
| Signatur | StAZH MM 24.64 KRP 1949/106/0768 |
| Titel | Gesetz über die zusätzliche Förderung des Wohnungsbaues (Antrag des Regierungsrates vom 9. September 1949 und abgeänderter Antrag der Kommission vom 4. November 1949) (172) (Traktandum 5). |
| Datum | 14.11.1949 |
| P. | 1949–1956 |
[p. 1949] J. Peter - Zürich referiert namens der Mehrheit der Kommission und beantragt Eintreten. Der vorliegende Gesetzesentwurf trägt dem Umstande Rechnung, daß eine weitere Förderung des Wohnungsbaues notwendig ist. Es besteht immer noch eine hartnäckige Wohnungsnot. In der Stadt Zürich ist der Leerwohnungsbestand lediglich 0,03%. Ein rascher Abbruch der Wohnungssubventionierung würde dazu führen, daß für die minderbemittelten Kreise keine neuen Wohnungen mehr zur Verfügung stehen. Der plötzliche Abbruch der öffentlichen Hilfe hätte auch einen Rückgang der Bautätigkeit zur Folge. Statt bis 5000 Neuwohnungen würden jährlich nur noch ca. 1000 Wohnungen erstellt Der Anteil des nichtsubventionierten Wohnungsbaues an der Gesamtproduktion ist allgemein zurückgegangen, in Zürich auf 24,7 und in Winterthur auf 11,4. Der Übergang vom subventionierten auf den nichtsubventionierten Wohnungsbau sollte allmählich erfolgen. Der Rückgang der Wohndichte von 4,9 Personen im Jahre 1908 auf 3,4 Personen im Jahre 1948 ist auf die Verkleinerung der Familien zurückzuführen. Die Zahl [p. 1950] der Verheirateten hat stark zugenommen. Mit den vorgesehenen neuen Beiträgen können jährlich 1000 Wohnungen subventioniert werden. Das ist ein Minimum, um die billigen Altwohnungen, die dem Häuserabbruch zum Opfer fallen, zu ersetzen.
Dr. Brunner - Zürich beantragt für die Minderheit Nichteintreten. Er bekennt sich als Gegner der Subventionen und bezeichnet dieselben als Krebsübel der Wirtschaft. Sie üben eine lähmende Wirkung aus und beeinträchtigen das normale Spiel der Kräfte. Im kantonalen Wohnungsbaubüro sind 20 Angestellte beschäftigt, die entbehrt werden könnten. Ferner kommen auch da und dort mißbräuchliche Subventionsbezüge vor. Mit der Gewährung von Darlehen ist der Sprechende einverstanden. Man darf bei der Beurteilung der Situation nicht ausschließlich von der heutigen Lage auf dem Wohnungsmarkt ausgehen. Es deuten alle Anzeichen darauf hin, daß sieh die Wohnungsnot lockert. Büros, gewerbliche Räume und Einzelzimmer, ebenso teure Wohnungen sind heute schon wieder leichter erhältlich. Das sind deutliche Zeichen der Entspannung der Wohnungsmarktlage. Daneben rechnet man mit einem Abflauen der Hochkonjunktur. Mit dem Eintreten von Krisenzeiten würde die Wohndichte wieder zunehmen, sodaß bald wieder genug Wohnungen vorhanden sein würden. Während 1939 auf 1000 Einwohner 278 Wohnungen benötigt wurden, sind es heute 295 Wohnungen. Bei einem Rückgang auf jene Wohndichte ergäben sich in der Stadt Zürich mit einem Schlage 6500 leere Wohnungen. Der Staat sollte nicht dazu da sein, für das vermehrte Wohnungsbedürfnis aufzukommen. Während 1930 ein Leerwohnungsbestand von 0,7% ausgewiesen wurde, stieg derselbe bis 1932 auf 3,4%. Auch heute kann sieh die Wohnungsmarktlage ebenso rasch entspannen. Von einem raschen Abbruch der Wohnbauförderung ist nicht die Rede, denn es stehen für das nächste Jahr noch 3,6 Millionen Franken zur Verfügung. Zudem ist das Bauen um 10–20% billiger geworden. Es sollen auch nicht mehr Stundenlöhne von 8–12 Franken bezahlt werden, wie dies im „Volkrecht“ vom 12. Juni 1948 veröffentlicht wurde. Wir dürfen nicht übersehen; daß der seiner zeitige 25-Millionen-Kredit nur knapp angenommen wurde.
Mäder - Dübendorf gibt die Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion bekannt. Die vorgesehene Lösung stellt bereits eine Herabsetzung der Beiträge dar. Das Rezept von [p. 1951] Dr. Brunner läuft auf eine Steigerung der Mietzinse hinaus und muß abgelehnt werden. Soweit die Preissenkung auf Kosten der Gewinnmarge geht, kann sie begrüßt werden, nicht aber, wenn sie auf Kosten der Löhne gehen soll. Zu große Erwartungen dürfen an die Verbilligung nicht geknüpft werden. Vom Standpunkt der Wohnungsbeschaffung aus würde sich ein größerer Kredit durchaus rechtfertigen. Die sozialdemokratische Fraktion behält sich vor, bei der Detailberatung noch Abänderungsanträge zu stellen.
Gemperle - Zürich ist namens der Fraktion der PdA für Zustimmung, vorbehältlich der Annahme seines Minderheitsantrages zu § 1. Es handelt sich bei der Opposition um einen Teilangriff der Reaktion auf das Preis-Lohngefüge. Die Kriegsschulden sollen nicht auf die wirtschaftlich schwachen Kreise abgewälzt werden, wie dies von den öffentlichen Meinungsfabriken Büro Büchi und Trumpf Bur angestrebt wird. Die Wohnungsnot ist eine Tatsache, die sich nicht wegwischen läßt. Der Redner zitiert u. a. auch die „Neue Zürcher Zeitung“ vom 4. Oktober 1949, worin diese Tatsache anerkannt wird. Der Wohnungsbau drängt sich auch als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf. Die Anträge von Kommission und Regierung gehen zu wenig weit. Bei richtiger Aufklärung der Stimmberechtigten wird auch die vom Sprechenden für die Detailberatung angekündigte Erhöhung des Kredites angenommen.
Gerteis - Winterthur erinnert daran, daß in der Kommission alle Vertreter für die Vorlage einstanden mit Ausnahme von Dr. Brunner, der eine schlechte Sache vertritt. Der nicht subventionierte Wohnungsbau soll nicht verdrängt werden, es müssen aber auch Wohnungen für jene Kreise geschaffen werden, die nicht so hohe Mietzinse aufbringen können. In Arbeiterkreisen sind heute viele Wohnungen überbelegt. Ohne größere Zuschüsse lassen sich heute billige Wohnungen gar nicht bauen.
Duttweiler -Rüschlikon stellt fest, daß sich die Vorlage in vernünftigem Rahmen bewege. Er begrüßt die Gewährung von niedrig verzinslichen Darlehen. Der Subventionsweg ist heute überholt. Seinerzeit war allerdings die Subventionierung richtig, nur wurde sie übertrieben und es kam auch zu Mißbräuchen. Subventionen und staatliche Planwirtschaft stehen der Korruption zu Gevatter und der Bürger hat dafür zu zahlen. Es wäre aber trotzdem nicht richtig, von [p. 1952] einem Extrem ins andere zu verfallen. Mit dem Wohnungsbauproblem ist heute bereits die Arbeitsbeschaffung verbunden. Der Redner beanstandet die schikanösen Bauvorschriften der Gemeinden und übt auch Kritik an der bauverteuernden Praxis bei den Plattenlegern, Anschlägern und Gipsern. Jeder anständige Arbeiter ist selbst darüber empört, daß pro Tag nur ein bestimmtes Arbeitspensum bewältigt werden darf. Die Privilegien einzelner Kategorien von Bauarbeitern müssen abgeschafft werden. Nachdem vor zwei Jahren der 25 Millionen-Kredit bewilligt wurde, müssen wir heute bei wenig veränderten Verhältnissen auch 2 Millionen zustimmen.
Spieß - Uhwiesen führt aus, die Bauernfraktion stehe auf dem Standpunkt, daß mit der Förderung des Wohnungsbaues nicht plötzlich abgebrochen werden dürfe. Sie ist deshalb für Eintreten. Der Redner befürwortet die Beschränkung der Vorlage auf zwei Jahre.
Bopp - Kilchberg repliziert auf die Ausführungen von Dr. Brunner, die er einer guten Sache unwürdig erachtet. Er legt die Verhältnisse in Kilchberg dar. Weil der private Wohnungsbau versagte und das genossenschaftliche Vorgehen nicht in Fluß kam, mußte die Gemeinde zum kommunalen Wohnungsbau übergehen. Die von Duttweiler entwickelte Idee des Wohnungsaustausches ist nicht realisierbar. Es ist eine bedauerliche Tatsache, daß Familien mit Kindern von den Hauseigentümern als Mieter abgelehnt werden.
Brunner - Winterthur ist namens der demokratischen Fraktion für Eintreten und für einen allmählichen Abbau der Subventionen. Nachdem schon so große Aufwendungen für die Wohnbauförderung gemacht wurden, dürfen wir die Endphase nicht ablehnen. Der Redner zweifelt, daß das private Baugewerbe den Anforderungen genügen könnte. Der Baudirektor hat sich um die Förderung des Wohnungsbaues gute Verdienste erworben.
Hug - Zürich erklärt, die christlichsoziale Fraktion stimme der Vorlage im Sinne einer Auslaufaktion zu. Er begrüßt die vorgesehenen Darlehen. Auf diese Weise wird der Erwerb von Eigenheimen erleichtert. Die Mietzinsdifferenz zwischen Alt- und Neuwohnungen ist zu groß. Eine gewisse Steigerung der Mietzinse für Altwohnungen hätte günstige Wirkungen gezeitigt. Auch die Gewährung von Woh- [p. 1953] nungsbeihilfen wäre zu empfehlen. Es ist richtig, daß bei den Plattenlegern seitens der Gewerkschaften eine einseitige Bautenkontrolle durchgeführt wird, die in dem Auswirkungen auf die Leistung drückt und die Preiste steigert.
Vizepräsident Zimmermann übernimmt den Vorsitz.
Dr. HäberIin - Zürich zieht Vergleiche zwischen der Aktion des Bundes und des Kantons. Es ist nicht zutreffend, daß die private Initiative auf dem Gebiete des Wohnungsbaues versagt hat, sonst würden wir uns in einer Katastrophe befinden. Der heutige Wohnungsmangel rührt nicht von einer ungenügenden Produktion, sondern von einem übersteigerten Wohnungsbedarf her. Noch nie wurden so viel Wohnbauten erstellt wie 1947 und 1948. An dieser Produktion hat der private Wohnungsbau einen großen Anteil. Wenn es der privaten Sauwirtschaft nicht möglich war, den Bedarf vollständig zu decken, ist nicht mangelnde Initiative schuld, sondern, wie es in einer Weisung des Stadtrates von Zürich 1947 hieß, der Mangel an Baumaterialien und Arbeitskräften. Als die private Bautätigkeit zurückging, traten nicht etwa die Genossenschaften in die Lücke, sie wollten die Risiken nicht übernehmen und verlangten Subventionen. Der Redner ist gegen die Fortsetzung der eidgenössischen Wohnbausubventionen, da sich bei einem Subventionsansatz von nur 5% die damit verbundenen Umtriebe nicht lohnen. Die Förderung des Wohnungsbaues soll in erster Linie Sache des Kantons und der Gemeinden sein. Mit einer Minderheit der freisinnigen Fraktion befürwortet der Sprechende die Vorlage als Auslaufaktion. In zeitlicher Limitierung wie in der Bemessung des Kredites ist eine weise Zurückhaltung angezeigt.
Loepfe - Winterthur bezeichnet die Wohnungsnot als Folge des Krieges als eine Angelegenheit des ganzen Kantons. Die realen Tatsachen zwingen zur Hilfeleistung. Winterthur hat heute noch 90 Notwohnungen. An Dr. Brunner gerichtet, erklärt der Sprechende, daß die Stimmung gegen die Subventionen von den Kreisen gemacht wurde, die den Staat unterhöhlen. Im Kanton Zürich sind keine Mißbräuche [p. 1954] von Wohnungskrediten vorgekommen. Die Ausführungen von Dr. Brunner zeigen einen elenden nackten Egoismus und stellen eine große Gemeinheit dar. Es ist zu bedauern, daß der Regierungsrat keinen höhern Kredit verlangt bat.
Prof. Schoch - Zürich erklärt, in der freisinnigen Fraktion bestehe mehrheitlich die Auffassung, wie sie im Expertenbericht festgelegt ist. Die Subventionen können nicht sofort abgebrochen werden. Der Redner stimmt namens der Fraktionsmehrheit dem Vorschlag des Regierungsrates zu. Persönlich würde er den Kommissionsantrag mit den höheren Darlehen vorziehen. Es sind vor allem ältere Leute, die schwer haben, eine ihrem Einkommen angepaßte Wohnung zu finden. Die Steigerung des Leerwohnungsbestandes von 1930 auf 1932 war nur möglich, weil der Wohnungsbau mit 19 Millionen Franken subventioniert wurde. Weil die Vorlage in der Volksabstimmung gefährdet ist, wäre es wünschbar, wenn im Kantonsrat eine Einigung erzielt werden könnte. Eine Steigerung der Mietzinse würde neue Lohnforderungen nach sich ziehen.
Präsident Dr. Häberlin übernimmt wieder den Vorsitz.
Günthart - Buchs ist für Eintreten in dem Sinne, daß es sich bei der heutigen Vorlage um eine endgültige Übergangsregelung handeln soll. Die Subventionierung diente nicht ausschließlich der Verbilligung, sondern förderte anderseits auch die Verteuerung. Das Absinken der Wohndichte hat die Wirkung, daß andere persönliche Ansprüche zurückgestellt werden müssen.
Dr. Zumbühl - Zürich stimmt dem regierungsrätlichen Antrag zu und lehnt sämtliche abweichenden Anträge ab. Der Abbau der Staatsinterventionen auf dem Gebiete des Wohnungsbaues ist ein komplexes Problem. Die Wohnungsnot kann nicht bestritten werden.
Schmid - Zürich zitiert das heutige „Volksrecht“, in dem einfachere und billigere Wohnungen verlangt werden. Er geht mit dieser Forderung einig. Der Höhepunkt der Wohnungsnot ist vorbei. Er ist deshalb gegen Eintreten. Es [p. 1955] gibt Hunderte von alleinstehenden Frauen, die in ihren großen Wohnungen bleiben. Während der Konjunktur ist im Baugewerbe von Arbeitnehmern und Arbeitgebern schön verdient worden. Die Anlagekosten eines Hauses bestehen zu 95% aus Lohnkosten. Der Redner legt dar, daß es heute möglich ist, ohne Subventionen Dreizimmerwohnungen für Mieten von Fr. 125.– und Vierzimmerwohnungen für solche von Fr. 140.– zu erstellen. Die ausländischen Baumaterialien haben sich wesentlich verbilligt. Das Baugewerbe ist heute aufgebläht und muß gewisse Rückbildungen vornehmen.
Es muß mit den Finanzen vorsichtiger umgegangen werden. Gegen die Subventionen besteht heute ein allgemeines Mißbehagen. Diese wirken preisverteuernd. Es wäre vor allem angezeigt, daß Genossenschaften mit Millionenreserven auf die Subventionen verzichten. Der schweizerische Bau- und Holzarbeiterverband, der am Vierwaldstättersee ein Ferienheim für 2,5 Millionen Franken erstellt, hat sich nicht geschämt, in Meilen eine Subvention von Fr. 50 000.– zu verlangen und auf das Bauen zu verzichten, als dieser Betrag nicht zugesichert wurde. Die Gewerkschaften könnten ihre Mittel als Darlehen für den Wohnungsbau einsetzen, ebenso die Industrie. So gibt es noch weitere Möglichkeiten, um ohne Subventionen auszukommen. Der Redner ist deshalb für den Antrag von Dr. Brunner.
Schärer - Erlenbach schließt sich den Ausführungen von Dr. Häberlin an. Zum Ausgleich der Auswirkungen der Abwertung müssen unsere Leistungen gesteigert werden, wenn wir nicht zur Preisinsel werden und in die Inflation hineinschlitteln wollen. Heute wäre eine günstige Gelegenheit, mit den Bausubventionerung aufzuhören, weil die Baupreise nicht mehr weiter steigen. Der Redner unterstützt den Antrag von Dr. Brunner.
R. Meyer - Zürich erachtet die Kommissionsvorlage angesichts der wirtschaftlichen Situation als gerechtfertigt. Mit den Mitteln der Gewerkschaften ist auch auf dem Gebiete des Wohnungsbaues positive Arbeit geleistet worden. Überdies sind es weitgehend Gelder, die für Sozialeinrichtungen reserviert bleiben müssen.
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß noch sieben Redner eingeschrieben sind und beantragt, die Rednerliste zu schließen.
[p. 1956] Frei - Zürich stellt den Gegenantrag.
Der Rat entscheidet sieh mit 72 gegen 30 Stimmen für Schluß der Rednerliste.
Hier werden die Beratungen um 12.20 Uhr abgebrochen.
Nächste Sitzung in einer Woche.
Zürich, den 14. November 1949.
Der Protokollführer:
E. Gugerli.
Vom Kantonsratsbüro in seiner Sitzung vom 20. Januar 1950 genehmigt.