Signatur | StAZH MM 1.112 RRB 1830/0825 |
Titel | Anfang der Berathung über den Gesetzesvorschlag, betreffend die Cantonal-Lehranstalten. |
Datum | 02.10.1830 |
P. | 1–2 |
[p. 1] Der mit Begleitschreiben des L. Erziehungsraths vom 6ten July d. J. an den Kleinen Rath gelangte und bey den Mitgliedern dieser Behörde in Umlauf gesetzte Gesetzesvorschlag, betreffend die künftige Einrichtung der Cantonal-Lehranstalten, wurde in Berathung gezogen, und diejenigen Abschnitte desselben absolvirt und angenommen, welche von den beyden deutschen Schulen, der Bürgerschule, der Kunstschule und dem untern Gymnasium handeln. Einzig wurden zwey Redactionsänderungen vorgenommen, nähmlich:
1.) Im Eingange, wo von der Statt gefundenen Vorberathung die Rede ist, soll nicht des Erziehungsrathes, sondern des Kleinen Rathes gedacht werden, welcher allein mit der souveränen Landesbehörde in unmittelbarer Geschäftsverbindung steht.
2.) Im Lehrplan der Kunstschule soll (§[.] 11.) anstatt der Worte: [„]Mathematik, theils in ihrer unmittelbaren Anwendung auf alle technischen Berufsarten, theils als allgemeines Mittel der Verstandesbildung,“ gesetzt werden: „Geometrie und später Me-[p. 2] chanik.“ Die nähmliche Abänderung des Ausdruckes Mathematik ist im §. 13. vorzunehmen.