Signatur | StAZH OS 38 (S. 14) |
Titel | Beschluß des Regierungsrates über den Vollzug der bundesrätlichen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmäßigen Motorfahrzeugführer. |
Datum | 26.02.1948 |
P. | 14 |
[p. 14]
Auf Antrag der Direktionen der Volkswirtschaft und der Polizei
beschließt der Regierungsrat:
I. Der Vollzug der bundesrätlichen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmäßigen Motorfahrzeugführer vom 4. Dezember 1933 wird mit Wirkung ab 15. März 1948 der Direktion der Polizei übertragen. Sie kann zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung die Kantonspolizei und die Gemeindepolizeiorgane heranziehen.
II. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
Zürich, den 26. Februar 1948.
Im Namen des Regierungsrates,
Der Präsident:
Henggeler.
Der Staatsschreiber:
Dr. Aeppli.