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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 1.58 RRB 1816/0312
TitelDie Ortschaft Schleinikon, Pfarre Schöfflistorf, wünscht sich von Dachslern und Wasen, mit denen sie eine Civilgemeinde bildet, zu trennen.
Datum04.04.1816
P.4–5

[p. 4] Es erstattet die Commißion des Innern Sub dato 4ten passati, über das ihr zur nähern Prüfung überwiesene Gesuch der zur Kirche Schöfflistorf gehörigen Ortschaft Schleinikon, um Abtrennung von Dachslern und Wasen, mit welchen sie bisher zusammen eine Civilgemeinde bildete, einen sorgfältigen Bericht, aus welchem sich ergiebt, daß diese Sönderung gewünscht wurde, weil die betreffende Bürgerschaft glaubte, es gereiche ihr diese Verbindung bey Verlegung der Einquartierung, Vertheilung der Armenunterstützungen, und Repartition der bevorstehenden Schulbaukosten zum Nachtheil; dagegen die beyden andern Ortschaften sich widersetzen, indem die gemeinsamen Waldungen, Schulanstalten, Feuerlöschgeräthschaften, so wie die Privatgüter-Zehenten-Verhältniße, und Polizey-Anstalten, nicht ohne großen Schaden und Nachtheil für beyde[p. 5] Partheyen aufgeschieden und vertheilt werden könnten.

Allein nun haben bey einem angeordneten Vorstande beyder Theile, die Ausschüße von Schleinikon erklärt, daß sie und ihre Mitbürger von dem gemachten Begehren abstehen.

Es haben daher, nach Anhörung dieses Referates und gutächtlichen Antrages der Commißion des Innern, UHHerren und Obern erkannt, es solle über dieses Trennungsbegehren nicht weiter eingetreten werden, hingegen der Ortschaft Schleinikon überlaßen bleiben, wenn sie in Zukunft wohlgegründete Klagen über Verwendung des Kirchengutes oder andere Gegenstände zu führen hätte, solche bey betreffender Behörde im Speciellen anhängig zu machen.

Von diesem Beschluße wird dem L. Statthalteramte Regensperg zu Handen der Civilgemeinde Schleinikon, Dachslern und Wasen, Kenntniß gegeben.