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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 1.31 RRB 1809/1382
TitelWeisung an den Großen Rath, betreffend die Staatsrechnung vom Jahr 1808.
Datum14.12.1809
P.1–11

[p. 1] Nach Verlesung des bereits unterm 9ten hujus, nebst der Staatsrechnung vom Jahr 1808. hinterbrachten Berichts der Finanzcommißion vom 8ten Decembris, betreffend den Zustand des Finanzwesens, – wurde beschloßen, die gedachte Staatsrechnung dem Grossen Rath unter nachstehendem Rapport zu überweisen:

Weisung

des Kleinen Raths an den Großen Rath, betreffend die Staatsrechnung vom Jahr 1808.

Der Kleine Rath hat anmit die Ehre, dem Großen Rath nachfolgenden ehrerbietigen Jahrsbericht über das Finanzwesen des Cantons, nebst der Rechnung um die Staats-Einnahmen und Ausgaben im Jahr 1808, zu beliebiger Einsicht, Prüfung und Genehmigung vorzulegen.

Nach Innhalt dieser Rechnung, und wenn die Naturalien zu den festgesezten Cammeral-Preisen in Geld angeschlagen werden, betragen die sämmtlichen Einnahmen unter denjenigen Titeln, welche auf den eigentlichen Jahrsverkehr Bezug haben, mit Innbegriff der Ao. 1808. enthobenen, und ebenfalls unter[p. 2] die Jahrs-Einnahme gebrachten Vermögenssteuer von 100'000. Franken, die Sume von 746'450. Fr. 9. Bz[en]. 1. Rpp[en], die Jahrs-Ausgaben hingegen, mit Innbegriff von 12'468. Frk[en]. 5. Bz[en] 8. Rpp[en]. für den Verlurst auf dem Frucht- und Wein-Verkauf, nur die Total-Summe von 672'607. Frk[en]. 4. Bz[en]. 2. Rpp[en]., und ergiebt sich also im Ganzen bey der Staatsrechnung vom Jahr 1808. ein Vorschuß von 73,843. Frk[en]. 4. Bz[en] 9. Rpp[en].

Da aber, wie bereits bemerkt, der in der Regel zu den außerordentlichen Einnahmen gehörende Betrag der, zu Dekung des Déficit in der Staats-Bilanz von den Jahrgängen 1803, 1804, 1805. und 1806, von dem Großen Rath in seiner Wintersitzung von Ao. 1807. decretierten, und im folgenden Jahr bezogenen Vermögenssteuer von circa 100,000. Frk[en]. zu der Jahrs-Einnahme geschlagen ist, so ist jener anscheinend bedeutende Überschuß nicht als ein auf dem Ganzen gewöhnlichen Jahrsverkehr sich ergebender eigentlicher Vorschlag zu betrachten, indem im Gegentheil, wenn diese außerordentliche Einnahme abgezogen wird, sich dannzumahl ein würklicher Hinterschlag von circa 26,000. Franken ergiebt; welches[p. 3] jedoch hauptsächlich dem sehr ungünstigen Umstand zuzuschreiben ist, daß der Frucht- und Weinhandel, anstatt wie in den vorangehenden Jahren, einen mehr oder minder beträchtlichen Gewinst abzuwerfen, im Jahr 1808, wegen den damahls äußerst niedrigen Frucht- und Weinpreisen, einen Verlurst von 12,468. Frk[en]. 5. Bz[en.] 8. Rpp[en]. gegeben hat, welcher bey der Vor- und Hinterschlags-Rechnung in die Ausgabe gebracht werden mußte, so wie hingegen in den früheren Jahren der daherige Gewinnst zu den Staats-Einnahmen geschlagen wurde, und bey Stellung der Vor- und Hinterschlags-Rechnung in Anschlag gekommen ist.

Deßen ungeachtet ist der Kleine Rath nunmehr im Fall, dem Großen Rath die beruhigende Anzeige machen zu können, daß vermittelst der bewilligten Vermögenssteuer, und nach Ausgleichung des Vor- und Hinterschlags, welcher sich aus den, dem Großen Rath bisher vorgelegten sechs Staats-Rechnungen ergiebt, das Déficit in der Staats-Bilanz mit Ende des Jahrs 1808. bis auf circa 20,000. Franken als gedekt anzusehen ist, indem der Vorschlag in den Jahren 1803, 1804, 1807. und 1808. //

[p. 4] zusammen100,333.5.2.
und die nicht in die Vor- und Hinterschlags-Berechnung gefallenen außerordentlichen Einnahmen in den Jahren 1804, 1805. und 1807.267,129.
Also im GanzenFr.367,462.5.2.
Hingegen der Hinterschlag Ao. 1805. und 1806.137,621.9.2.
und die außerordentlichen Ausgaben Ao. 1804, 1805. und 1807.250,415.3.2.
und im GanzenFr.388,037.2.4.

betragen haben; wobey jedoch noch zu bemerken ist, daß wenn die Fruchtpreise Ao. 1807. und 1808. denjenigen der früheren Jahren entsprochen hätten, auch dieser im Lauf von sechs Jahren sich ergebende kleine Hinterschuß von 20,000 Frk[en] vollständig hätte gedekt werden können.

In Ansehung der einzelnen Theile der Staats-Einnahmen und Ausgaben vom Jahr 1808, hat der Kleine Rath die Ehre, folgende Bemerkungen zu machen:

Titel. Einnahme von Schuldbriefen und anderen Capitalien.

Die sehr starke Verminderung dieser Einnahme von circa 10,000 Frk[en] rührt einzig von der Cession von drey Capital-Posten auf den L. Stand St. Gallen von 208,000 Frk[en] her, welche bisher dem Staat ver-[p. 5] zinset, bey der Acquisition der St. Gallischen Besitzungen und Gefälle zu Stammheim aber, dem dasigen Stand an Zahlungsstatt abgetretten worden sind.

Titel. Staats-Regalien.

Die Ao. 1808. und sinther ausgebliebenen Intereßen von einer starken Schuldforderung auf das Ausland, haben in der Einnahme des hießigen Salzamts eine Lüke verursacht, deren Wiederausfüllung einzig von dem guten Erfolg der angebahnten, aber noch nicht ausgetragenen dießfälligen Unterhandlungen abhängt. So wie sich aber die daherigen Einnahmen um circa 9000. Frk[en]. vermindert haben, so hat sich hingegen der Ertrag des Postwesens um circa 11,000. Frk[en]., derjenige des Münzamts um 1000. Frk[en]., und also der Titel Regalien im Ganzen doch um etwas vermehrt.

Titel. Bußen und Gerichts-Emolumente.

Hierunter erscheint zum ersten Mahl eine, obgleich nicht beträchtliche, doch zur Vervollständigung des Titels dahin gehörende Einnahme; nämmlich diejenige an Emolumenten von den Zunftgerichten, deren bisanhin sehr verworrnes Rech-[p. 6] nungswesen nunmehr auch, in Folge der deßhalb ertheilten Vorschriften, den nöthigen Grad von Vollständigkeit erhalten hat.

Titel. Abgaben.

Der starke Speculations-Handel im Jahr 1808, nebst einigen verschärften Verfügungen der Exécution des Gesetzes, haben die Handels-Abgabe um circa 2000. Franken höher gebracht, als das vorangehende Jahr.

Nicht so verhält es sich mit der Stempel-Abgabe; indem sich diese zusehends vermindert, und bereits von 16,110. Franken, die sie im Jahr 1804. ertrug, successive auf die in der vorligenden Staats-Rechnung enthaltene Summe von 13,395. Franken herabgesunken ist.

Die Einnahme an Zehent- und Dominial-Gefällen, als dem wichtigsten Zweyg der Staats-Einkünfte, hat wegen dem Mittel-Ertrag des Erndte-Segens, circa 21,000. Frk[en]. weniger abgeworfen, als im vorangehenden Jahre. Da indeßen der Herbst-Segen, in Rüksicht der Menge, würklich reichlich ausgefallen ist, so kann im Ganzen der Jahrgang von Ao. 1808. immer noch zu den ertragli-[p. 7] cheren gezählt werden.

Alle anderen Titel der Jahrs-Einnahme haben keine wesentlichen Veränderungen erlitten; im Ganzen genohmen aber, beträgt in Folge der angedeuteten Abweichungen, die Total-Einnahme im Jahr 1808. nach Abzug der darunter begriffenen Vermögenssteuer circa 23,000. Frk[en]. weniger als diejenige im Jahr 1807.

In Absicht auf die verschiedenen Staats-Ausgaben, während dem gleichen Zeitpunkt, wird der Große Rath zu bemerken belieben, daß die bisher unter Titel Militair-Wesen, und Justiz- und Polizeywesen, verrechneten bedeutenden Ausgaben, in Folge der eingeleiteten Ersparniße, und der bey der Mannschaft der Standes-Compagnie und des Landjäger-Corps, stattgehabten Reductionen, jene wieder um circa 19,000. Frk[en]., diese um 3000. Frk[en]., sich verminderet haben, so wie auch bey den Ausgaben der Zuchthausverwaltung, vermittelst einiger angebrachter Remeduren, circa 3,000. Frk[en]. erspart werden konnten.

Durch die schon seit geraumer Zeit in Berathung gelegene, nunmehr aber würklich beschlossene, und im Lauf des künfti-[p. 8] gen Jahrs in Execution zu setzende verbeßerete Einrichtung des Armen-Medicinal-Wesens, hofft der Kleine Rath, auch in den daherigen Ausgaben wesentliche Ersparrniße für die Zukonft zu erzwecken.

Die zu Beförderung des Linthunternehmens nöthig gewordenen, und von dem hießigen Stand veranstalteten Wuhrungs-Arbeiten beim Ausfluß der Sihl in die Limmath und in der Limmath selbst, haben unter diesem Titel eine beträchtliche Ausgabe von circa 13,000. Frk[en]. verursacht, welche in den künftigen Rechnungen hoffentlich nicht mehr in dem gleich starken Maaß erscheinen wird.

Bey den meisten der übrigen Ausgaben tritt der Fall ein, daß solche bereits schon entweder gesetzlich festgesezt, oder aber von solcher Natur und Beschaffenheit, und durch die im Lauf der verfloßenen Jahre unabänderlich im Auge gehabten und würklich angebrachten Remeduren und Ersparniße so reguliert sind, daß außert den bemerkten wenigen Ausnahmen, keine wesentlichen Veränderungen[p. 9] in denselben für die Zukonft zu erwarten stehen, und also der vorligende Etat der Ausgaben im Jahr 1808. als ein ziemlich annäherender Maaßstab der jährlichen Staatsausgaben überhaupt betrachtet werden kann.

Nach diesen über die vorligende Staatsrechnung gemachten Bemerkungen, bleibt dem Kleinen Rath einzig noch übrig, über den, in der Frühlings-Sitzung des Großen Raths in Berathung gefallenen Gegenstand, in Betreff derjenigen Ausgaben, welche aus Veranlaßung der zu Dekung der Eydsgenößischen Grenzen angeordneten Militar-Anstalten, dem hießigen Stand zur Last fallen, dem Großen Rath seinen Bericht zu hinterbringen.

In Folge der deßhalb von dem Großen Rath unterm 17ten May erhaltenen Vollmacht, hat der Kleine Rath eine erste Vermögenssteuer von 100,000. Franken auf die sämmtlichen Gemeinden des Cantons nach einem verbessereten Repartitions-Maaßstab ausgeschrieben und bezogen; da aber die bisher bezahlten drey mediationsmässigen Geldbeyträge des hießi-[p. 10] gen Cantons an die Grenzbedeckungs-Unkosten, bereits eine Summe von 231,459. Frk[en]. ausmachen, zu denen sich noch die Kosten des Commißariats, und einige andere noch zu berichtigende außerordentliche, einzig auf die Grenzbedeckung bezügliche Ausgaben schlagen, und also mit Zuverläßigkeit angenohmen werden kann, daß wenn, – wie bey der nunmehr wirklich erfolgten Auflösung des Grenz-Cordons zu hoffen ist, – keine neue Geldcontingente an die Eydsgenößische Kriegscaßa mehr statt haben werden, der Totalbetrag der dießfälligen Unkosten für den Canton Zürich, die Summe von circa 250,000. Franken betragen wird, – so hat der Kleine Rath für nöthig erachtet, in Kraft der erhaltenen allgemeinen Vollmacht des Großen Raths, seine Finanz-Commißion zu beauftragen, eine zweyte Cantonal-Steuer von 150,000. Franken auf die sämmtlichen Gemeinden des Cantons auszuschreiben, und bis Mitte des kommenden Monats Februar zu beziehen, wo dann allerdings angenohmen werden kann, daß vermittelst dieser und der früher bezogenen Steuer, wenig-[p. 11] stens der wesentlichste Theil der Betreffniß des hießigen Standes an die Gränzbedeckungs-Unkosten werde bestritten werden können.

Mit dieser pflichtmäßigen Anzeige schließt der Kleine Rath seinen gewohnten Jahrsbericht über das Finanzwesen des Cantons, und die damit verbundene Staatsrechnungh vom Jahr 1808, und will nun lediglich die nöthig findenden Verfügungen darüber der Weisheit der Hohen Behörde ehrerbietig anheim stellen.