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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 1.29 RRB 1809/0431
TitelDie Regierung von St. Gallen verlangt einen Heymathschein für das uneheliche Kind der Margaretha Adank von Gretschins, Distrikt Sargans, und Rudolf Hasler von Männedorf.
Datum15.04.1809
P.1–2

[p. 1] Die Regierung des L. Cantons St. Gallen zeigt dem Kleinen Rathe unterm 10ten dieß an: Margaretha Adanck [sic!] von Gretschins, Distrikt Sargans dortigen Cantons, sey mit einer Paternitäts-Klage gegen Rudolf Hasler von Männedorf, dermahlen Knecht beym Boten Reich im Trübbach, aufgetretten, und Er habe sowohl in dem mit ihm aufgenohmenen Praeliminar-Verhör, als vor dem Friedensgericht, für welches er nebst der Adank zur Bestrafung eingeleitet worden, die Vaterschaft wiederholt eingestanden.

Bey dieser Beschaffenheit der Sachen kann der Kleine Rath nicht umhin, dem beygefügten Ansuchen der gedachten Cantonsregierung zu entsprechen, und ladet zu dem Ende den Herren Unterstatthalter Kaufmann, unter Übersendung des Taufscheins, ein, dem Gemeindrath von Männedorf zu insinuieren, das uneheliche Kind des Hasler, Anna Margaretha, getauft in der Kirche zu Vadutz den 23sten December 1808, in das Gemeinds-Register einzutragen, und beförderlich für daßelbe einen Heymathschein auszufertigen, und durch das Mittel des Herren Stathalters[p. 2] dem Kleinen Rathe zu Handen der Regierung des Lob[lichen] Cantons St. Gallen zuzustellen: