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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 2.216 RRB 1877/1172
TitelGenehmig. d. Bau- u. Niveaulinien d. Dufourstraße in Riesbach.
Datum29.06.1877
P.743–745

[p. 743] In Sachen der Gemeinde Riesbach,

betreffend Genehmigung von Bau- und Niveaulinien,

hat sich ergeben:

A. Unterm 1. d. Mts. übersandte der Gemeindrath Riesbach die Doppel der Pläne über die Bau- und Niveaulinien für die „Dufourstraße“ [bisher „erste Parallelstraße“] von der Stadtgrenze bis zum projektirten Bahnhof Tiefenbrunnen zur Einsicht und Genehmigung.

Dieses Projekt war unterm 20. März d. Js. publizirt und die dagegen erhobenen zwei Einsprachen durch Beschluß des Bezirksrathes unterm 3./14. Mai d. Js. abgewiesen worden.

B. Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:

Die Düfourstraße [sic!] zieht sich von der Stadtgrenze unter bei der Falkengasse in gerader Linie bis zum Uebergang über den Wehren- oder Hornbach, von wo sie sich links wendet und in das projektirte Quai einmündet. Die Straße soll eine Länge von 1446 Metern erhalten, eine Fahr-[p. 744] bahnbreite von 9.0 Metern, zu beiden Seiten Trottiors von je 3.0 Metern und eine Distanz der Baulinie von den äußern Trottoirgrenzen von je 3.0 Metern; die Distanz der beidseitigen Baulinie stellt sich daher auf 21,10 Meter. Die Gefällsverhältnisse sind im Allgemeinen günstig.

Bei Profil No 8+50 ist für das Projekt die Korrektion des Wehrenbaches mit Verlegung des Bachbettes und ein gewölbter Durchlaß in Aussicht genommen worden. Das detaillirte Projekt für die Bachkorrektion soll aber erst in nächster Zeit vorgelegt werden. Würde indessen diese angestrebte Bachkorrektion nicht ausgeführt werden, so ist eine eiserne Brücke über den Wehrenbach mit einem Durchflußprofil von 9 Meter Breite und 1,8 Meter Höhe in Aussicht genommen, was auch für Hochwasser genügen dürfte, denn die Brücke der Straße I. Klasse No 9 hatte bis jetzt mit einer Weite von 6,0 Meter und 2 Meter Höhe in keinem Fall etwas zu riskiren.

Der Regierungsrath,

nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten,

beschließt:

1. Den Plänen des Gemeindrathes Riesbach für die Bau- und Niveaulinien der Düfourstraße[p. 745] wird die Genehmigung ertheilt.

2. Mittheilung an den Gemeindrath Riesbach unter Rückstellung des einen Plandoppels & an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rücksendung des andern Plandoppels und der übrigen Akten.