßfreiheit hat nicht stattgefunden; das Erscheinen der bürgerlichen Blätter wurde durch den Streik der Typographen verunmöglicht. Durch Gewaltmaßnahmen gegen die Streikenden erreicht man keine Ordnung im Staatsleben; das Gegenteil wird der Fall sein. Die Streikenden werden sich aus Notwehr ebenfalls bewaffnen müssen, wenn sie die Zwecke des Streiks erreichen wollen. Mit der Institution der Bürgerwehren werden wir dazu kommen, daß man sich auf bürgerlicher und auf sozialistischer Seite bewaffnet, und damit sind die Vorbereitungen zum Bürgerkrieg getroffen. Sie lehrt die Arbeiter die Methoden der Diktatur anwenden, wenn auch sie zu Erfolg kommen wollen. Statt den Weg einer ruhigen Entwicklung zu gehen, bereitet man den Bürgerkrieg vor. In scheinheuchlerischer Weise ist bis jetzt von bürgerlicher Seite von Versöhnung und Verständigung gesprochen worden; man will aber die Gewalt und ruft den Grundsätzen des Bolschewismus. So ist heute die Sachlage und dahin geht der Sinn unserer heutigen Debatte. Soll eine Änderung eintreten, dann sorge man dafür, daß die getroffenen Maßnahmen rückgängig gemacht werden.
J. Heußer - Zürich hat sich davon überzeugt, mit welcher Ungeduld die in Zürich und Umgebung stationierten Truppen ihrer Entlassung harren, nicht nur um zu ihren Angehörigen zurückkehren und ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen zu können, sondern vielmehr noch, um der unmittelbaren Grippe-Ansteckungsgefahr entrückt zu sein. Viele Familien erkrankter Soldaten wünschen die Heimkehr ihrer Patienten, um sie selbst in Pflege nehmen zu können, und diesem edlen Bestreben dürfte angesichts der Raumnot in unsern kantonalen Krankenanstalten gebührend Rechnung getragen werden. Will der Regierungsrat die Verantwortlichkeit für die Schäden der Grippeepidemie, wie sie als Folge des Truppenaufgebotes bezeichnet werden muß, übernehmen? Jedenfalls die Arbeiterschaft tut das nicht.
Man hat sich bemüht, die Bildung von Bürgerwehren als eine ganz harmlose Sache hinzustellen; die Vorgänge in Elgg, Richterswil und anderorts beweisen das Gegenteil. Es handelt sich um bewaffneten Schutz gegen die Arbeiterschaft, und man [p. 1325] wird über kurz oder lang dazu kommen, diese Organisationen von Staats wegen mit Waffen und Munition auszurüsten. Die Haltung der Regierung vermehrt die Erbitterung der Arbeiterschaft. Damit, daß man die Arbeiter als Verbrecherbande betitelt, erreicht man keine Verständigung. Die Interpellation ist berechtigt; sie gereicht dem Kanton Zürich zur Ehre.
Der Vorsitzende bemerkt gegenüber dem Vorredner, der Ausdruck „Verbrecherbande" sei nicht im Zusammenhang mit der zürcherischen Arbeiterschaft gebraucht worden.
Dr. A. Keller - Zürich ist der Ansicht, Dr. A. Schmid habe mit seinen Expektorationen unnötig alten Kohl aufgewärmt. Die bürgerlichen Kreise haben im Kanton Zürich das Menschenmögliche getan, um die Notlage, da, wo sie tatsächlich bestand, zu mildern. Dafür schildert man sie als eine reaktionäre Masse und spricht ihnen alles Gefühl für notleidende Mitmenschen ab. Die Urteile der Militärgerichte beruhen auf gesetzlicher Grundlage; unterlasse man endlich die gehässigen Ausfälle gegen die Institution und ihre Organe! Hat man sich auf sozialdemokratischer Seite auch schon ernstlich und vorurteilsfrei gefragt, wie und was alles in Zürich ohne das Truppenaufgebot gekommen wäre ? War nicht die Möglichkeit naheliegend, daß entsprechend den Vorgängen in Rußland und Deutschland eine entschlossene Minderheit mit der Idee eines Putsches zum Erfolg gekommen wäre? Daß wirklich ein Putsch beabsichtigt war, wissen wir zur Genüge. Eine Sovietregierung sollte an die Spitze des Kantons treten; das „Volksrecht" hat diese Botschaft ganz unverhohlen verkündigt. Die Frage, ob bei uns die gleichen zwingenden Gründe vorhanden waren, die in Rußland und Deutschland zur Einsetzung von Sovietregierungen geführt haben, ist entschieden zu verneinen. Angesichts der auch von sozialistischer Seite zugegebenen Tatsache, daß die Behörden tun, was in ihren Kräften liegt, um die Not zu lindern, sollte die Presse aller Parteien zu beruhigen statt zu verhetzen suchen. Weder Waffen, noch Bomben, weder Bolschewismus, noch Sovietregierungen werden imstande sein, die Forderungen der Arbeiterschaft zu befriedigen. Das zeigt uns das Beispiel Rußlands leider deutlich genug. So lange ein Tropfen Blut in unsern Adern rollt, werden wir Stellung nehmen gegen die Bestrebungen des Bolschewismus. Es darf den bürgerlichen Kreisen nicht verargt werden, wenn sie der [p. 1326] Aufhebung des Truppenaufgebotes entgegentreten; es hängt vom Momente ab, ob unsere Sozialdemokraten die Bolschewiki abschütteln, oder sich mit ihnen solidarisch erklären. Die Bemühungen der bürgerlichen Kreise zur Versöhnung und zur Erfüllung der sozialen Postulate sind auf sozialdemokratischer Seite von jeher einer unverständlichen Opposition begegnet. Die Bürgerwehr entspringt dem Willen zur Abwehr widerrechtlicher Angriffe; sie ist die Antwort auf ergangene Drohungen und verschwindet, sobald Angriffe und Drohungen aufhören.
Der Redner schließt sein Votum mit einem Appell an alle Ratsfraktionen auf ruhiges und friedliches Zusammenarbeiten am sozialen Wohl.
Der Vorsitzende richtet an den Rat die Frage, ob er mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ablauf der üblichen Sitzungsdauer und auf den Umstand, daß noch viele Redner eingeschrieben sind, die Diskussion über die Interpellation heute zu Ende führen wolle.
Der Rat beschließt endgültige Erledigung in der heutigen Sitzung.
Prof. Dr. Rütsche erhält das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Seinem Ausspruch „Verbrecherbanden" wurde ein ganz unrichtiger Sinn untergeschoben. Er meinte damit keineswegs die Arbeiterschaft, sondern jene organisierten Verbrecherbanden, die sich anläßlich der Streike überall in der Stadt Zürich herumtreiben und auf verbrecherische Handlungen ausgehen. Der Redner ist der bestimmten Überzeugung, daß die Mehrheit unserer Arbeiterschaft den Bolschewismus ablehnt.
Caderas - Zürich glaubt, der Rat werde heute über Punkt 1 der Interpellation nicht zu einer Verständigung gelangen. Der Standpunkt der Regierung über die Bildung von Bürgerwehren wird zum Bürgerkrieg führen. Auch in Zürich wird aus dieser Neuerung nichts gutes kommen. Die Arbeiterschaft ist in der Mehrheit; auch sie wird sich militärisch organisieren und bewaffnen. Von einem Entgegenkommen gegenüber der Arbeiterschaft; war bis jetzt nichts zu spüren; man spricht schöne Worte, ohne sie in die Tat umzusetzen.
Forster - Zürich bemerkt, wenn es den bürgerlichen Kreisen und der Regierung mit den sozialen Reformen ernst [p. 1327] gewesen wäre, hätten sie nicht erst das Bekanntwerden der Postulate des Oltener Aktionskomitees abwarten müssen. Man hat das Truppenaufgebot in einem Zeitpunkt gefordert und angeordnet, da in der Arbeiterschaft noch keine Ahnung von einem politischen Putsche bestand. Die bürgerliche Presse frischt die gegenteilige Behauptung immer von neuem auf, in der Absicht, es gehe damit, wie mit den Anpreisungen gewisser Schwindelartikel, sie werden schließlich vom Publikum geglaubt. Die Bemerkung von Prof. Rütsche über einen „jämmerlich zusammengebrochenen Streik" ist durchaus unzutreffend; der Streik ist abgebrochen worden, um den Bürgerkrieg zu vermeiden. Mit seinem Vorgehen hat das Oltener Aktionskomitee mehr Verantwortlichkeitsgefühl dokumentiert, als die Zürcher Regierung. Oberst Sonderegger hat sich der Kritik, die in der Konferenz der Fraktionen über ihn hätte ergehen können, durch unvermittelten Weggang entzogen. Mit seiner Stellungnahme zum Streikpostenstehen hat sich Sonderegger wiederholt in Widersprüche verwickelt. Man betont immer, das Aufgebot richte sich nicht gegen die organisierte Arbeiterschaft; die bürgerliche Presse hat aber, als sie nach den Kantonsratsverhandlungen von Umsturzversuchen sprach, immer die gesamte Arbeiterschaft miteinbezogen. Die Verhetzung ging in bürgerlichen Kreisen so weit, daß sich ein Nationalrat in St. Gallen zu der Pressenotiz verstieg, die Arbeiterschaft habe an der Bürgerschaft in Zürich eine Bartholomäusnacht geplant. Solcher Volksbetrug geht von der bürgerlichen Presse aus, und dabei schimpft man über die Hetze des „Volksrecht"! Das Bekenntnis von Nationalrat Platten über seine Stellungnahme zum Bolschewismus braucht nicht das der Arbeiterschaft im allgemeinen zu sein; wir achten Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Sozialdemokratie hat bis jetzt gezeigt, daß sie sich auf dem Boden von Verfassung und Gesetz bewegen will. Der Streik ist eine legale Waffe. Wenn bei Streiken Ausschreitungen vorkamen, waren sie den Mißgriffen der Polizei zuzuschreiben. Die Sozialdemokratie wird sich auch in Zukunft vom Kampf um den Aufstieg der Arbeiterschaft zu einer höhern Stufe der Kultur von den bürgerlichen Parteien nicht abdrängen lassen; sie sieht aber in der gegenwärtigen Haltung der bürgerlichen Presse, in Militäraufgeboten und Provokationen aller Art den Versuch, die Arbeiterschaft vor einen blutigen Entscheid zu stellen.
[p. 1328] Gattiker - Richterswil bemerkt, auf der Landschaft sei die Interpellation Reithaar, schonend gesagt, als eine Taktlosigkeit beurteilt worden. Der Interpellant hat gewisse Ausführungen ohne Zweifel den Mitteilungen des Genossen Hiltebrand in Richterswil entnommen, jenes Ratsmitgliedes, dessen Vorgehen in erster Linie der Bildung von Bürgerwehren in den Seegemeinden gerufen hat. Hiltebrand hat als Anführer der streikenden Arbeiter die von Chur kommenden Personenzüge in Richterswil angehalten und dadurch viele am Streik unschuldige und unbeteiligte Privatpersonen schwer geschädigt. Er hat sich mit einigen Maulhelden als Arbeiter- und Soldatenrat aufgespielt und den Gemeinderat für abgesetzt erklärt. In Bäch, Wollerau und Wädenswil kam es auf seine Veranstaltungen hin zu schlimmen Auftritten und Ausschreitungen. Es war nicht der Typographenbund, der das Erscheinen der Zeitungen verhinderte; in Richterswil war es Genosse Hiltebrand, der dem Sprechenden als Vorstandsmitglied der Buchdruckerei erklärte, Gesetz und Verfassung seien aufgehoben, man habe sich danach einzurichten. Daß Putsche bevorstanden, hat man im sozialistischen Lager sehr wohl gewußt, und das auch da und dort ausgesprochen; nicht alle waren so verschwiegen wie Forster, Hiltebrand hat ganz unverblümt aus der Schule geschwatzt. In Richterswil war man einfach gezwungen, zur Bürgerwehr zu greifen, wollte man nicht Dinge erleben, wie sie uns nur aus Rußland ähnlich berichtet worden sind. Solange Leute von der Sorte dieses Hiltebrand von sozialistischer Seite geschützt werden, kann allerdings an eine Verständigung mit den bürgerlichen Parteien nicht gedacht werden.
Büchi - Elgg ist der Ansicht, mehr als 90 der Arbeiter haben nicht gewußt, warum überhaupt gestreikt wurde. So harmlos, wie sie geschildert wurde, war auch die Situation in Elgg nicht. Die Ladenbesitzer haben nicht umsonst vom 9. bis 13. November ihre Lokale geschlossen gehalten. Zu schlimmem Ausschreitungen ist es wohl deshalb nicht gekommen, weil man ein paar unreifen Köpfen handgreifliche Belehrungen applizierte. Bezüglich der Berechtigung und der Notwendigkeit der Bürgerwehr steht der Redner ganz zum Standpunkt der Regierung.
[p. 1329] Burkhard - Hombrechtikon erinnert an die Gewaltakte, die nicht nur in Zürich und Winterthur, sondern auch in Landgemeinden vorkamen, und daran, wie sich die Polizei tätliche Beleidigungen und Schmähungen gefallen lassen mußte, als noch kein Militär da war. Nicht nur in der Landwirtschaft, in den weitesten Kreisen des Volkes und auch denen der besonnenen Arbeiterschaft wurde es freudig begrüßt, daß der Regierungsrat fest blieb im Bestreben, Ruhe und Ordnung zu sichern. Die Bürgerwehren sollen bestehen und ausgebaut werden, damit sie in Funktion treten können, wenn Not an Mann kommt. Das ist der Wille der Mehrheit des Volkes. Wer das nicht begrüßt, beweist, daß er etwas Unlauteres im Schilde führt. Daß der Platzkommandant von Zürich den ihm vom Bundesrat und von der Armeeleitung erteilten Auftrag gewissenhaft erfüllte, gereichte ihm zur Ehre und der Stadt Zürich zum Heil.
Prof. Dr. Gasser - Winterthur findet, die Maßnahmen der Regierung seien von deren Standpunkt aus zu begreifen; sie haben aber das Gegenteil dessen erreicht, was sie beabsichtigten. Dieses Truppenaufgebot war und bleibt eine Unklugheit; sein Erfolg war der Generalstreik mit seinen Konsequenzen. Daß bei einer derartigen Aktion die Phantasie einzelner zu Dingen führte, die nicht im Sinn der Aktion lagen, ist nichts besonderes; das war immer so. Die Presse aber hätte sich nicht dazu hergeben sollen, die Aktion immer mehr zu verschleiern und eine noch schärfere Stimmung zu schaffen, die schließlich dazu führte, die Führer, welche im Auftrage der Arbeiterschaft handelten, vor den Richter zu schleppen. Die Weltgeschichte hat gezeigt, daß die Partei, welche ein solches Vorgehen begünstigt, das Zutrauen der Allgemeinheit verliert und es verunmöglicht, daß eine solche Aktion im Zeichen des Friedens durchgeführt werden kann. Wenn im „Volksrecht" das Bolschewikiregiment verteidigt wird, muß auch das begriffen werden. Im allgemeinen werden unserm Publikum aus Rußland nur Schauergeschichten erzählt; das „Volksrecht" entwirft aber seinen Lesern aus den ihm zufließenden Quellen ein ganz anderes Bild dieses Rußland. Es liegt in der Aufgabe des „Volksrecht", ein Gegenbild zu bieten zu den Schilderungen, welche die bürgerliche Presse entwirft. Damit ist noch gar keine Zustimmung zu den Vor- [p. 1330] gängen in Rußland ausgesprochen. Die Sozialdemokratie arbeitet für den Sozialstaat und wünscht, in diesen Bestrebungen von den bürgerlichen Kreisen unterstützt zu werden. Wenn es den bürgerlichen Parteien mit der Erfüllung der sozialen Probleme ernst ist, dann sollte es möglich sein, die große Katastrophe, der wir entgegengehen, zu vermeiden. Trotz Bürgerwehren und Truppenaufgeboten wird die Arbeiterschaft für ihre Forderungen weiterkämpfen. Dem Bolschewismus wird nur dadurch die Spitze gebrochen werden können, daß die bürgerlichen Kreise auf ihre alten Vorrechte verzichten und am Sozialstaat mitarbeiten.
Schärer - Erlenbach stellt als Arbeitgeber aus eigenen Erfahrungen fest, daß der Generalstreik durchaus nicht so harmlos verlief, wie von sozialdemokratischer Seite geschildert wurde. Wenn man heute auf alle Vorkommnisse zurückblickt, haben die bürgerlichen Kreise nicht zu schwarz gesehen. Wir sind für ausreichende, der heutigen Teuerung angemessene Löhne und für den Achtstundentag, sofern er international eingeführt wird; wir verlangen aber den Schutz der Arbeitswilligkeit.
Dr. Enderli - Zürich steht mit seiner Partei heute noch auf dem Standpunkt, daß die Situation in der Woche vor dem 11. November so war, daß es doch möglich gewesen wäre, das Truppenaufgebot zu verhindern. In der Zwischenzeit sind nun Dinge vorgekommen, welche die Lage nicht so harmlos erscheinen lassen, wie man sie damals glaubte beurteilen zu dürfen. Man braucht nur an das Bekenntnis Plattens in der Bundesversammlung, daß er entschiedener Bolschewist sei, zu denken, um zur Erkenntnis zu kommen, daß sich im geeigneten Moment ein großer Teil der schweizerischen und vorab der zürcherischen Arbeiterschaft zum Standpunkt ihres ersten Sekretärs stellen wird. In einem mit russischem Gelde herausgegebenen Buch entwickelt dieses Mitglied des Nationalrates mit aller Nacktheit, was der russische Bolschewismus will. Der Bolschewismus will an Stelle der bürgerlichen Kreise die Diktatur des Proletariats. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes soll die rücksichtsloseste Gewalt dienen. Wenn der Sekretär der schweizerischen Arbeiterpartei solche Grundsätze propagiert, so ist damit zu rechnen, daß ein großer Teil der Arbeiterschaft sie in die Tat umzusetzen bestrebt sein wird. Mit dem Abbruch des Streiks waren viele sozialistische und [p. 1331] gerade die leitenden Kreise nicht einverstanden; das bewiesen die Ereignisse beim Eintreffen des Beschlusses des Oltener Aktionskomitees am 13. November. Nun ist aber seither in allen Kreisen eine Ernüchterung eingetreten, die der Auffassung Berechtigung gibt, es dürfte die Interpellation wenigstens in dem Sinne unterstützt werden, daß versucht werde, die Truppen sobald als möglich von Zürich wegzuziehen. Man wird mit diesem Standpunkt den Truppen den größten Gefallen erweisen. Vermeiden wir auch jede Gelegenheit, die alten Wunden wieder aufzureißen; diese Gelegenheit wird aber für die Arbeiterschaft immer da sein, so lange sich blitzende Stahlhelme in den Straßen Zürichs zeigen.
Gegenüber den fehlbaren Eisenbahnbeamten hat man einen viel zu großen juristischen Aufwand entfaltet; man kann sich des Eindruckes doch nicht erwehren, daß es sich darum handelt, etwas aus diesen Leuten herauszubringen, was politisch verwertet werden kann.
Widmer - Zürich erklärt im Namen der christlichsozialen Fraktion Zustimmung zum Standpunkt des Regierungsrates. Wir wollen uns dabei nicht in Detailfragen mischen; überlassen wir es der Regierung, welche Stärke des Truppenaufgebotes sie für Zürich als Bedürfnis erachtet. So lange in den uns umgebenden Staaten die wirtschaftlichen und politischen Gärungsprozesse in unveränderter Stärke vor sich gehen, wird für uns ein ausreichender Schutz gegen revolutionäre Bestrebungen dringend nötig sein. Nicht um den Schutz gegen die streikenden Massen, sondern um Sicherung vor der Gefahr der turbulenten Elemente handelt es sich. Darum ist auch die Stellungnahme der organisierten Arbeiterschaft nicht zu begreifen. Die große Zahl der tonangebenden Führer der Arbeiterklasse sitzt heute im Kantonsrat und hätte den legalen Weg der Interpellation oder Motion gegen die ihr unangezeigt erscheinenden Maßnahmen der Regierung wählen sollen, statt dadurch zu demonstrieren, daß sie die Leute durch Streik auf die Straße führte. Der Generalstreik war auch in dem Momente übel angebracht, da die bürgerlichen Parteien des Schweizer Volkes durch Zustimmung zum Nationalratsproporz der Sozialdemokratie ein großes Entgegenkommen zeigten. Wir stehen uns in den Gegenwartspostulaten sehr nahe, sehr fern aber in den Forderungen für die Zukunft. [p. 1332] Wir wollen ausbauen, nicht umstürzen. Der Sozialismus wird aber nicht der geeignete Baumeister sein, das große Gebäude der Volkswohlfahrt aufzurichten. Wir betrachten den Arbeitgeber nicht als einen Gegner der Arbeiterschaft, sondern als ein Glied in der Kette derer, die an der Volkswohlfahrt zu wirken bestimmt sind.
Dünki - Rorbas nimmt den Statthalter des Bezirkes Bülach gegenüber einer Bemerkung des Interpellanten Reithaar in Schutz.
Regierungspräsident Dr. Keller weist nochmals den Vorwurf der Provokation durch das Truppenaufgebot zurück und bemerkt sarkastisch, welch feine Chance sich die Sozialdemokratie dadurch habe entgehen lassen, daß sie dem Truppenaufgebot den Generalstreik folgen ließ, statt mit absoluter Ruhe zu antworten.
Wenn heute mit bewaffneten Arbeiterwehren gedroht wird, so ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Erklärung des Regierungsrates über die Bürgerwehren ganz deutlich dahin geht, es müsse sich um offizielle, unter der Organisation und dem Kommando des Gemeinderates stehende Wehren handeln, nicht aber um außerhalb dieser stehende, freiwillige Organisationen, wie die Stadtwehr eine solche ist.
Dr. A. Schmid hat gegenüber dem Regierungsrat schon wiederholt den Vorwurf des „Spielens mit schönen Worten" erhoben. Dieser Anschuldigung gegenüber darf mit offenem Visier gesagt werden, daß der Regierungsrat nicht mit leeren Worten, sondern mit Taten aufgetreten ist. Er hat die Vorlage über die Brotverbilligung eingebracht, den Entwurf über das Frauenstimmrecht vorgelegt; er steht an der Ausarbeitung eines Gesetzes über den Achtstundentag. Der Regierungsrat hat auch nicht gehetzt; er ist dem im Kantonsrat abgegebenen Versprechen, für öffentliche Ruhe und Ordnung zu sorgen, nachgekommen. Den Ausführungen von Dr. Enderli fehlt die Konsequenz. Gerade aus den Gründen, die Dr. Enderli aufgeführt hat, hält der Regierungsrat die Fortdauer des Truppenaufgebotes in beschränktem Umfange auch jetzt noch für notwendig.
Interpellant Reithaar kritisiert im Schlußwort einzelne Bemerkungen von Vorrednern. Über die Absichten der [p. 1333] Bürgerwehren scheint die Regierung nicht gut orientiert zu sein. Die Auskunft der Regierung zu den Fragen 1 und 2 hat den Interpellanten in der Hauptsache befriedigt, nicht so die Ausführungen zu den Ziffern 3 und 4 der Interpellation.
Damit ist die Interpellation erledigt.