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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 1.39 RRB 1812/0042
TitelErneueretes Niederlaßungsrecht: a) für Hs. Georg Richeter von Reutlingen, und b) Carolina Sonnenberg von Scheßburg.
Datum11.01.1812
P.378–379

[p. 378] Auf den von Herrn Bezirksstatthalter Geßner unterm 5ten dieß mit Belegen eingegebenen vortheilhaften Bericht, wurde beschloßen:

1.) Dem hier seßhaften Hs. Georg Richeter, Kuttlerknecht von Reutlingen, und seinem Eheweib und Sohn, welche von dem hießigen Stadtrath unterm 28sten December 1811. die eventuelle Aufenthaltsbewilligung wieder auf vier Jahre erhalten haben, – wird das Obrigkeitliche Niederlaßungsrecht neuerdings auf vier Jahre in der Meynung ertheilt, daß sie ihren von dem Magistrat zu Reutlingen unterm 12ten Aprill 1803. erhaltenen Heymathschein inzwischen von der Königlich-Würtembergischen Landesregierung oder derselben betreffendem Departement, gehörig legalisieren laßen.

2.) Der Wittwe Carolina Sonnenberg von Scheßburg in Siebenbürgen, welche keinen Heymathschein beybringen kann, aber[p. 379] auf einen gehörigen Bürgschaftsschein hin von dem hießigen Stadtrathe unterm 24sten December 1811. die eventuelle Aufenthaltsbewilligung wieder auf vier Jahre erhalten hat, – wird das Obrigkeitliche Niederlaßungsrecht neuerdings auf vier Jahre auf Wohlverhalten hin, ertheilt.

Gegenwärtiger Beschluß wird dem Herrn Bezirksstatthalter Geßner (unter Zurükstellung der eingelegten Belege) zu Handen des hießigen Stadtraths, nebst einer besonderen Ausfertigung für die Petenten zugestellt; und dem Secretariat der Commißion des Inneren zu Vervollständigung des Tableau der Niederlaßungsbewilligungen mitgetheilt.