
| Signatur | StAZH MM 2.141 RRB 1858/0838 |
| Titel | Schreiben des Bundesrathes betr. d. Frau [Louise] Pillichody geb. Staub in Birmingham in Nordamerika. |
| Datum | 10.07.1858 |
| P. | 1–2 |
[p. 1] Der Bundesrath theilt mit Schreiben vom 5 d. Mts Folgendes mit:
Das schweizerische Generalkonsulat in Washington bemerke in seiner Depesche vom 12 v. Mts, es habe mit Bedauern & Befremden ersehen müssen, wie das Bezirksgericht Zürich zwar die Herausgabe des Vermögens der Frau Louise Pillichody geb. Staub in Birmingham bei Pittsbourg beschlossen, dagegen aber die Bedingung daran geknüpft habe, dass zur Abrechnung & Erhebung des Vermögens die Vollmacht eines jenseitigen Notars & die Bestellung eines Sachwalters gefordert werde.
Das Konsulat verweise auf die dem Regierungsrathe unterm 4 Dezember 1857 zugesandte Vollmachtsurkunde & glaube damit allen Erfordernissen ein Genüge gethan zu haben. Dessenungeachtet habe der Herr Konsul nochmals nach Pittsburg geschrieben, um zu vernehmen, in welcher Beziehung Herr Backofen durch eine neue Vollmacht weitere[p. 2] Aufschlüsse zu geben vermöchte, er erfahre inzwischen von dort, daß Herrn W. Hagemann in der frühern Vollmacht die gleichen Rechte zur Beglaubigung zuerkannt seien wie Herr Backofen & dass dieser selbst mit den Verhältnissen der Familie Pillichody nicht näher bekannt sei.
Das Konsulat könne daher nur das Gesuch wiederholen, daß diese Angelegenheit doch endlich einmal erledigt werden möchte.
Der Regierungsrath beschließt:
Der Bezirksrath Zürich wird beauftragt, dem Regierungsrathe mit Beförderung über diese Beschwerde Bericht zu erstatten & der Staatskanzlei die von dem Bundesrathe diesfalls durch Nachnahme bezogenen Portiauslagen im Betrage von Fcs. 2 40 Rp. vergüten zu lassen.