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Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online: Gesetzessammlung

https://www.zh.ch/staatsarchiv



SignaturStAZH OS 12 (S. 242)
TitelBeschluß betreffend weitere provisorische Gültigkeit des Gesetzes betreffend das Auffallsverfahren vom 28. Christmonat 1857.
Datum22.12.1859
P.242

[p. 242]

Der Große Rath

beschließt:

I. Das Gesetz betreffend das Auffallsverfahren vom 28. Christmonat 1857 wird für weitere drei Jahre in Kraft erklärt. .

II. Der Regierungsrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Zürich, den 22. Christmonat 1859.

Im Namen des Großen Rathes:

Der Präsident,

Dr. Jb. Dubs.

Der zweite Sekretär,

A. Vogel.

Wir Präsident und Regierungsrath des Kantons Zürich haben behufs der Vollziehung des vorstehenden Beschlusses verordnet:

Dieser Beschluß soll in die Gesetzsammlung aufgenommen werden.

Also beschlossen Samstags den 24. Christmonat 1859.

Der zweite Präsident,

Dr. Jb. Dubs.

Der zweite Staatsschreiber,

A. Vogel.