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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 2.204 RRB 1874/1408
TitelGenehmig. d. Statuten für e. theolog. Seminar an d. Hochschule.
Datum27.06.1874
P.810–811

[p. 810] Die Erziehungsdirektion berichtet:

Die theologische Fakultät der Hochschule sprach mit Eingabe vom 18. Juli 1873 den Wunsch aus, daß zur Hebung der freien wissenschaftlichen Thätigkeit, und der selbstständigen Forschung von Seite der Theologie Studirenden, die schon jetzt bestehenden Uebungen und Conversatorien durch Einrichtung eines theologischen Seminars mit unentgeltlicher Benutzung fester organisirt und leichter zugänglich gemacht würden, wie dies in ähnlicher Weise für Philologie und seit einiger Zeit auch für Geschichte geschehen ist. Der Erziehungsrath erklärte seine Zustimmung zu dem Gedanken und lud die Fakultät ein, einen formulirten Entwurf über Organisation eines theologischen Seminars einzureichen. Dieß geschah[p. 811] unterm 11. Dezbr. 1873, und der Erziehungsrath beantragt nun Genehmigung desselben mit folgenden Abänderungen:

§ 6 soll lauten: Dem theologischen Seminar wird ein Kredit bis auf 300 Fr. … Berichtes und Antrages [der folgende Satz fällt weg.]

§ 7 … erhalten die betreffenden Professoren keine besondere Entschädigung, dagegen wird ihnen die Stundenzahl der Uebungen bei der ihnen obliegenden Verpflichtung betreffend Abhaltung von Collegien in Anrechnung gebracht.

Der Regierungsrath

nach Einsicht eines Antrages der Erziehungsdirektion,

beschließt:

1. Die von der theologischen Fakultät vorgelegten Statuten für ein theologisches Seminar an der Hochschule Zürich werden mit den vom Erziehungsrathe vorgeschlagenen Abänderungen genehmigt und der dafür erforderliche Kredit bewilligt.

2. Mittheilung an die Erziehungsdirektion zur Vollziehung.