Signatur | StAZH MM 2.217 RRB 1877/1684 |
Titel | Bollier. Adlisweil, betr. temporäre Entlassung aus d. Strafverhaft. |
Datum | 29.09.1877 |
P. | 742–744 |
[p. 742] In Sachen des Joh. Bollier, Fuhrhalter in Adlisweil,
betreffend temporäre Entlassung aus dem Strafverhaft,
hat sich ergeben:
A. In Eingabe vom 19. Herbstmonat d. Js. vermittelt der Gemeindrath Adlisweil ein Gesuch der Ehefrau des zu 6 Monaten Arbeitshaus verurtheilten Fuhrhalter Bollier in Adlisweil um einen Urlaub von ein paar Monaten behufs Anordnung des für den Fortbetrieb seines Geschäftes weiter Erforderlichen, indem sich dieselbe nicht zu helfen wisse.
B. Die Staatsanwaltschaft, zur Begutachtung dieses Gesuchs eingeladen, theilt mit Zuschrift vom 24. Herbstmonat mit, daß dem Bollier zur Ord-[p. 743] nung seiner Verhältnisse Frist bis zum 9. Juli für den Strafantritt gewährt worden und das Obergericht sein Strafumwandlungsgesuch abgewiesen habe. Bei der Exekution des Verhaftsbefehls habe sich Bollier gegenüber dem Polizeisoldaten und den übrigen mitwirkenden Personen auf eine solche Art benommen, daß er wegen „Widersetzung“ angeklagt werden müsse. Die Strafvollzugsbehörde habe durchaus keine Veranlassung, den Bollier temporär zu entlassen.
Die Direktion der Justiz & Polizei berichtet:
Weder das Vergehen noch das dafür zugemessene Strafmaß könnten es als gerechtfertigt erscheinen lassen, daß durch die Strafe die ökonomische Existenz des Bollier & seiner Familie ruinirt würde, wenn auf irgend welche Weise, ohne den richterlichen Spruch wirklich abzuschwächen, dieses abgewendet werden könne. Die Erklärung des Gemeindrathes Adlisweil, daß dieß geschehen könne, verdient vollen Glauben und es kann daher, wenn Kaution für das Nichtentweichen des Bollier geleistet wird, dem Gesuche entsprochen werden.
Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Justiz- & Polizeidirektion,[p. 744]
beschließt:
1. Dem Joh. Bollier wird ab 1. Oktober ein sechswöchentlicher Urlaub gegen Kautionsleistung ertheilt.
2. Mittheilung an Bollier, die Staatsanwaltschaft und die Direktion der Justiz & Polizei.