Signatur | StAZH MM 2.181 RRB 1868/1312 |
Titel | Zutheilung des Hofes Schachen zur Civilgemeinde Glattfelden. |
Datum | 04.07.1868 |
P. | 21–23 |
[p. 21] Betreffend Zutheilung des Hofes Schachen zur Civilgemeinde Glattfelden,
hat sich ergeben:
A. In der politischen Gemeinde Glattfelden befindet sich außer den bestehenden Civilgemeinden Glattfelden und Zweidlen der Hof Schachen mit 90 Einwohnern, welcher früher zur letzteren Civilgemeinde gehörte, im Jahr 1837 jedoch von der-[p. 22] selben getrennt wurde und seither einen für sich bestehenden Hof bildete.
B. In Gemäßheit der Bestimmung des § 7 des Gemeindegesetzes haben die auf dem Hofe Schachen wohnenden Bürger mit der Civilgemeinde Glattfelden nachfolgenden Vertrag bezüglich Aufnahme in den dortigen Civilgemeindsverband abgeschlossen:
I. Die Familien Schmid, Meier, Atzenweiler und Gujer,
nämlich:
1. Jakob Schmid, Ehgmes:
2. Johannes Schmid, “
3. Jakob Schmid, Josephen,
4. Jakob Schmid, Conraden,
5. Johannes Meiers sel: Erben, Heinrich u. Jakob,
6. Heinrich Meier,
7. Jakob Atzenweiler,
8. Heinrich Atzenweiler u.
9. Johannes Gujer,
treten von nun an als Gemeindsbürger in den Civilgemeindsverband Glattfelden und genießen alle Rechte und Vortheile, wie jeder andere Bürger von Glattfelden.
II. Für diese Begünstigung bezahlen die Familien Schmid und Meier je Frs: 100 –, diejenigen an Atzenweiler und Gujer je Frs: 75. –
III. Die übrigen Hofbewohner, welche in die Classe der Niedergelassenen gehören, haben die Niederlassungsgebühren nach Glattfelden zu bezahlen.
IV. Hinsichtlich des Unterhaltes und der Erstellung von[p. 23] Brunnen haben die Bürger von Schachen gleich den Bürgern von Glattfelden im Verhältnisse der Bürgerzahl Anspruch auf Unterstützung aus dem Gemeindegute.
C. Das Gutachten des Bezirksrathes Bülach geht dahin, daß vorstehender Vertrag genehmigt werde.
Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Direction des Innern,
beschließt:
I.) Sei in Genehmigung der in Fact: B bezeichneten Uebereinkunft der Hof Schachen mit der Civilgemeinde Glattfelden vereinigt.
II.) Mittheilung dem Bezirksrathe Bülach für sich u. zu Handen des Gemeindrathes Glattfelden, der Civilgemeinde Glattfelden u. der betheiligten Bewohner des Hofes Schachen.