Signatur | StAZH MM 1.36 RRB 1811/0182 |
Titel | Einfrage, wegen der Retribution für das dem Michael Fischer von Loosburg ertheilte Landrecht und Bürgerrecht zu Robenhausen. |
Datum | 07.02.1811 |
P. | 1 |
[p. 1] Dem Herrn Unterstatthalter Hirzel wird auf sein Schreiben vom 31sten passati, und die Bitte der Civilgemeinde Robenhausen, den durch die Rathserkanntnuß vom 20sten November in das hießige Landrecht und das Bürgerrecht zu Robenhausen aufgenohmenen Michael Fischer von Loosburg zu Bezahlung der Einzugsgebühr von 20. Franken anhalten zu dürfen, – die Verbescheidung ertheilt, daß es würklich in der Absicht des Kleinen Rathes gelegen, dem Michael Fischer das Landrecht und Gemeindsbürgerrecht zu Robenhausen ohne Retribution zu ertheilen, und ihn lediglich zu Bezahlung von 20. Franken in das Kirchen- und 20. Franken in das Armengut von Wetzikon zu verpflichten; mithin der frühere Beschluß vom 20sten November gänzlich bestätiget sey.