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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 1.21 RRB 1807/0166
TitelEhegericht, wegen der Trennung des Bernhard Schmid von Helsen, der Pfare Mößingen im Würtembergischen, von der Anna Barbara Attinger von Dübendorf, seßhaft zu Rußikon.
Datum03.02.1807
P.161–162

[p. 161] Da es sich aus dem sorgfältigen Bericht des L. Ehegerichts vom 22sten paßati ergibt, daß Bernhard Schmid, Schuster von Helsen, der Pfarrgemeinde Mößingen, Königlich Würtembergischen Oberamts Tübingen, sich seit mehr als einem Jahre mit seiner Braut, Anna Barbara At-[p. 162] tinger, Heinrichs sel. ehelicher Tochter von Dübendorf, bey ihrer zu Rußikonmit Salomon Kuhn verehelichten Schwester aufhält, daselbst einen Antheil Behausung angekauft hat, und diese beyden Personen, ohne copuliert zu seyn, wie Ehegatten beysammen leben, jedoch ohne Descendenz-Folgen, und daß das L. Ehegericht denselben unter obigem Dato bis zu Erlangung des gesetzlichen erforderlichen Heymaths- und Copulationsbewilligungsscheins, allen und jeden Umgang mit einander verboten, und dem Herren Bezirksstatthalter Schwerzenbach die Vollziehung dieses Beschlußes aufgetragen hat, – so findet der Kleine Rath über dies für nöthig, dem Bernhard Schmid durch den Herren Bezirksstatthalter Schwerzenbach den Befehl zugehen zu laßen, daß er innerhalb Monatsfrist einen, von seiner Landesregierung bekräftigten Heymath- und Copulations-Bewilligungsschein, worin die Aufnahme und bürgerliche Anerkennung seiner Person, seiner Frau und allfälligen Descendenz, auf jeden Fall zugesichert seyn soll, dem Herren Bezirksstatthalter Schwerzenbach zu Handen der hießigen Regierung übergebe, oder aber, wenn diesem Befehl kein Genügen geleistet würde, den hießigen Canton verlaße, worüber der Herr Bezirksstatthalter Schwerzenbach wachen wird.