Signatur | StAZH MM 2.208 RRB 1875/1584 |
Titel | Bundesrath; Zuschrift in Auslieferungssachen des [Friedrich August] Otto Sternagel aus Halberstadt. |
Datum | 29.06.1875 |
P. | 947 |
[p. 947]
[Präsidial-Verfügungen
29. Juni 1875.]
Auf das herwärtige Schreiben vom 29. vor. Mts. in Auslieferungssachen des Friedrich August Otto Sternagel aus Halberstadt theilt der Bundesrath mit Schreiben vom 26. d. Mts mit, daß er, nachdem von der deutschen Gesandtschaft ein der Vorschrift des Art. 7 des schweizerisch-deutschen Auslieferungsvertrages mehr entsprechender Haftbefehl beigebracht worden sei, nach Art. 58 der Organisation der Bundesrechtspflege das Auslieferungsbegehren dem Bundesgerichte zum Entscheid überwiesen habe. Der Bundesrath ersuche daher, den Inkulpaten bis auf Weiteres in Haft zu behalten.
Diese Mittheilung wird der Direktion der Justiz und Polizei zur Erledigung überwiesen.