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Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online: Gesetzessammlung

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SignaturStAZH OS NF 4 (S. 141-142)
TitelBeschluß des Kleinen Rathes vom 1. Heumonath 1830, betreffend das Fährgeld zu Oberengstringen.
Datum01.07.1830
P.141-142

[p. 141]

Es hat der Kleine Rath für die der Gemeinde Oberengstringen bewilligte Fähre über den Limmathfluß nachfolgenden Tarif festgesetzt:

ß. Rp.
1) Eine Person, mit Inbegriff dessen, was sie mit sich trägt 1
2) Eine einspännige Chaise sammt den darin befindlichen Personen und dem Kutscher 6
3) Eine zweyspännige Kutsche oder Chaise, sammt den darin befindlichen Personen und dem Kutscher 10
4) Jedes Pferd mehr [p. 142] 2
5) Ein einspänniger beladener Wagen sammt Fuhrmann 4
6) Ein zweyspänniger beladener Wagen sammt Fuhrmann 7
7) Ein dreyspänniger beladener Wagen sammt Fuhrmann 10
8) Ein vierspänniger beladener Wagen sammt Fuhrmann 14
9) Ein fünfspänniger beladener Wagen sammt Fuhrmann 18
10) Ein sechsspänniger beladener Wagen sammt Fuhrmann 22
11) Ein unbeladener Wagen von jedem Pferd, ohne den Fuhrmann 2
12) Ein Stück großes Vieh, wie Pferde oder Hornvieh, ohne den Treiber 2
13) Ein Stück kleines Vieh, als Kälber, Schafe, Ziegen, Schweine, ohne den Treiber 2