Signatur | StAZH MM 1.28 RRB 1809/0001 |
Titel | Der L. Stand Aargau nihmt die bannisierten Bürgisser von Lunkhofen und Wydler von Jonen nicht in das dortige Zuchthaus auf. |
Datum | 05.01.1809 |
P. | 1 |
[p. 1] Da die Regierung von Aargau unterm 29sten passati, auf den dießseitigen Antrag vom 22sten ejusdem, antwortet, daß die dortigen Zuchtanstalten nur auf die eigenen Cantonalbedürfniße sich beschränken, und dieselbe deßwegen sich nicht im Fall befinde, die von Oberdischingen zurükgebrachten Züchtlinge, Michael und Ulrich Bürgißer von Lunkhofen und Peter Wydler von Jonen, in die dortige Zuchtanstalt aufzunehmen, – so wird hievon der Zuchthauscommißion Anzeige gegeben, um zu veranstalten, daß das von dem Obergericht ausgesprochene lebenslängliche Bannißement aus der Eydsgenoßenschaft an den genannten Stäflingen beförderlich in Vollziehung gesezt werde.