Signatur | StAZH MM 24.78 KRP 1969/055/0421 |
Titel | Mitteilungen |
Datum | 10.02.1969 |
P. | 2139–2149 |
[p. 2139] 1. Die Musikhochschule und das Konservatorium laden die Mitglieder des Kantonsrates zum Schlusskonzert auf Samstag, den 22. März 1969, in die Tonhalle freundlich ein.
Der Vorsitzende dankt bestens für diese Einladungen. Die Ratsmitglieder werden mit der Einladung zur nächsten Sitzung Bestellformulare für Eintrittskarten erhalten.
2. Vorlage 1510, Verfassungsgesetz über die Änderung von Art. 16 der Staatsverfassung (Frauenstimmrecht in Gemeindeangelegenheiten) wird zur Vorberatung an eine Kommission von 15 Mitgliedern gewiesen.
3. Vorlage 1511, Beschluss des Kantonsrates über die Erhöhung der jährlichen Beiträge und die Gewährung eines einmaligen Beitrages an das Schweizerische Sozialarchiv, wird zur Vorberatung der Staatsrechnungsprüfungskommission überwiesen.
4. Vorlage 1512, Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Kredites für die Erstellung eines Praktikum-Pavillons beim Kollegiengebäude der Universität für das Zoologisch vergleichend-anatomische Institut, wird zur Vorberatung an die Staatsrechnungsprüfungskommission gewiesen. [p. 2140]
5. Vorlage 1513, Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung des Sitzungsgeldes und der Reiseentschädigungen für Mitglieder des Kantonsrates, wird auf die Geschäftsliste der nächsten Sitzung gesetzt werden.
6. Vorlage 1516, Beschluss des Kantonsrates über die Volksinitiative für die Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern, wird zur Vorberatung einer Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen.
7. Karl Kübler - Andelfingen hat am 2. Dezember 1968 folgende Kleine Anfrage eingereicht:
Vor wenigen Tagen haben verschiedene Zeitungen berichtet, dass eine Arbeitsgruppe, die sich in Schaffhausen gebildet hat, einen Alternativ-Vorschlag zur Frage einer Hoch- oder Tiefbrücke über den Rhein zwischen Flurlingen und Schaff hausen, ausgearbeitet habe.
Weiter wurde in diesen Zeitungsartikeln geschrieben, dass der zürcherische Baudirektor, Regierungsrat Alois Günthard, diesen Vorschlag begrüsse.
Ich frage den Regierungsrat an:
1. Entspricht es der Tatsache, dass der Vorschlag der Arbeitsgruppe Graf, Nägeli, Winzeler, Schaffhausen, der keine Rheinbrücke zwischen Flurlingen und Schaffhausen vorsieht, den zürcherischen Behörden zur Vorprüfung bzw. zur Stellungnahme vorgelegt worden ist?
2. Begrüsst der Regierungsrat diese Projektierung als einen geeigneten Vermittlungsvorschlag?
3. Ist der Regierungsrat bereit, zugunsten dieser Lösung beim Bundesrat vorzusprechen?
Der Regierungsrat antwortet wie folgt:
Seit Jahren gehen die Auffassungen der Kantone Zürich und Schaffhausen darüber auseinander, ob die Nationalstrasse N 4 zwischen Flurlingen und Schaffhausen mit einer Hoch- oder Tiefbrücke über den Rhein geführt werden soll. Eine private Schaffhauser Arbeitsgruppe ist vor kurzem mit dem neuen Vorschlag an die Öffentlichkeit getreten, den Rhein bei Nohl statt im Raume Flurlingen zu überqueren. Der generell gehal- [p. 2141] tene Vorschlag wurde orientierungshalber dem Baudirektor gezeigt. Zu einer Stellungnahme wurden weder der Regierungsrat noch die Baudirektion eingeladen. Die Schaffhauser Regierung hat bis heute den Vorschlag der Arbeitsgruppe nicht übernommen.
Das Eidgenössische Amt für Strassen- und Flussbau sucht im Auftrage beider Regierungen nach einer verantwortbaren Rheinüberquerung. Es hat anfangs Januar 1969 auf Grund genauer Abklärungen den Baudirektionen eine mittlere Lösung zwischen Flurlingen und Schaffhausen unterbreitet. Vor weiteren Stellungnahmen ist dieser Vorschlag zu prüfen und es ist abzuwarten, ob auf seiner Basis eine Einigung gefunden werden kann.
8. Edwin Trachsler - Wiesendangen hat am 16. Dezember 1968 folgende Kleine Anfrage eingereicht:
Anlässlich eines kürzlichen Öltankwagen-Unfalles auf dem Bahnübergang Pfungen–Embrach wurden mehrere tausend Liter Schweröl verschüttet.
Die öldurchtränkte Erde musste weggeführt werden. Auf dem Unfallplatz erschienene Beamte des kantonalen Amtes für Gewässerschutz liessen auf einem privaten Garagevorplatz eine provisorische Deponie errichten.
Ich frage den Regierungsrat an, ob im Interesse des Gewässerschutzes nicht dezentralisiert in staatseigenen Gruben betonierte Plätze mit Ölwannen erstellt werden könnten?
Solche Plätze sollten den zuständigen Stellen (Polizei, Ölwehren) bekannt sein, um den Wegtransport öldurchtränkter Erde sofort und zweckmässig zu ermöglichen.
Der Regierungsrat antwortet wie folgt:
In den letzten Jahren mussten durchschnittlich je ca. 2000 m3 Erde, die bei Unfällen oder fahrlässigen Handlungen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten verunreinigt wurde, ausgehoben werden; sie konnten beseitigt werden, ohne dass daraus Nachteile entstanden wären. Nur beim Unfall eines Öltankwagens, der sich am Abend des 23. Septembers 1968 auf dem Bahnübergang Pfungen–Embrach ereignete, wurde in der Nähe der Unfallstelle eine Zwischendeponie angelegt, da es [p. 2142] nicht möglich war, für die Nacht Transportfahrzeuge in genügender Zahl bereitzustellen. In allen anderen Fällen konnte die verunreinigte Erde direkt abgeführt werden.
Die Abfuhr verseuchter Erde erfolgt seit einiger Zeit nur noch in die staatseigene Deponie bei Ebmatingen, Gemeinde Maur, die sich in geologisch-hydrologischer Hinsicht dazu eignet. Zurzeit wird geprüft, ob die verunreinigte Erde in Trommelöfen ausgebrannt werden kann. Sollte der geplante langfristige Versuch ein positives Ergebnis zeitigen, wird sich die Frage von dezentralisierten Zwischendeponien stellen. Bei der gegenwärtigen Organisation drängt sich deren Anlage nicht auf.
9. Dr. Viktor Jent - Winterthur hat am 18. November 1968 folgende Kleine Anfrage eingereicht:
§ 8 des Gesetzes über die Staatsbeiträge an die Gemeinden und über den Finanzausgleich bestimmt:
«Die zuständige Direktion des Regierungsrates kürzt oder verweigert Staatsbeiträge an Gemeinden, die
a) wiederholt mehr Steuern beziehen, als für die Bedürfnisse eines gesunden Finanzhaushaltes erforderlich sind…»
Auf Grund dieser Bestimmungen erheben sich folgende Fragen:
1. Nach welchen Grundsätzen geht die Direktion des Innern bei der Beurteilung der «Bedürfnisse eines gesunden Finanzhaushaltes» vor?
2. Bestehen Abreden zwischen der Finanzdirektion und der Direktion des Innern über die anzuwendenden Massstäbe?
3. Wenn ja, wie lauten diese?
4. Besteht Gewähr, dass Staatsbeiträge an Gemeinden, die eines besonderen Finanzausgleichs nicht bedürfen, gekürzt werden, sofern wiederholt mehr Steuern bezogen werden, als für die Bedürfnisse eines gesunden Finanzhaushaltes erforderlich sind?
Der Regierungsrat antwortet wie folgt:
1. Das Gesetz über die Staatsbeiträge an die Gemeinden und über den Finanzausgleich vom 11. September 1966 lässt den [p. 2143] Gemeinden, die lediglich zweckgebundene Staatsbeiträge erhalten, hinsichtlich der Festsetzung ihrer Steueransätze freiere Hand als den auf Finanzausgleichsbeiträge angewiesenen Gemeinden. Während die Finanzausgleichsgemeinden nach § 24 dieses Gesetzes grundsätzlich nur zum Bezug der «notwendigen», das heisst zur Deckung ihres gesetzlichen Ausgabenbedarfs benötigten Steuern befugt sind, können die übrigen Gemeinden gemäss § 8 Steuern beziehen, soweit es «die Bedürfnisse eines gesunden Finanzhaushaltes» erfordern. Den Beratungen der damaligen Kommission des Kantonsrates ist zu entnehmen, dass als «ungesund» im Sinne von § 8 des Gesetzes Steuerfuss-Manipulationen betrachtet werden sollen, die durch die finanzielle Situation einer Gemeinde in keiner Weise gerechtfertigt sind und lediglich den Zweck verfolgen, übersetzte Staatsbeiträge zu erlangen. Ob dieser Tatbestand zutreffe, lässt sich nicht auf Grund genereller Richtlinien feststellen, sondern muss im einzelnen Falle unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse ermittelt werden. Dabei ist auf die gesamte finanzpolitische Lage einer Gemeinde, namentlich auf den Bestand an Reserven, auf die Schuldenlast und auf bevorstehende grosse Bauaufgaben Bedacht zu nehmen.
2. Bis jetzt mussten keine Kürzungen oder Verweigerungen von zweckgebundenen Staatsbeiträgen wegen wiederholten übermässigen Steuerbezuges gemäss § 8 des Gesetzes verfügt werden. Dagegen stellte sich kürzlich die Frage, ob eine Gemeinde für ein bestimmtes Jahr übersetzte Steuern bezogen habe. Die Direktionen des Innern und der Finanzen haben diesen Fall gemeinsam erörtert. Der Regierungsrat hat letztinstanzlich den Rekurs eines Stimmberechtigten abgewiesen, der den von der Gemeinde beschlossenen Steueransatz als übersetzt und gesetzwidrig angefochten hatte.
3. Der Regierungsrat und seine Direktionen werden gegen Gemeinden, die wiederholt mehr Steuern beziehen, als für die Bedürfnisse eines gesunden Finanzhaushaltes erforderlich sind, konsequent die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen treffen. Solche Fälle dürften jedoch auch in Zukunft höchst selten eintreten. In der Regel besitzen die Stimmbürger als Steuerzahler alles Interesse daran, nicht zuviel Gemeindesteuern entrichten zu müssen. In den Landgemeinden ist die Festsetzung des Steuerfusses Sache der Gemeindeversammlung. Sodann ist zu beachten, dass die zweckgebundenen Staatsbeiträge gestützt auf die durchschnittliche Steuerbelastung der letzten drei [p. 2144] Jahre berechnet werden, und dass die Beitragsskalen meist Spannen von 5 oder 10 Steuerprozenten aufweisen. Manipulationen des Steuerfusses zum Zwecke der Erlangung übersetzter Staatsbeiträge müssten deshalb betragsmässig ins Gewicht fallen und zudem während mehrerer Jahre durchgehalten werden, damit sie sich voll auswirken könnten. Dadurch wird die Aufdeckung von Verstössen gegen § 8 des Gesetzes über die Staatsbeiträge an die Gemeinden und über den Finanzausgleich erleichtert.
10. Hugo Nützi - Zürich hat am 25. November 1968 folgende Kleine Anfrage eingereicht:
In den letzten Jahren nahm die Verwahrlosung der Schuljugend an der Sekundar-Real-Oberschule und in den Sonderklassen B (Oberstufe) in starkem Masse zu. Zugenommen hat besonders die sittliche Verwahrlosung der Minderjährigen.
Ferner mehren sich Diebstähle und Entwendungen, die nicht mehr als Jugendstreiche betrachtet werden können, sondern bereits an Kriminalität grenzen.
Es wäre in erster Linie Sache der Eltern, ihre Kinder richtig zu erziehen. Aber, wo diese Erziehung fehlt, sollten die Behörden vermehrt einschreiten können. An den genannten Schulen bestehen keine Beobachtungsklassen (Sonderklassen D).
Die Jugendheime sind überfüllt, so dass es sehr schwer fällt, verhaltensgestörte Schüler der letzten Schuljahre in einem Heim unterzubringen.
Ich frage den Regierungsrat an:
1. Ist er bereit, Beobachtungsklassen, wie sie an der Primarschule bestehen, zu unterstützen?
2. Ist er bereit, zusätzliche Heime für Schulpflichtige in den letzten Schuljahren zu schaffen?
Der Regierungsrat antwortet wie folgt:
Auf Grund des vom Erziehungsrat am 2. November 1965 erlassenen Sonderklassenreglementes können auf allen Stufen der Volksschule Sonderklassen errichtet werden, auch solche für Kinder mit Schul- und Verhaltensschwierigkeiten (Sonder- [p. 2145] klasse D). Somit besteht auch die Möglichkeit der Bildung solcher Sonderklassen an der Oberstufe. Wenn bis heute Sonderklassen des Typus D nur in beschränktem Umfang und bisher vorläufig auch nur an der Unter- und Mittelstufe errichtet werden konnten, ist dies auf den doppelten Mangel an Lehrkräften für die Oberstufe überhaupt und an Sonderklassenlehrern zurückzuführen. Unter diesen Umständen musste den dringlicheren Bedürfnissen nach Sonderklassen für Schwachbegabte Schüler (Sonderklasse B) der Vorrang eingeräumt werden.
In schwierigeren Fällen von Schul- und Verhaltensschwierigkeiten, d. h. bei eigentlich schwererziehbaren Schülern, ist eine Heimerziehung angezeigt, doch sollten solche Schüler nicht erst im Oberstufenalter auf diese Weise betreut werden, wie auch Sonderklassen an der Unter- und Mittelstufe besseren Erfolg versprechen als erst an der Oberstufe. Der Kanton unterstützt die Heime für schwererziehbare Schüler auf Grund des Jugendheimgesetzes. Die Zahl der Plätze in zürcherischen Heimen vermag knapp zu genügen. Eine Vermehrung der Plätze steht in Aussicht.
11. Dr. Erwin Frei - Zürich hat am 18. November 1968 folgende Kleine Anfrage eingereicht:
Im Bericht des Regierungsrates über die Mittelschulplanung im Kanton Zürich wird ein Konzept der Dezentralisation vertreten. Es ist somit anzunehmen, dass das neue Projekt für die Erstellung der Schulhausanlagen für die Kantonsschule in Oerlikon ein kleineres Bauvolumen umfassen wird als das vom Volk verworfene Projekt. Deshalb sollte auch die früher vorgesehene Abrundung der Bauparzelle durch Expropriation unterbleiben können.
Ich frage den Regierungsrat an, ob im zukünftigen Projekt auf Expropriation privater Liegenschaften, auf den Abbruch von Wohnhäusern und auf die Verlegung des Holunderweges verzichtet wird?
Der Regierungsrat antwortet wie folgt:
Auch das neue Projekt für eine Kantonsschule in Zürich-Oerlikon sieht die Schaffung von Plätzen für 1500 Schüler vor. Um die daraus resultierenden Bedürfnisse auf dem zur Verfügung stehenden Areal unter Beachtung der behördlichen [p. 2146] Vorschriften, namentlich in bezug auf Erschliessung, Parkierung und Gebäudeabstände, befriedigen zu können, sind wie beim verworfenen Projekt eine sehr gedrängte Disposition und eine sorgfältige Planung notwendig. Eine Verlegung des Holunderweges, verbunden mit der Anpassung der Baulinien, ist auch heute nicht zu vermeiden.
Der Erwerb mindestens einer Liegenschaft aus Privatbesitz lässt sich nicht umgehen. Ob auf den Einbezug einer weiteren in Privateigentum stehenden Parzelle verzichtet werden kann, ist ungewiss.
12. Eine Interpellation von Ulrich Binder - Zürich lautet wie folgt:
Wie in den grösseren privaten Betrieben muss sich auch im Staat die Organisation laufend den Bedürfnissen anpassen.
Im Kanton Aargau wurde kürzlich der Bericht einer Arbeitsgruppe für die Verwaltungsreform veröffentlicht, der in mancher Beziehung neue Wege weist, die auch in andern Kantonen gangbar sein könnten. In der vom Regierungsrat eingesetzten Kommission arbeitete auch Herr Prof. Dr. K. Eichenberger von der Universität Basel mit, der sich schon mit ähnlichen Problemen bei der Verwaltungsreform des Bundes auseinandersetzte.
Ich bitte den Regierungsrat um Auskunft über folgende Fragen:
1. Sieht der Regierungsrat in einzelnen Punkten jener aargauischen Studie Ansatzpunkte für Reformen, die auch im Kanton Zürich notwendig und möglich wären, wie z. B. Entlastung der Arbeit des Regierungsrates von Routinegeschäften durch Kompetenzdelegation, Ausbau der Staatskanzlei für Stabsfunktionen und andere?
2. Glaubt der Regierungsrat, dass sich eine parallele Studie für den Kanton Zürich lohnen würde, wobei allenfalls auch einzelne der Mitglieder des Aargauer Berichtes beigezogen werden könnten? [p. 2147]
13. Eine Interpellation von Dr. Hansjörg Braunschweig - Dübendorf lautet wie folgt:
Die fünf schweizerischen Grossbanken sowie zahlreiche Privatbanken legen zurzeit eine Anleihe 1969 von 60 Millionen Schweizerfranken der Republik Südafrika zur Barzeichnung auf. Die Regierung Südafrikas verfolgt seit Jahren eine widerwärtige rassistische Politik, die in krassem Gegensatz zu allen schweizerischen Auffassungen von Rechtsgleichheit und Gerechtigkeit steht. Beispielsweise steht nach Angaben der UNESCO die Entlohnung von Arbeitnehmern zwischen Farbigen und Weissen im Verhältnis 1 zu 5. Nach Angaben des südafrikanischen Justizministeriums erfolgten allein im Zentralgefängnis von Pretoria im Jahre 1968 119 Hinrichtungen. Nicht nur die überwiegende Mehrheit der afrikanischen Staaten, sondern die gesamte Völkerwelt hat im Rahmen der UNO immer wieder die Missachtung der Menschenrechte durch Südafrika gegeisselt und entsprechende wirtschaftliche Massnahmen beschlossen. Dieser Auffassung hat sich im Jahr der Menschenrechte auch die Schweiz angeschlossen. Dies geschah am deutlichsten durch Botschafter Dr. August Lindt in seiner Rede, die er in Teheran anlässlich der UNO-Tagung für die Erklärung der Menschenrechte hielt. Diese Rede wurde in der Folge auch vom Bundesrat gutgeheissen.
Unter diesen Umständen frage ich den Regierungsrat an, ob er das Unbehagen weiter Kreise über die aktuelle Kapitalwerbung Südafrikas in der Schweiz teilt und ob er bereit ist, sich dafür einzusetzen, dass dem Antrag auf Zulassung und Kotierung dieser Anleihe an der Börse von Zürich nicht stattgegeben wird.
14. Eine Interpellation von Dr. Josef Landolt - Zollikon lautet wie folgt:
Am Zahnärztlichen Institut der Universität Zürich wird eine intensive Forschung über die Prophylaxe der Karies betrieben. Scheinbar bietet eine ausreichende Verabreichung von Fluor im Kindesalter bis zur abgeschlossenen Entwicklung der Zähne den besten Schutz gegen diese Krankheit. Da es Aufgabe des Kantons ist, die nötigen Massnahmen zur Erhaltung der Gesundheit zu ergreifen, bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: [p. 2148]
1. Welches sind die Resultate dieser Forschung?
2. Welche Massnahmen hat die Regierung bis heute angeordnet im Kampf gegen den Zahnverfall und welches sind deren Resultate?
3. Stimmt es, dass die Rheinsalinen beabsichtigen, das Kochsalz wieder ohne Fluorzusatz zu liefern?
4. Welche weiteren Massnahmen sieht die Regierung neben einer möglichen Trinkwasserfluoridierung vor im Kampf gegen die Karies?
15. Eine Kleine Anfrage von Paul Keller - Zürich hat folgenden Wortlaut:
In der eidgenössischen Verordnung über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 20. Dezember 1963 im Artikel 464 wird verlangt: «Zur Herstellung von Kleidungsgegenständen dürfen keine leicht entflammbaren oder durch eine Nachbehandlung leicht entflammbar gewordene Textilien Verwendung finden.» Der Begriff der Entflammbarkeit wird in den SNV-Normen näher umschrieben.
Es ist leider festzustellen, dass diese Verordnung praktisch fast bedeutungslos ist, weil kein fachlich ausgebildetes, unabhängiges Organ besteht, das dieser Verordnung Nachachtung verschaffen kann.
Da nun aber Kleiderbrände im Zunehmen begriffen sind – es haben sich schon Todesfälle ereignet – frage ich den Regierungsrat an:
Wie wird die obenerwähnte Verordnung gegenwärtig gehandhabt und was gedenkt der Regierungsrat zu tun, damit diese Verordnung als Schutz anerkannt und angewendet wird im Sinne des Artikels 3 der Menschenrechte, der lautet: «Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person».
16. Eine Kleine Anfrage von Hugo Nützi - Zürich lautet wie folgt:
In der Kantonalen Psychiatrischen Klinik von Rheinau wurde ein physisch kranker Mann mit Waffengewalt zur Gartenarbeit gezwungen. Der Obergärtner hat dabei den [p. 2149] Pflegling mit einer Schusswaffe verletzt, so dass seine Schussverletzung im Spital Neumünster behandelt werden musste.
Ich frage den Regierungsrat an:
1. Trifft es zu, dass Pfleger Schusswaffen oder andere Gegenstände auf sich tragen, die Pflegebedürftige verletzen können?
2. Ist der Regierungsrat bereit, sofort Weisung zu erlassen, dass alle Gegenstände, die Pflegebedürftige verletzen können, zu beseitigen sind?
17. Eine Kleine Anfrage von Heinrich Schalcher - Winterthur hat folgenden Wortlaut:
Vor den eidgenössischen Räten liegt eine Vorlage betreffend Schaffung einer interkantonalen mobilen Polizei. Es wäre für die Zürcher Parlamentarier wertvoll, zu wissen, welches die Meinung der Zürcher Regierung in dieser Sache ist.
Der Regierungsrat wird daher gebeten, bekanntzugeben, welche Stellung er in dieser Frage einnimmt.