
| Signatur | StAZH MM 2.220 RRB 1878/0976 |
| Titel | Stadtrath Zürich; Bau-, u. Niveaulinien am Zeltweg. |
| Datum | 25.05.1878 |
| P. | 481–482 |
[p. 481] In Sachen des Stadtrathes Zürich,
betreffend Genehmigung von Bau- & Niveaulinien,
hat sich ergeben:
A. Der Stadtrath Zürich theilt mit Schreiben vom 7. dß. mit, dass der Große Stadtrath durch Beschluß vom 15. April die Bau- & Niveaulinien für die westliche Seite des Zeltweges, so weit der Stadtbann reiche, festgesetzt habe, und legt die bezüglichen Pläne vor.
B. Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:
Die Distanz der Baulinien ist zu 19 Meter angenommen worden; dieselben liegen von der bestehenden 11m breiten Straße um 4m zurück, es bleiben demnach beidseitige Vorgärten von je 4m Breite. Die jetzige Straße, welche nicht verändert wird, hat eine Fahrbahnbreite von 6m und beidseitige Trottoirs von je 2.5m Breite.
Die Niveaulinie des Zeltweges ist von der Rämistraße weg bis zur Friedhofstraße auf eine Länge von 105m horizontal und steigt nach einem 41m langen Uebergang bis zur Schanzengasse auf eine Länge[p. 482] von 84m mit 0,95%.
Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten,
beschließt:
1. Den vom Stadtrathe Zürich vorgelegten Plänen für die Bau- und Niveaulinien der westlichen Seite des Zeltweges wird die Genehmigung ertheilt.
2. Mittheilung an den Stadtrath Zürich unter Zustellung des einen genehmigten Plandoppels und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten.