Signatur | StAZH MM 24.9 KRP 1831/0246 |
Titel | Instruction der Ehrengesandtschaft auf die Tagsatzung wegen Erlassung der Militärstäbe. |
Datum | 30.09.1831 |
P. | 103–104 |
[p. 103] Nach Anhörung eines von dem Regierungsrathe hinterbrachten Berichts und Gutachten vom 26sten hjs betreffend diejenigen Eidg[enössischen] Stäbe, welche für die allfällig nöthige Vertheidigung der Schweiz gegen auswärtige Angriffe aufgestellt und nun von der hohen Tagsatzung theilsweise reduziert werden, hat der Große Rath beschlossen seiner Ehrengesandtschaft den Auftrag zu ertheilen, sie mögte bey jedem geeigneten Anlaße darauf antragen u. dringen, daß die einstweilige gänzliche Entlassung derjenigen Stäbe beförderlichst stattfinde, welche nicht für die gegenwärtige Truppenausstellung erforderlich sind.
Ein damit verbundener Antrag des Regierungsrathes, daß auch auf gänzliche Abstellung der diesjährigen Scharfschützenschule gedrungen werden mögte, [p. 104] wurde zurückgenommen, da der Bericht fiel, daß die dazu einberufene sämmtliche Mannschaft bereits auf dem Marsche dahin begriffen sey.