Signatur | StAZH MM 2.163 RRB 1864/0001 |
Titel | Reg. v. Bern. Zuschrift an dies. betr. Anerbietung der Auslieferung des [Friedrich] Spring, Schlosser v. Lohnsdorf, Cts Bern. |
Datum | 09.01.1864 |
P. | 1–2 |
[p. 1] In Sachen
des Friedrich Spring, Schlossers von Lohnsdorf, Cantons Bern,
betreffend Auslieferung,
ergibt sich:
A. Dem Friedrich Spring, welcher bei Eisenbahnaufseher Schmid in Knonau in Arbeit stand, wurden unterm 27. v. Mts mit einem Porte-monnaie 8 Fünffranken- u. 1 Zweifrankenstücke entwendet, die sich nach Entdeckung des Diebstals als falsch herausstellten.
B. Zur Untersuchung gezogen ist Spring geständig, fragliche Geldstücke vor ca 1 1/2 Jahren, als er bei Schlossermeister Nicolaus Schwander in Gurzeln, Cantons Bern, in Arbeit gestanden, selbst angefertigt, davon aber keinen Gebrauch gemacht zu haben.
C. In Folge dessen übermacht die Staatsanwaltschaft die Untersuchungsakten gegen Spring, mit dem Antrage, es möchte, da die Münzfälschung auf bernischem Gebiet vor sich gegangen u. Spring ein Bürger des Kantons Bern sei, die Auslieferung desselben der Regierung von Bern anerboten werden.
Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Direktion der[p. 2] Justiz
beschließt:
I. Sei der Regierung von Bern unter Uebersendung der Untersuchungsakten die Auslieferung des Friedrich Spring zu anerbieten.
II. Mittheilung an die Direktion der Justiz u. an die Staatsanwaltschaft.