Signatur | StAZH MM 24.7 KRP 1831/0124 |
Titel | Genehmigung des Protokolls. |
Datum | 30.05.1831 |
P. | 273–274 |
[p. 273] Die heutige Sitzung wurde mit Verle- [p. 274] sung des Protokolls vom 21. May begonnen und dasselbe als richtig gutgeheißen,
[MM 24.7. KRP 1831/00125] Abänderung der Redaction des §. 27. des Gesetzes über die Gemeindeverwaltung.
hingegen auf Antrag des HHerrn Referenten über das Gesetz wegen der Gemeindeverwaltung beschloßen, noch eine Redactionsverbeßerung im Anfange des letzten Satzes vom §. 27. anzubringen, welcher nun lauten soll, wie folgt:
Beyde, sowie die in §. 19. erwähnten Gemeindsregister und Bürgerbücher, sollen jährlich u. s. w.