Signatur | StAZH MM 2.105 RRB 1849/1630 |
Titel | Erklärung der Gemeinde Wädenschweil betr. den Status des von dem K. Hausen mit S. Bollinger erzeugten Kindes. |
Datum | 13.08.1849 |
P. | 490–491 |
[p. 490] Mittelst Weisung vom 19ten pto wird von dem Rath des Innern mitgetheilt, daß laut Anzeige des Herrn Kantonsprokurator Sulzberger nomine Gemeinde Wädenschweil hinsichtlich der Bestimmung des Status des von Samuel Bollinger mit der Katharina Hauser von Wädenschweil erzeugten Kindes das Rechtsgutachten eines Aargauischen Rechtsanwalts sei eingeholt worden, nach dessen Eingang die durch den Regierungsrath von der Gemeinde Wädenschweil verlangte Erklärung über das von ihr in dieser Angelegenheit einzuschlagende Verfahren sofort werde eingegeben werden.
Von dieser Eröffnung wird vorläufig am Proto-[p. 491] koll Notiz genommen.