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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 1.1 RRB 1803/0357
TitelAntrag des Kantons St. Gallen wegen Instruction auf die Tagsatzung betreffend die Ableitung des Wallenstatter Sees.
Datum21.06.1803
P.403–404

[p. 403] Die unterm 18. Junius eingekommene Zuschrift des Kleinen Raths des Kantons St. Gallen, worinn derselbe die traurige Lage, in welche der durch die Glarnerlinth gehinderte Ausfluß des Wallenstatter Sees, und die daraus entstehende Überschwemmung der fruchtbarsten Felder und Wiesen, und Entstehung von Morästen die Einwohner der Districte Uznach und Sargans versetzt, – schilderet, und den Antrag beyfügt, daß die hießige Gesandtschaft auf die nächst bevorstehende Gemeineydsgenößische Tagsazung über diesen Gegenstand behörig instruirt und bevollmächtiget werden möchte: "Gemeinsam mit den andern Gesandtschaften jene directen oder indirecten Quellen ausfündig zu machen, welche zur Ausführung der unaufschieblich nothwendigen Ableitung des Wallenstatter Sees erforderlich wären, und deren Ertrag unter behöriger Aufsicht der Centralgewalt zu dießfälligen zweckmäßigen Arbeiten verwendet werden sollte" –, wird der hiesigen Ehrengesandtschaft mit dem Ersuchen zu Handen gestellt, allfällige Eröffnungen in Bezug auf diesen Gegenstand lediglich zu gewärtigen, und zwar zu dem vorwaltenden guten End-[p. 404] zweck mitzurathen, jedoch solches vor einem Abschluß ad referendum zu nehmen, um überhaupt darbey die nämlichen Grundsätze zu beobachten, welche der kleine Rath unterm 18ten huj. rüksichtlich auf einen ähnlichen Anwurf des Cantons Glarus festgesetzt hat. – Dem Kleinen Rath des Kantons St. Gallen ist von dieser Gesinnung des hießigen Kleinen Raths unter den in den heutigen Mißiven enthaltenen weiteren Bemerkungen Kenntniß zu geben.

Ende.