Signatur | StAZH MM 1.41 RRB 1812/0771 |
Titel | Legitimationsgesuch des Herrn Capitain Wehrli von Stammheim für seinen unehelichen Sohn. |
Datum | 20.06.1812 |
P. | 395–396 |
[p. 395] In gänzlicher Genehmigung des unterm 27sten Jenner d. J. von der Commißion des Inneren hinterbrachten sorgfältigen Gutachtens, betreffend das Legitimationsgesuch des Herrn Capitain Friederich Wehrli von Stammheim für seinen mit der seither verstorbenen Barbara Fahrner von Stammheim außerehelich erzeugten, und durch ehegerichtlichen Spruch vom 12ten November 1807. dem Vater zugekannten Sohn Friederich, – ist einhellig befunden worden, daß, da bey dem Geschäft ein zur Zeit des Rechtsspruchs von Ao 1807. ganz unbekannt gebliebener Umstand zum Vorschein kömmt, und nämmlich Herr Wehrli selbstgeständig ist, die verstorbene Fahrnerin unter mündlichem Eheversprechen geschwängeret zu haben, – unter diesem Titul das Geschäft modo revisionis von dem L. Ehegericht neuerdingen an die Hand genohmen werden[p. 396] möge; als worüber dem Tribunal der gegenwärtige Beschluß zu Handen zu stellen ist.