Signatur | StAZH MM 1.32 RRB 1810/0250 |
Titel | Die Regierung von Graubündten signalisiert drey Bannisierte, den gewesenen Landammann Francesco Schenardi, deßen Sohn Pietro Schenardi, und den Giacomo Curti. |
Datum | 01.03.1810 |
P. | 1 |
[p. 1] Die von der Regierung des Lob[lichen] Standes Graubündten sub 22sten passati eingesandten Signalements:
a) Des gewesenen Landammanns Francesco Schenardi von Roveredo, und deßen Sohn, Pietro Schenardi, Hochgerichts Misox, Canton Graubündten, welche von der dortigen Behörde unterm 30sten Jenner wegen politischer, auf die Neutralität der Schweiz in dem leztbeendigten Kriege Bezug habenden Umtriebe, aus dem Gebiete der gesammten Eydsgenoßenschaft exiliert worden sind.
b) Des durch den gleichen Beschluß wegen vorzüglicher Theilnahme an öffentlichen, ärgerlichen und ruhestörenden Auftritten, lebenslänglich aus der Schweiz verbannten Giacomo Curti, Schuhmacher von Mayland; – werden der Justiz- und Polizey-Commißion und der Landjäger-Commißion zu nöthiger Verfügung zugestellt, damit, nach dem Ansuchen der Regierung von Graubündten, den beyden Schenardi kein Aufenthalt in dem hießigen Canton gestattet, der Curti aber auf Betretten gefänglich angehalten, und der dortigen Regierung ausgelieferet werde, welcher die getroffene Verfügung (laut Mißiven) rükantwortlich anzuzeigen ist. //