
| Signatur | StAZH MM 1.37 RRB 1811/0873 |
| Titel | Anstände wegen den Kosten des Schulhausbaus in Fehraltorf. |
| Datum | 04.07.1811 |
| P. | 402–403 |
[p. 402] Da es sich aus einem von dem Erziehungsrath unterm 18ten v. M. hinterbrachten umständlichen und sorgfältigen Bericht ergiebt, daß die Einführung der neuen Schullehrmethode in der Gemeinde Fehraltorf, und der Umstand, daß der gegenwärtige Schulmeister, nicht wie seine Vorgänger, im Fall seye, ein Zimmer in seinem Hause zum Schulhalten einzuräumen, das Bedürfniß erzeugt habe, ein neues Schulhaus daselbst zu erbauen, wozu sich dann auch die Gemeinde verstanden habe; daß aber rüksichtlich der Bestreitung der daherigen, zu circa 1800. fl. berechneten Bauunkosten, Streitigkeiten unter den dortigen Gemeindsbürgeren entstanden seyen,[p. 403] welche aller bisher von dem Erziehungsrath angewandten Bemühungen ungeachtet, nicht haben beseitigt werden können, indem die deßhalb gemachten Verglichsvorschläge, welche wesentlich dahin giengen, daß nach Abzug der untentgeldlich zu leistenden Frohndienste, und der allfälligen freywilligen Beyträge, die übrige Summe der Baukosten zu zwey Drittheil nach dem Vermögen, und zu ein Drittheil auf alle Bürger zu gleichen Theilen verlegt werden solle, nicht einhellig, sondern nur von der Majorität angenohmen worden seyen; die Minorität aber, als der vermöglichere Theil, von freywilligen Beyträgen und Vermögenssteuern nichts wißen, sondern den Grundsatz geltend machen wolle, daß jeder Bürger ohne Unterschied des Vermögens, gleich viel zu den besagten Kosten beytragen müße, – so wurde für nöthig erachtet, diesen Bericht, nebst den beygefügten Acten, der Commißion des Inneren zuzustellen; mit dem Auftrag, einen nochmahligen Versuch zu machen, die Sache gütlich beyzulegen, unerhältlichen Falls aber dem Kleinen Rath ihren Bericht und gutächtlichen Antrag darüber zu hinterbringen.
Von dieser Verfügung wird auch dem Erziehungsrath Kenntniß gegeben. //