
| Signatur | StAZH MM 24.9 KRP 1831/0302 |
| Titel | Berathung einer Geschäftsordnung für den Regierungsrath. |
| Datum | 20.12.1831 |
| P. | 233–234 |
[p. 233] Sodann ward zur Behandlung des Gesetzesvorschlages zu einer Geschäftsordnung für den Regierungsrath geschritten.
Einmüthig wurden die Art. 1 und 2. genehmigt.
Der 3te. mit Mehrheit.
Eine Minderheit wollte noch bestimmter ausgedrückt wissen, daß sobald die Zahl der Versammlung unter 10 Mitgliedern also auf neun, acht oder darunter stehe die Dringlichkeit den [recte: der] Fassung von Beschlüssen einmü- [p. 234] müthig [sic!] erkannt seyn müsse.
Unverändert blieben auch die §. §. 4 & 5.
Durch Mehrheit wurde der §. 6. angenommen mit dem Zusatze der Worte – und ebenso der Staatsschreiber – hinter dem Worte – Regierungsräthe.
Eine Minderheit wollte diesen Artikel also abändern, – Die Amtskleidung der Regierungsräthe ist die schwarze Kleidung, bey Feyerlichkeiten mit aufgeschlagenem Hute und Degen.