Signatur | StAZH MM 2.204 RRB 1874/0933 |
Titel | Schweiz. Postdepart. Zuschrift betr. Errichtung e. Postkurses Mettmenstetten-Ballwyl. |
Datum | 30.04.1874 |
P. | 287–288 |
[p. 287] Das schweiz. Postdepartement macht in Beantwortung der herwärtigen Zuschrift vom 4.dm zu Handen der Petenten für Errichtung eines Doppelkurses Mettmenstetten-Ballwyl mit Zuschrift vom 25. April folgende Eröffnungen:
Diese Angelegenheit sei durch die Postverwaltung eingehend geprüft worden und das Resultat sei, daß auf Beginn der nächsten Sommerfahrtordnung, in Abänderung der bisherigen Kursrichtung Muri-Cham, mit einer Postkurseinrichtung von Cham über Sins nach Ballwyl ein Versuch werde gemacht werden und zwar ungefähr in folgender Fahrtordnung:
Abgang von Cham nach Ankunft des 1ten Zuges von | |||||
Mettmenstetten | um | VII30 | Morgens | ||
Ankunft | in | Sins | “ | VIII | “ |
“ | “ | Ballwyl | “ | IX10 | “ |
Abgang | von | “ | “ | 230 | Nachmittags |
Ankunft | in | Sins | “ | 320 | “ |
“ | “ | Cham | “ | 4 | “ |
Abgang | von | “ | mit Bahnzug | 446 | “ |
Durch diese Kurseinrichtung glaube das Postdepartment vor der Hand den Wünschen der Gemeinden Hausen, Mettmenstetten u. Maschwanden [welch’letztere[p. 288] Ortschaft ganz in der nähe der Bahnstationen Mettmenstetten und Knonau liege] um eine bessere Postverbindung mit Sins und Ballwyl, beziehungsweise den Gemeinden im Amtsbezirk Hochdorf, in bestmöglichster Weise Rechnung getragen zu haben.
Eine Kurseinrichtung von Mettmenstetten aus über Maschwanden und Sins nach Ballwyl kannte als theilweiser Parallelkurs mit der Eisenbahn um so weniger bewilligt werden, als solche gerade dieses Umstandes wegen wenig Aussicht auf Benutzung hätte und abgesehen hievon so kostspielig zu stehen käme, daß ein jährlicher Verlust von Fr. 5000 unausbleiblich wäre.
Der Regierungsrath
beschließt:
I. Es sei hievon dem Gemeindrathe Maschwanden für sich und die übrigen Petenten Mittheilung zu machen.
II. Ueberweisung des Schreibens an die Direktion der öffentlichen Arbeiten zu den bezüglichen Akten.