
| Signatur | StAZH MM 2.153 RRB 1861/0906 |
| Titel | Bewilligung d. Auslieferung der Schwestern Anna u. Verena Häuselmann v. Mooslerau, Kt. Aargau an die Reg. v. Baselstadt. |
| Datum | 06.07.1861 |
| P. | 1–2 |
[p. 1] In Sachen der Schwestern Anna und Verena Häuselmann von Mooslerau, Bezirks Zofingen,
betreffend Auslieferung
hat sich ergeben:
A. Mit Zuschrift vom 29 v. Mts. verlangt die Regierung von Basel-Stadt, die Auslieferung der beiden Schwestern Häuselmann, da dieselben dringend verdächtig seien, in Basel zwei Diebstäle im Gesammtwerth von ca 50 Frk. verübt zu haben.
B. Die Angeklagten, welche gegenwärtig beim hiesigen Bezirksgerichte ebenfalls wegen Diebstals in Untersuchung stehen und nächsten Samstag beurtheilt wurden, sind durch das bezirksgerichtliche Verhöramt, über die ihnen in dem Auslieferungsbegehren zur Last gelegten Vergehen einvernommen worden, wobei Anna Häuselmann gestand, die fraglichen beiden Diebstäle in Gemeinschaft mit ihrer Schwester Verena verübt zu haben, wogegen letztere jedoch jede Schuld von ihrer[p. 2] Seite in Abrede stellt.
Der Regierungsrath,
auf den Antrag der Direktion der Justiz,
beschließt:
I. Die Auslieferung der Schwestern Anna und Verena Häuselmann wegen des in Fact. A bezeichneten Vergehens an die Regierung von Baselstadt wird bewilligt und es ist die Auslieferung zu vollziehen, nachdem die Schwestern Häuselmann eine sie allfällig hierorts treffende Strafe erstanden haben werden.
II. Mittheilung an die Regierung von Basel-Stadt; b) an die Staatsanwaltschaft; c) an das Statthalteramt Zürich; d) an die Direktionen der Polizei und der Justiz.